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Stiftung für das Tier im Recht
  
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Rechtsauskünfte

 

Tierarzt

 
Tierärzte sind über die Behand­­lung und Heilung von Tieren hinaus im Bereich der Tierhaltung beratend tätig und üben vielfältige Aufgaben im Vollzug des Tierschutzes aus. Neben vorbeugenden und behandelnden Aufgaben in der Betreuung von Tieren obliegen ihnen weitere Funktionen im Gesundheitswesen, so ins­besondere beim Schutz vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrank­­heiten und -seuchen, aber auch in der Lebensmittelhygiene, der Fleischuntersuchung, im Schlachthofwesen und bei der Tierzucht. Besondere Aufgaben kommen der Tierärzteschaft auch im Be­­reich des Vollzugs der Tierschutzgesetzgebung zu. Gesamtschweizerisch wird der Vollzug grundsätzlich von der obersten Veterinärbehörde (Bundesamt für Veterinärwesen BVET), auf regionaler Ebene von lokalen Veterinärdiensten, Amts­tier­­ärzten sowie der tierärztlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung geregelt.

Auf der übersichtlich gestalteten Tierarzt-Suchmaschine www.vet-look.ch können Veterinäre nach Praxisart (Klein- oder Nutztierpraxis, Pferdepraxis etc.) und Kantonen gesucht werden.

 
Weitere Informationen:
» www.tierschutz.org - Tierarzt und Tierschutzrecht
» www.tierschutz.org - Aufgaben praktischer TierärztInnen
» www.tierschutz.org - Haftung aus Auftrag
 
 
Einzelfragen
 
Ist ein Tierarzt haftbar, wenn einem Patienten während einer Behandlung etwas zustösst?
Wann macht sich der Tierarzt strafbar?
Ist ein Tierarzt zum Einreichen einer Strafanzeige verpflichtet, wenn er an einem zu behandelnden Tier eine Misshandlung feststellt?
Wann hat der Tierarzt Anspruch auf ein Honorar?
Darf ein Tierarzt ein Tier zurückbehalten, wenn der Tierhalter die in Forderung gestellte Rechnung nicht bezahlt?
Wann ist vom Tierarzt ein Erfolg geschuldet?
Wie lange hat ein Tierarzt Zeit, um seine Aufwendungen in Rechnung zu stellen?
 

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