Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2006_06_26 Stiftung für das Tier im Recht beteiligt sich an der Weiterbildung von UntersuchungsrichterInnen

    Stiftung für das Tier im Recht beteiligt sich an der Weiterbildung von UntersuchungsrichterInnen Stiftung für das Tier im Recht beteiligt sich an der Weiterbildung von UntersuchungsrichterInnen In der idyllischen Kartause Ittingen (Warth, TG) wurde am 23. und 24. Juni 2006 im Rahmen des Nachdiplomstudiums "Forensik II" der Hochschule für Wirtschaft Luzern (HSW) eine zweitägige Ausbildungsveranstaltung unter dem Titel "Tierschutz / Schutz der menschlichen Gesundheit" durchgeführt. Neben einer Reihe renommierter Tierschutzfachpersonen wie Dr. Paul Witzig (Kantonstierarzt Thurgau), Christine Bohl...


  • 2006_10_17 Das Tier im Recht – Herausforderungen an die Tierärzteschaft / Symposium der Leopoldina und DVG, Berlin 13./14.10.2006

    Das Tier im Recht – Herausforderungen an die Tierärzteschaft / Symposium der Leopoldina und DVG, Berlin 13./14.10.2006 Das Tier im Recht – Herausforderungen an die Tierärzteschaft / Symposium der Leopoldina und DVG, Berlin 13./14.10.2006 Zusammen mit der deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) und der Veterinärmedizinischen Fakultät der freien Universität Berlin hat die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina am 13. und 14. Oktober ein erstes gemeinsames Symposium veranstaltet, um einen Einblick in die Forschungstätigkeit und in die öffentlichen Aufgaben der Veterinärme...


  • 2006_11_28 "Kassensturz" vom 28. November: Kauf von Tieren und Rechtsauskünfte zum Tier im Recht

    "Kassensturz" vom 28. November: Kauf von Tieren und Rechtsauskünfte zum Tier im Recht "Kassensturz" vom 28. November: Kauf von Tieren und Rechtsauskünfte zum Tier im Recht "Gemein: Tierhändler verkauft todkranke Kaninchen: Eine Ehemann schenkt seiner Frau zwei Häschen. Schon kurz nach dem Kauf wird ein Tier krank und stirbt. Wer ist verantwortlich und wer haftet in einem solchen Fall? Kassensturz spricht Klartext.“ 28.11.2006 Und die Stiftung für das Tier im Recht auch: Während und im Anschluss an die heutige Sendung (SF1, 21.00 Uhr) stehen Ihnen der Geschäftsleiter und der wissenschaftlich...


  • 2006_12_12 Erheblicher Ausbau der Bibliothek für das Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft

    Erheblicher Ausbau der Bibliothek für das Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft Erheblicher Ausbau der Bibliothek für das Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft Die bereits heute rund 5000 Titel umfassende Bibliothek der Stiftung für das Tier im Recht wird in den nächsten Monaten ganz erheblichen Zuwachs erhalten. Von der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe durfte die Stiftung das "Archiv für Ethik im Tier- Natur- und Umweltschutz (AET)" übernehmen. Es handelt sich dabei um eine von Professor Gotthard M. Teutsch, einem der bedeutendsten Tierschutzethiker des 20. Jahrhunderts, über Jahrzehnt...


  • 2005_01_10_Erste-Ehrung-des-Geschäftsleiters-der-Stiftung-für-das Tier-im Recht

    Erste Ehrung des Geschäftsleiters der Stiftung für das Tier im Recht 10.01.2005 Die Margaret und Francis Fleitmann-Stiftung in Luzern verleiht ihren diesjährigen Gedenkpreis an Antoine F. Goetschel „für seinen unermüdlichen und hervorragenden Einsatz zugunsten eines zeitgemässen Tierschutzes, insbesondere für seine Pionierleistung für das Tier im Recht“, wie aus der Einladung zum Festakt am 20. Januar 2005 im KKL Kultur- und Kongresszentrum Luzern hervorgeht. Die Würdigung des Preisträgers erfolgt durch (keinen geringeren als) Prof.Dr. Alexander J.B. Zehnder, Präsident des ETH-Rates. Der Preis...


  • 2005_02_17_Aufnahme-in-das-Verzeichnis-der-steuerbefreiten-juristischen-Personen-der-Schweizerischen-Steuerkonferenz

    Aufnahme in das Verzeichnis der steuerbefreiten juristischen Personen der Schweizerischen Steuerkonferenz 17.02.2005 Die Zusammenstellung der juristischen Personen mit ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken wird im Einvernehmen mit der Schweizerischen Steuerkonferenz von der Kantonalen Steuerverwaltung in Luzern geführt. Im bisherigen Verzeichnis mit Stand vom 1. Januar 2005 ist die Stiftung für das Tier im Recht noch nicht aufgeführt, was aber nächstens nachgeholt werden wird. Die aktualisierte Liste wird voraussichtlich auf anfangs 2006 elektronisch veröffentlicht. Sie kann aber auch bei de...


  • 2005_05_03_Medienorientierung-vom-3.-Mai-2005-mit-STS,ZT,4-Pfoten,-FFVFF-und-ÄrztInnen-für-Tierschutz-in-der-Medizin

    Medienorientierung vom 3. Mai 2005 mit STS, ZT, 4 Pfoten, FFVFF und ÄrztInnen für Tierschutz in der Medizin Der Stiftung für das Tier im Recht bereitet der kantonal unterschiedliche, gesamthaft betrachtet aber schleppende Vollzug des Schweizer Tierschutzrechts grosse Sorge. 03.05.2005 Laut einer kürzlichen von der Stiftung mitbetreuten Umfrage bei zahlreichen Vollzugsorganen im Rahmen eines Seminars zum Tierschutzrecht der Universität Zürich wurde u.a. die rechtlich fragwürdige Tendenz festge­stellt, dass Vollzugsbeamte regelmässig davon absehen, Tierquälereien oder Tierschutzwidrigkei­ten ...


  • Darf ein Tierarzt ein Tier zurückbehalten, wenn der Tierhalter die in Forderung gestellte Rechnung nicht bezahlt?

    Darf ein Tierarzt ein Tier zurückbehalten, wenn der Tierhalter die in Forderung gestellte Rechnung nicht bezahlt? Darf ein Tierarzt ein Tier zurückbehalten, wenn der Tierhalter die in Forderung gestellte Rechnung nicht bezahlt? Nein, seit der Aufnahme der Heimtiere in die Liste der sogenannten Kompetenzstücke von Art. 92 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist es grundsätzlich nicht mehr erlaubt, ein Tier als Sicherung für eine offene Rechnung zurückzubehalten und allenfalls zu verwerten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn das betroffene Tier vom Tierhalter primär aus...


  • Muss man für den Schaden aufkommen, den die eigene Katze in einer fremden Wohnung verursacht?

    Muss man für den Schaden aufkommen, den die eigene Katze in einer fremden Wohnung verursacht? Muss man für den Schaden aufkommen, den die eigene Katze in einer fremden Wohnung verursacht? Der Tierhalter haftet nach Art. 56 des Obligationenrechts (OR) für den von seinem Tier angerichteten Schaden, falls er nicht nachzuweisen vermag, dieses ausreichend überwacht zu haben oder dass der Schaden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eingetreten wäre. Im Gegensatz zu Hunden lassen sich Katzen nicht überwachen oder dressieren. Eine Sorgfaltspflichtverletzung kann einem Katzenhalter somit nur vo...


  • Was gilt, wenn im Mietvertrag gar nichts über die Tierhaltung steht?

    Was gilt, wenn im Mietvertrag gar nichts über die Tierhaltung steht? Was gilt, wenn im Mietvertrag gar nichts über die Tierhaltung steht? Ist im Mietvertrag überhaupt nichts zur Tierhaltung festgehalten, sind Heimtiere grundsätzlich erlaubt. Dies bedeutet aber nicht, dass der Mieter völlig frei entscheiden kann, welche und wie viele er in seiner Wohnung halten möchte. Kleintiere wie Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel, Schildkröten und Zierfische dürfen zwar ohnehin durch den Vermieter nicht verboten werden, bei grösseren Tieren wie Hunden, Katzen oder Papageien kommt es dagegen auch auf Aspek...


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