Stiftung für das Tier im Recht

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  • Elfenbein

    ...ES in dessen Anhang I aufgeführt und somit auf höchster Stufe geschützt. Der Handel mit Elfenbein, das von Asiatischen Elefanten stammt, ist somit verboten. Demgegenüber wurde der Afrikanische Elefant im Jahr 1977 bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz von CITES lediglich in den Anhang II aufgenommen und im Jahr 1989 aufgrund der prekären Lage der Elefanten in Afrika in den Anhang I heraufgestuft. Nachdem sich einige Populationen erholt hatten, wurden jene 1997 – wenngleich unter strikten Handelsbedingungen – wiederum in den Anhang II herabgestuft, namentlich die Populationen von Botswana, Na...


  • 2010_03_07 TIR bedauert negativen Volksentscheid zur Tieranwalt-Initiative – Kantone nun umso mehr in der Pflicht zur Behebung des Vollzugsdefizits im Tierschutzstrafrecht

    TIR bedauert negativen Volksentscheid zur Tieranwalt-Initiative – Kantone nun umso mehr in der Pflicht zur Behebung des Vollzugsdefizits im Tierschutzstrafrecht TIR bedauert negativen Volksentscheid zur Tieranwalt-Initiative – Kantone nun umso mehr in der Pflicht zur Behebung des Vollzugsdefizits im Tierschutzstrafrecht Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist über das negative Abstimmungsergebnis zur landesweiten Einführung von TieranwältInnen enttäuscht. Vorurteile und Unwahrheiten scheinen das Stimmvolk verunsichert zu haben. 07.03.2010 Das Volks-Nein zeigt, dass die irreführenden Gegen...


  • 2010_03_08 TIR bedauert negativen Volksentscheid zur Tieranwalt-Initiative – Kantone nun umso mehr in der Pflicht zur Behebung des Vollzugsdefizits im Tierschutzstrafrecht

    TIR bedauert negativen Volksentscheid zur Tieranwalt-Initiative – Kantone nun umso mehr in der Pflicht zur Behebung des Vollzugsdefizits im Tierschutzstrafrecht Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist über das negative Abstimmungsergebnis zur landesweiten Einführung von TieranwältInnen enttäuscht. Vorurteile und Unwahrheiten scheinen das Stimmvolk verunsichert zu haben. 08.03.2010 Das Volks-Nein zeigt, dass die irreführenden Gegenargumente über die Funktion von TieranwältInnen in der Bevölkerung unbegründete Befürchtungen vor hohen Kosten und übermässiger Bürokratie geschürt haben. Tatsac...


  • Misshandlung

    ... Art 26 Abs. 1 lit. a TSchG  dar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei  Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch die fahrlässige Begehung einer Misshandlung ist gemäss Art. 26 Abs. 2 TSchG strafbar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze sanktioniert. Bei der Misshandlung hande... ...rden. Nach Art. 11  i. V. m. Art 104 StGB können Straftaten durch pflichtwidriges Untätigkeit begangen werden, wenn der Täter eine sogenannte Garantenstellung innehat und aufgrund dieser Rechtsstellung verpflichtet ist, die Gefährdung oder Verletzung des betroffenen Rechtsguts zu verhindern. Diese ...


  • Tierrechte

    Tierrechte Argumentarium Tierrechte Ausgangslage Während man dem Tierschutzgedanken ursprünglich nur deshalb einen Platz im Strafgesetz einräumte, weil Tierquälerei zur Verrohung führen und somit eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen kann, hat sich im Laufe der Neuzeit das ethische Bewusstsein entwickelt, dass Tiere um ihrer selbst willen zu schützen sind. Ausfluss dieser Entwicklung sind die heutigen Tierschutzgesetze, die im Allgemeinen gewisse Interessen von Tieren schützen sollen. Die physische und psychische Integrität, die Würde sowie generell das Leben können Gegenstand solcher In...


  • Zoo

    Zoo Argumentarium Zoo Ausgangslage In der Schweiz bestehen rund 125 öffentlich zugängliche Wildtierhaltungen (Zoos und Wildparks), darunter fünf anerkannte wissenschaftlich geführte zoologische Gärten. Meist handelt es sich um kommerzielle Einrichtungen, die auf die Unterhaltung und Zerstreuung ihrer Besucher abzielen. Zoos legitimieren ihre Existenz vor allem mit den Argumenten Erholung, Bildung, Artenschutz und Forschung. Rechtlich ist das Halten von Wildtieren in Gefangenschaft unter Beachtung der Tier- und Artenschutzgesetzgebung erlaubt. Es stellt sich hingegen die Frage, ob das lebenslän...


  • Veg-Info - Das Magazin von Swissveg

    Veg-Info - Das Magazin von Swissveg 2025 Veg-Info 2025-4: DE: Mehr Tierschutz bei Bauprojekten / FR: Mieux protéger la faune sur nos constructionsVeg-Info 2025-3: DE: Pelzimportverbot und Deklarationspflicht für tierische Lebensmittel / FR: Interdiction d'importer de la fourrure et obligation de déclaration pour les produits animaux Veg-Info 2025-2: DE: Neue Vorschriften in der Schweizer Tierschutzverordnung / FR: Nouvelles dispositions de l’ordonnance suisse sur la protection des animauxVeg-Info 2025-1: DE: Tiertransporte - Systematische Missachtung des Tierwohls / FR: Transports d’animaux 20...


  • Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz

    ...anisationen Network for Animal Protection (NetAP) und Stiftung für das Tier im Recht (TIR) dem Parlament in Bern 2018 eine von über 150 Tierschutzorganisationen mitgetragene sowie von 39 Parlamentarierinnen und Parlamentariern und 115'567 Unterzeichnenden unterstützte Petition für eine Kastrationspf... ... von Katzen weist u.a. folgende Vorteile auf:Medizinische Vorteile für die KatzeVerbreitung von Krankheiten wird massiv eingedämmt: Viele Katzenkrankheiten wie z.B. FIV (Feline Immunodeficiency Virus, auch Katzenaids genannt), FeLV (Feline Leukemia Virus, auch Leukose genannt) oder FPV (felines Parv...


  • 2016_02_23 TIR-Flyer Nr. 33: Keine Wildtiere im Zirkus!

    TIR-Flyer Nr. 33: Keine Wildtiere im Zirkus! Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in Zirkussen ist aus der Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Einerseits ist es kaum möglich, den Tieren im Rahmen des Zirkusbetriebs artgerechte Haltungsbedingungen zu bieten. Anderseits verstossen die Präsentationen in der Manege nicht selten gegen den im Schweizer Tierschutzrecht fundamentalen Grundsatz des Schutzes der Tierwürde. Dennoch ist das Vorführen von Wildtieren in der Zirkusmanege in der Schweiz - anders als in vielen anderen Staaten – nach wie vor erlaubt. In ihrem aktuellen Tierschutzflye...


  • 2015 09 02 TIR in der kantonalen Tierschutz- und Tierversuchskommission

    TIR in der kantonalen Tierschutz- und Tierversuchskommission Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat MLaw Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), als neues Mitglied der kantonalen Tierschutzkommission gewählt. Vanessa Gerritsen, stellvertretende Geschäftsleiterin der TIR, ist zudem als Tierschutzdelegierte in der kantonalen Tierversuchskommission bestätigt worden. Somit ist die TIR weiterhin in den beiden wichtigsten amtlichen Tierschutzgremien des Kantons Zürich vertreten. 02.09.2015 Beide Kommissionen sind per Juli 2015 neu zusammenges...


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