Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien
2010 wurden in der Schweiz so viele Tierschutzdelikte untersucht wie noch nie. Dies zeigt eine Analyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Die positive Entwicklung ist allerdings vor allem auf den pflichtbewussten Gesetzesvollzug einiger weniger Kantone zurückzuführen, während viele andere in Untätigkeit verharren. Die TIR fordert griffige Vollzugsstrukturen in allen Kantonen.
15.12.2011
Mit 219 weist Bern die meisten Verfahren aus, was vor allem auch auf ein gut funktionierendes Vollzugsinstrumentarium zurückzuführen ist: Der Kanton verfügt über eine eigens für Tierdelikte eingerichtete Fachstelle, die entsprechende Sachverhalte konsequent untersucht. Damit werden Effizienz und Motivation aller an der Verfolgung von Tierschutzverstössen beteiligten Behörden gesteigert und der Gesetzesvollzug insgesamt erheblich verbessert. Hohe Fallzahlen liegen auch aus den Kantonen St. Gallen (168), Zürich (166) und Aargau (132) vor, was ebenfalls auf im Tierschutzrecht spezialisierte Amtsstellen zurückzuführen ist.
In vielen anderen Kantonen bemüht man sich hingegen nach wie vor zu wenig oder überhaupt nicht um eine angemessene Verfolgung und Bestrafung von Tierschutzdelikten. So wurden in Obwalden und Glarus 2010 jeweils nur gerade zwei Tierschutzstrafverfahren durchgeführt. Offensichtlich werden hier Tierquäler für ihre Taten strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen. Die zuständigen Behörden verstossen damit gegen verbindliche Rechtsvorschriften. Ebenso schlecht schneiden Jura, Nidwalden und Wallis mit je drei sowie Uri mit vier Fällen ab.
In einem 7 Punkte-Katalog fordert die TIR konkrete Massnahmen zur unverzüglichen Verbesserung des in manchen Kantonen dramatischen Defizits in der Durchsetzung des strafrechtlichen Tierschutzes. Hierzu gehören insbesondere griffige Vollzugsstrukturen, wofür der Kanton Bern mit seiner "Fachstelle Tierdelikte" Modellcharakter haben könnte.
Die gesamte, rund 8600 Tierschutzstraffälle umfassende Datenbank und die Analyse der Strafpraxis 2010 sind hier abrufbar.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte
Dr. iur. Gieri Bolliger, Geschäftsleiter TIR: 043 443 06 43
lic. iur. Vanessa Gerritsen, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin TIR: 043 443 06 43