Stiftung für das Tier im Recht

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  • Landwirtschaft

    ...Art. 60 Abs. 1 lit. a-c DZV Mehrflächen-Haltungssysteme, in denen die Tiere frei in Gruppen gehalten werden, ihnen Ruhe-, Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die ihrem natürlichen Verhalten angepasst sind, und sie über genügend natürliches Tageslicht verfügen. In Art. 61 Abs. 1 lit. a und b DZV wird ausserdem statuiert, was unter dem Begriff RAUS verstanden wird. Danach müssen Raufutter verzehrende Nutztiere während der Vegetationsperiode mindestens 26 Tage pro Monat die Möglichkeit des Auslaufs auf einer Weide haben. In der Winterfütterungsperiode  ist der...


  • Tierarzt

    Tierarzt Rechtsauskünfte Tierarzt Der Besuch beim Tierarzt kann sowohl für den Tierhalter als auch für das Tier mit Stress verbunden sein. Trotzdem ist jeder Tierhalter dazu verpflichtet, sein Tier ausreichend medizinisch betreuen zu lassen. Macht er das nicht, kann er sich wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz (TSchG) strafbar machen. Es ist allerdings möglich, dass die Tierarztkonsultation nicht immer so abläuft, wie sich der Tierhalter das vorgestellt hat. Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Besuch beim Tier...


  • Tiere sind keine Sicherheit für finanzielle Forderungen

    Tiere sind keine Sicherheit für finanzielle Forderungen Rechtsauskünfte Tiere sind keine Sicherheit für finanzielle Forderungen Werden offene Rechnungen nicht bezahlt, so müssen die Schuldner ihre Forderungen in der Regel auf dem betreibungsrechtlichen Weg durchsetzen. Dieser richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG). Als Retentionsrecht wird sodann die Befugnis des Gläubigers bezeichnet, eine sich in seinem Besitz befindende, jedoch dem Schuldner gehörende Sache zur Sicherstellung einer ihm zustehenden Forderung zurückzubehalten. Dies ist nach de...


  • Schächten

    Schächten Schächten Allgemeines Als Schächten bezeichnet man eine ursprünglich altorientalische, ritualisierte Form des Schlachtens, bei dem die Tiere mittels eines Halsschnitts bzw. durch die anschliessende Entblutung getötet werden. Der heute namentlich von Anhängern jüdischen und islamischen Glaubens nach religionsgesetzlichen Vorschriften und Traditionen praktizierten Handlung kommt Tierschutzrelevanz zu, weil sie in der Regel ohne vorherige Betäubung erfolgt, was für die Tiere mit erheblichen Schmerzen und Angstzuständen verbunden ist. Problematisch sind in diesem Zusammenhang nicht nur ...


  • Sodomie

    Sodomie Sodomie Allgemeines Weil der Begriff Sodomie sowohl historisch als auch heutzutage in vielen Kulturen für eine Vielzahl von Arten der Sexualität (insbesondere für Pädophilie, Inzest oder Homosexualität) verwendet wird, ist die Bezeichnung Zoophilie ("Tierliebe") für sexuelle Handlungen mit Tieren treffender. Rechtliche Erfassung -> siehe Zoophilie


  • Tierschutzstraffälle

    Tierschutzstraffälle Die Datenbank mit allen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldeten Schweizer Tierschutzstrafentscheiden bietet Einblick in den strafrechtlichen Tierschutzvollzug. Leitfaden zur Nutzung der Datenbank. Die gesammelten Jahresanalysen der Schweizer Tierschutzstrafpraxis finden Sie hier.


  • Tiere sind keine Sachen

    Tiere sind keine Sachen Rechtsauskünfte Tiere sind keine Sachen Seit dem 1. April 2003 sind Tiere in der Schweiz rechtlich keine Sachen mehr. Durch die Einführung des neuen Art. 641a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) wurden sie von ihrem bisherigen Objektstatus gelöst, womit ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung getragen wird. Welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung hat, lesen Sie hier. Tiere sind keine Sachen - was heisst das?Gibt es Rechtsgebiete, in denen Tiere nach wie vor wie Sachen behandelt werden? Haben Tiere Rechte? Persönliche Rechtsauskunft Hat I...


  • Zoo

    Zoo Zoo Allgemeines Als Zoo oder zoologischen Garten bezeichnet man eine der Öffentlichkeit zugängliche dauerhafte Einrichtung insbesondere zur Haltung seltener oder exotischer Wildtiere. In der Schweiz gibt es fünf als wissenschaftlich anerkannte zoologische Gärten (Basel, Zürich, Bern, Goldau und Langenberg) sowie rund 120 weitere öffentlich zugängliche Wildtierhaltungen (Kleinzoos, Tierparks, Volieren, Storchenkolonien etc.) mit heimischen oder exotischen Tierarten. Während sie früher in erster Linie auf die Unterhaltung ihrer Besucher ausgerichtet waren, erheben Zoos heute den Anspruch, au...


  • Werbung

    ...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG darstellen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Verwendung von Tieren in der Werbung wird von den zuständigen kantonalen Behörden stichprobenweise kontrolliert (Art. 215 Abs. 1 TSchV). Gegen Werbung mit tierschutzwidrigem Inhalt kann Strafanzeige erstattet werden. Dies gilt auch für Werbungen, die Darstellungen von Gewalttätigkeiten oder pornografische Handlungen mit Tieren enthalten.


  • Podcast

    Podcast Tier erst Recht! Wo Gesetz und Tierschutz sich begegnen-Ein Podcast der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Tiere können ihre Interessen nicht selbst vertreten – darum sind sie auf Menschen angewiesen, die dies für sie tun, auf Missstände aufmerksam machen und dafür sorgen, dass diese bekämpft werden. Der TIR-Podcast "Tier erst Recht!" will sensibilisieren, aufklären und neue Perspektiven aufzeigen, damit die Anliegen der Tiere gehört werden. Dabei geht es um Mitgefühl, Verantwortung und Gerechtigkeit unserer Gesellschaft gegenüber den Tieren – allesamt Fragen, die nicht nur die Mora...


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