Stiftung für das Tier im Recht
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2022 04 07 Soforthilfe für ukrainische Flüchtende mit Haustieren
...hTel: +41 (0)79 788 26 70
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2015_07_14 Informationen zum Tierschutzvollzug liegen im öffentlichen Interesse
...hts 6B_711/2009 vom 26. Februar 2010 und 6B_592/2011 vom 5. Dezember 2011), werden insbesondere die verwaltungsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten in keiner Weise angemessen ausgeschöpft.Zwar stellen die beiden Pferdehändler durch die hartnäckige Weigerung, wenigstens die Minimalanforderungen der Tierschutzgesetzgesetzgebung zu respektieren, ihre Unfähigkeit unter Beweis, ihre Tiere artgerecht zu halten. Dennoch hat es der zuständige Kantonstierarzt in den vergangenen zehn Jahren unterlassen, die sich ihm nach Art. 23 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) aufdrängende Massnahme eines Tierhaltev...
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2013_08_16 TIR unterstützt Volksinitiative zum Schutz von Wolf, Bär und Luchs
...verstossen (Artikel 26 und Artikel 31 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge; SR 0.111), andererseits würde er von den anderen Ländern nicht gebilligt. [...] [Die] Schweiz würde neben der Glaubwürdigkeit auch die Basis für zahlreiche Artenschutzbestimmungen in der Bundesgesetzgebung verlieren. Eine Kündigung der Berner Konvention zur Regulierung einer einzelnen Art ist im Übrigen unverhältnismässig."Rational betrachtet haben die Motion Fournier und die zur Lockerung des Schutzes der Grossraubtiere vorgebrachten Argumente zudem keine sachliche Grundlage. So lei...
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2012_01_06 Schweizer Gastronomie: Tierquälerei bei der Tötung von Hummern
...s verbietet in Art. 26 Abs. 1 lit. b das qualvolle Töten von Tieren, wobei die Bestimmung auch für Panzerkrebse und Kopffüsser gilt. Im Gesetzessinne ist eine Tötung dann qualvoll, wenn dem Tier dabei Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste von einer gewissen Erheblichkeit zugefügt werden. Zweifelsohne bedeutet das Eintauchen in kochendes Wasser für die Tiere enormen Stress und somit auch grosses Leiden. Diese Zubereitungsart von Hummern stellt folglich eine qualvolle Tötung und somit eine Tierquälerei im rechtlichen Sinne dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Gel...
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2009_06_20 Zum Erschiessen von Hunden
...n Tötung nach Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG zu prüfen. Aufgrund des nicht geringen Risikos von Fehlschüssen ist die Tötung – sofern sie denn überhaupt notwendig ist – wiederum vorzugsweise einem Tierarzt zu überlassen, der eine fachgerechte Euthanasie durchführt.Eine Tierquälerei liegt ferner auch dann vor, wenn die Tötung mutwillig erfolgt, das heisst wenn der Täter rücksichtslos, aus Trotz, Boshaftigkeit, Übermut oder Leichtfertigkeit handelt oder die Handlung aus einer momentanen Laune heraus verübt. Unter dem Aspekt der Mutwilligkeit zu prüfen ist im Übrigen stets auch die Tötung vo...
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2007_07_30 Volksinitiative für gesamtschweizerische Tieranwälte eingereicht
...älte eingereicht Am 26. Juli 2007 wurde eine eidgenössische Volksinitiative zur Einführung von Tieranwältinnen und Tieranwälten in der Schweiz eingereicht. Die Stiftung für das Tier im Recht bzw. ihre Vororganisation hat sich vor mehr als 15 Jahren mit Erfolg für die Schaffung des kantonal-zürcheris... ...In welchen Fällen käme der Tieranwalt zum Einsatz?A: Meistens schreitet er ein, wenn es um Tierschutzwidrigkeiten vom Halter an seinem Vierbeiner geht. Es muss sich dabei nicht gerade um Tierquälerei handeln, auch Vernachlässigung verstösst gegen das Tierschutzgesetz.F: Dann müssten Automobilisten a...
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2007_08_02 Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert strenge Bestrafung für das Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen
...verfolgungsbehörden 26 Verfahren eröffnet, was verglichen mit den Vorjahren einen Höchstwert darstellt.Von der Justiz werden die Fälle bislang mit unangemessener Milde beurteilt. In beinahe 80 Prozent aller von der TIR erfassten Entscheidungen wurde das Zurücklassen von Hunden in überhitzten Fahrzeugen lediglich als "fahrlässige Vernachlässigung" oder sogar nur als "Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung" qualifiziert. Die Täter kommen in der Regel mit symbolischen Bussen von wenigen hundert Franken davon, was dem Leiden der Tiere, das nicht selten in einem langwierigen und qualvoll...
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Welt der Tiere
...elt der Tiere Nr. 2/26: Besuch in der Tierarztpraxis Welt der Tiere Nr. 1/26: Gesetze sind nur so gut wie ihr Vollzug 2025 Welt der Tiere Nr. 6/25: Das stille Leiden der FischeWelt der Tiere Nr. 5/25: Revision bringt erfreuliche NeuerungenWelt der Tiere Nr. 4/25: Streit unter Nachbarn Welt der Tiere Nr. 3/25: Augen auf beim Kauf von tierischen LebensmittelnWelt der Tiere Nr. 2/25: Wenn Tiere Schaden anrichtenWelt der Tiere Nr. 1/25: Unbeliebte Gäste 2024 Welt der Tiere Nr. 6/24: Tierquälerei in der ModeindustrieWelt der Tiere Nr. 5/24: TierkaufWelt der Tiere Nr. 4/24: Sommerhitze Welt der Tier...
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2022 01 07 TIR wirft kritischen Blick auf revidierte Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten
...e einzuhalten (Art. 26 Abs. 1 VTSchS). Weiter sind Elektrobetäubungsanlagen und -geräte für Fische – die Bestimmung gilt unerklärlicherweise nicht für Panzerkrebse – vor ihrer Inbetriebnahme durch eine Expertin abzunehmen (Art. 27 VTSchS). Auch wenn diese neuen Vorgaben den Schutz der betroffenen Tiere tendenziell verbessern, handelt es sich gleichwohl um absolute Mindestanforderungen, die das Interesse an ihrer möglichst praktikablen Tötung in den Vordergrund stellen. Dies zeigt sich auch an den Vorschriften zur Kontrolle des Betäubungserfolgs: Gemäss der revidierten VTSchS dürfen Fische in G...
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Waadt
...en den Halter (Art. 26 und Art. 28 LPolC/VD).Verboten ist die Zucht und der Import zu Handelszwecken von Hunden der Rasseliste (Art. 11 LPolC/VD). Hunde, die unter Verstoss gegen diese Bestimmung geboren oder importiert werden, werden beschlagnahmt und sie bzw. ihre Elterntiere untersucht und wenn nötig einer Verhaltensbeurteilung unterzogen. Wenn sie nicht untergebracht werden können, weil sie gefährlich sind oder sich nicht innert angemessener Frist neue Haltende finden lassen, werden sie euthanasiert (Art. 8 RLPolC/VD). 4. Geplante Gesetzesänderungen Zurzeit sind keine weiteren Gesetzesänd...