Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2010_09_30 Kein Importverbot für Robbenprodukte: TIR enttäuscht über den Entscheid des Ständerats

    Kein Importverbot für Robbenprodukte: TIR enttäuscht über den Entscheid des Ständerats Kein Importverbot für Robbenprodukte: TIR enttäuscht über den Entscheid des Ständerats Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist enttäuscht über den gestrigen Entscheid des Ständerats, der kein Importverbot für Robbenprodukte aus tierquälerischer Jagd will. In einem ausführlichen Rechtsgutachten hat die TIR aufgezeigt, dass ein Embargo von Produkten, die gegen ethische Tierschutzprinzipien verstossen, durchaus WTO-kompatibel ist. 30.09.2010 Seit dem 20. August gilt in der EU ein Importverbot für Robbenpro...


  • 2010_12_01 TIR hoch erfreut: Nationalrat befürwortet Pelzimportverbot

    TIR hoch erfreut: Nationalrat befürwortet Pelzimportverbot TIR hoch erfreut: Nationalrat befürwortet Pelzimportverbot Der Nationalrat hat der von Pascale Bruderer (SP/AG) eingereichten Parlamentarischen Initiative zugestimmt und sich für ein Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ausgesprochen. Der Vorstoss basiert auf einem von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erarbeiteten Rechtsgutachten, das sowohl die Notwendigkeit eines solchen Verbots als auch dessen Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz aufzeigt. 01.12.2010 Mit 87 zu 64 Stimmen (bei...


  • 2009_04_29 TIR fordert Schweizer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte

    TIR fordert Schweizer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte TIR fordert Schweizer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte Ein generelles nationales Einfuhrverbot für Pelzprodukte von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren ist aus Tierschutzgründen dringend geboten. Dass ein solches Verbot auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz – insbesondere mit den Regeln der WTO – vereinbar ist, zeigt ein Rechtsgutachten der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf. Auf der Grundlage des Gutachtens reicht Nationalrätin Pascale Brud...


  • Wie viel "Tierlärm" ist erlaubt und was kann gegen übermässigen Tierlärm unternommen werden?

    Wie viel "Tierlärm" ist erlaubt und was kann gegen übermässigen Tierlärm unternommen werden? Wie viel "Tierlärm" ist erlaubt und was kann gegen übermässigen Tierlärm unternommen werden? Ein Mieter hat auf die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass seine Tiere keine übermässigen Lärm- oder Geruchsimmissionen verursachen, die für die anderen Mieter eine unzumutbare Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens darstellen. Ob eine Immission zumutbar ist oder nicht, wird durch eine Abwägung der einander gegenüberstehenden Rechtsgüter und Interessen beurteilt. Verunmöglicht Tierl...


  • Steuern

    Steuern Steuern Allgemeines Steuern sind öffentliche Abgaben, die dem Gemeinwesen voraussetzungslos, das heisst ohne eine bestimmte Gegenleistung oder einen besonderen Vorteil, geschuldet sind. Auch das Halten von Tieren kann mit einer Steuerpflicht verbunden sein. Werden Tiere zu Erwerbs- oder Vermögenszwecken gehalten, sind die entsprechenden Erträge als Einkommen bzw. Vermögen zu versteuern. Das Steuerwesen wird in der Schweiz weitgehend durch die Kantone geregelt, die somit auch entscheiden, ob sie für die Haltung von Tieren eine Steuer erheben wollen. Sie haben damit die Möglic...


  • 2009_04_29 TIR fordert Schweizer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte

    TIR fordert Schweizer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte Ein generelles nationales Einfuhrverbot für Pelzprodukte von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren ist aus Tierschutzgründen dringend geboten. Dass ein solches Verbot auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz – insbesondere mit den Regeln der WTO – vereinbar ist, zeigt ein Rechtsgutachten der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf. Auf der Grundlage des Gutachtens reicht Nationalrätin Pascale Bruderer (SP/AG) diese Woche eine Parlamentarische Initiative zu einem allgemeinen S...


  • 2021 03 29 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser Brut- beziehungsweise Setzzeit werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Die TIR bittet alle Hundehaltenden, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen – unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine Leinenpflicht besteht. 29.03.2021 Die Frage, wann Hunde anzuleinen sind, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich beantwortet. In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wild...


  • 2022 03 25 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser Brut- beziehungsweise Setzzeit werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Die TIR bittet alle Hundehaltenden, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen – unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine Leinenpflicht besteht. 25.03.2022 Die Frage, wann Hunde anzuleinen sind, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich beantwortet. In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere se...


  • 2024 04 22 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser Brut- beziehungsweise Setzzeit werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Die TIR bittet alle Hundehaltenden, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen – unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine Leinenpflicht besteht. 22.04.2024 Die Frage, wann Hunde anzuleinen sind, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich beantwortet. In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere ...


  • 2025 03 31 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser Brut- beziehungsweise Setzzeit werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Die TIR bittet alle Hundehaltenden, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen – unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine Leinenpflicht besteht. 31.03.2025 Die Frage, wann Hunde anzuleinen sind, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich beantwortet. In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere se...


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