Stiftung für das Tier im Recht

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  • Basel-Stadt

    ...findet sich auf der Website des Veterinäramts Basel-Stadt (Hundeverbots- und Leinenpflichtzonen).Im Wald wildernde bzw. streunende Hunde, die eine unmittelbare Gefahr für Wildtiere darstellen und nicht eingefangen werden können, durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden können, wenn die Mahnung der Hundehalterin oder des Hundehalters erfolglos war oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können. Kann die Gefahr durch mildere Massnahmen abgewendet werden, so haben diese Vorrang vor einem Abschuss. Beim Reissen von Wild angetroffene Hunde dürfen auf der Stelle abgeschossen werden (...


  • Zürich

    ...nhalte sind auf der Website des Veterinäramts Zürich abrufbar.Die theoretische Ausbildung ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu besuchen (§ 11 Abs. 1 HuV/ZH) und wird mit einer Prüfung abgeschlossen (§ 12 Abs. 1 HuV/ZH).Die praktische Hundeausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes (§ 14 Abs. 1 HuV/ZH). Sie muss zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton abgeschlossen sein (§ 14 Abs. 2 HuV/ZH).Personen, welche die theoretische oder praktische Hu...


  • Newsmeldungen 2008

    ...egesetz abgestimmt. Fast 80 Prozent haben die Hauptvorlage angenommen, gut 61 Prozent die schärfere Variante mit einem Verbot gewisser Hunderassen. Die Stichfrage fiel zugunsten der Version mit Kampfhundeverbot aus. Der grosse Ratgeber "Tier im Recht transparent" beantwortet alle wichtigen Alltagsfragen zum Umgang mit Heimtieren klar und leicht verständlich09.12.2008Seit dem 1. September 2008 gilt das neue Tierschutzrecht. Was dies für Heimtierhal­tende bedeutet, wird im 600-seitigen Praxisratgeber "Tier im Recht transparent“, der von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) in Zusammenarbeit ...


  • 2005_02_18_Jagd-Ende-der-englischen-Hetzjagd-dafür-aufkommende-bedenkliche-Internetjagd

    ...ustimmung des House of Lords durchsetzen. Im Gegenzug müssen wir erschreckende Tendenzen aus den USA zur Kenntnis nehmen, wo ein texanischer Rancher eine ferngesteuerte Internet-Jagd auf lebende Tiere ins Leben rufen möchte. Per Mausklick kann dabei die zuvor mit Kreditkarte bezahlte Munition auf ein zuvor ausgewähltes Tier, das sich im entsprechenden Zielgebiet befindet, abgefeuert werden. Die Stiftung für das Tier im Recht verurteilt solch realitätsferne und lebensverachtende Praktiken ausdrücklich und hofft, dass die amerikanischen Behörden und der Druck der Öffentlichkeit dafür sorgen w...


  • 2020 03 23 Friendsmail Nr. 55: Coronavirus / Pelzimportverbot / Vollzugsmissstände

    ...n vor einigen Tagen fast vollständig auf Home Office-Betrieb umgestellt. Das Wohl der Tiere liegt uns selbstverständlich auch in diesen herausfordernden Zeiten sehr am Herzen. Wir setzen alles daran, all unsere Tierschutzprojekte unverändert weiterzuführen und auch unseren Dienstleistungsbetrieb so gut wie immer möglich aufrechtzuerhalten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir telefonisch bis auf Weiteres nur von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr erreichbar sind und es vor allem auch bei der Beantwortung von E-Mail-Anfragen zu Verzögerungen kommen kann. Zum Schutz vo...


  • 2016_04_18 Kantonale Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    ...ern erwischt, sehen fast alle Kantone die Möglichkeit vor, dass dieser durch den Jagdvorsteher oder eine andere Person abgeschossen werden kann. So können etwa Hunde, die im Kanton Zürich wiederholt beim Wildern angetroffen werden, sofort durch Jagdpächter oder andere berechtigte Personen abgeschossen werden, sofern der Halter schriftlich ermahnt wurde. Solche oder ähnliche Bestimmungen existieren auch in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Graubünden, Nidwalden, Schwyz, St. Gallen und Uri. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Jura, Neuenbur...


  • 2015_04_20 Kantonale Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    ...ern erwischt, sehen fast alle Kantone die Möglichkeit vor, dass dieser durch den Jagdvorsteher oder eine andere Person abgeschossen werden kann. So können etwa Hunde, die im Kanton Zürich wiederholt beim Wildern angetroffen werden, sofort durch Jagdpächter oder andere berechtigte Personen abgeschossen werden, sofern der Halter schriftlich ermahnt wurde. Solche oder ähnliche Bestimmungen existieren auch in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Graubünden, Nidwalden, Schwyz, St. Gallen und Uri. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Jura, Neuenbur...


  • 2005_12_01 Hundebissvorfälle – wie weiter?

    ...RD). Mit dem soeben fast ganz verabschiedeten neuen Schweizer Tierschutzgesetz wird der Bundesrat (voraussichtlich ab Mitte 2007) die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung von Tierhaltenden und von Tierausbildern regeln (Art. 6 Abs. 3 des neuen TSchG/CH). Die Stiftung für das Tier im Recht fordert den Bundesrat schon heute auf, sich im Rahmen der Verordnung ganz besonders der Ausbildung von Hundehaltenden zu widmen, um die Wahrscheinlichkeit ähnlicher dramatischer Vorfälle zu minimieren.In der Debatte um gefährliche Hunde geht manchmal die Erkenntnis unter, dass Hundehaltende grundsätzli...


  • 2017 04 26 Kantonale Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit

    ...ern erwischt, sehen fast alle Kantone die Möglichkeit vor, dass dieser durch den Jagdvorsteher oder eine andere Person abgeschossen werden kann. So können etwa Hunde, die im Kanton Zürich wiederholt beim Wildern angetroffen werden, sofort durch Jagdpächter oder andere berechtigte Personen abgeschossen werden, sofern der Halter schriftlich ermahnt wurde. Solche oder ähnliche Bestimmungen existieren auch in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Graubünden, Nidwalden, Schwyz, St. Gallen und Uri. In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Jura,...


  • 2018 03 15 Petitionsübergabe in Bern: "Keine Wildtiere im Zirkus"

    ... "In der Tat ist es fast unmöglich, Tiere dieser Tierarten (Nashörner, Bären oder grosse Raubkatzen) auf Tournee so zu halten, dass die Tierschutzvorschriften erfüllt sind; dies wäre zu kostenaufwendig und schwer realisierbar." Die drei Tierschutzorganisationen hoffen nun, mithilfe des öffentlichen Druckes, der von der Petition ausgeht, ein gesetzlich verankertes Wildtierverbot für Schweizer Zirkusse zu erwirken und damit das Tierleid der unfreiwilligen tierischen Artisten auch aus den letzten Schweizer Manegen zu verbannen. Weitere Informationen Medienmappe zur Medienkonferenz vom 15....


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