TIR fordert Schweizer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte
Ein generelles nationales Einfuhrverbot für Pelzprodukte von tierquälerisch gehaltenen, gefangenen oder getöteten Tieren ist aus Tierschutzgründen dringend geboten. Dass ein solches Verbot auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz – insbesondere mit den Regeln der WTO – vereinbar ist, zeigt ein Rechtsgutachten der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf. Auf der Grundlage des Gutachtens reicht Nationalrätin Pascale Bruderer (SP/AG) diese Woche eine Parlamentarische Initiative zu einem allgemeinen Schweizer Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte ein.
29.04.2009
Die im Ausland üblichen Haltungsbedingungen in der Pelztierzucht verstossen ebenso klar gegen das eidgenössische Tierschutzgesetz wie jene der Pelztierjagd (Tellereisen, Schlingen- und Totschlagfallen für Nerze und Füchse; Totschlaginstrumente für Robben). Sie alle erfüllen den Tatbestand der Tierquälerei und widersprechen den grundlegenden Wertvorstellungen der Schweizer Bevölkerung. Die Tiere erleiden enorme Qualen, werden an der Ausübung ihrer elementarsten Bedürfnisse gehindert und massiv in ihrer Würde verletzt.
Der Bundesrat hat gemäss Art. 14 Abs. 1 TSchG die Möglichkeit, die Einfuhr von Tieren und Tierprodukten aus Gründen des Tier- oder Artenschutzes zu untersagen. Aufgrund der Befürchtung, gegen internationale Vertragswerke zu verstossen, wurden entsprechende Importverbote bislang jedoch nur sehr zurückhaltend und bezüglich Pelzen nur für Hunde- und Katzenfelle erlassen. Ein von der TIR und dem WTO-Spezialisten Dr. iur. Nils Stohner erarbeitetes Rechtsgutachten zeigt nun aber auf, dass auch ein allgemeines nationales Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzprodukte mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz durchaus vereinbar wäre. Da im Inland keine industrielle Pelzproduktion stattfindet, wäre die Massnahme auch nicht protektionistisch.
Download: Das vollständige Rechtsgutachten (Stohner/Bolliger, Die GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Bern/Zürich 2009, 27 Seiten) finden Sie hier, die Parlamentarische Initiative Bruderer hier.