Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
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2012_09_18 Zweite Ausschreibung zum Doktoratsprogramm "Law and Animals: Ethics at Crossroads" der Universitäten Basel und Zürich
... Law and AnimalCall for Applications Law and Animals Doctoral Programme
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2011_05_12 Änderungen im TIR-Team
Änderungen im TIR-Team Änderungen im TIR-Team Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat verschiedene Stellen neu besetzt. Karen Brem hat per 1. Mai von Liana Bressan die Leitung der Administration übernommen. Daneben sind weitere neue – zwei- und vierbeinige – Mitarbeitende zur TIR gestossen. 12.05.2011 Nach vier ereignisreichen Jahren voller Engagement und Hingabe für die TIR hat sich unsere Leiterin der Administration, Liana Bressan, entschlossen, ihr Hobby zum Beruf und sich selbständig zu machen. Schweren Herzens lassen wir unsere begnadete Organisatorin ziehen, blicken aber auf ein...
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2010_01_04 Neues Zürcher Hundegesetz ab 1.01.2010
Neues Zürcher Hundegesetz ab 1.01.2010 Neues Zürcher Hundegesetz ab 1.01.2010 Das am 30. November 2008 vom Zürcher Stimmvolk gutgeheissene revidierte Hundegesetz ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Hundehaltende haben eine Reihe von Änderungen zu beachten, die in der Folge kurz zusammengefasst werden. 04.01.2010 Neu sind der Erwerb, die Zucht sowie der Zuzug von Hunden mit erhöhtem Gefährdungs- potenzial verboten. Zu den Hunden dieser sogenannten Rassetypenliste II gehören der American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterier, Staffordshire Bullterrier, American Bull Terri...
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2010_01_28 Tierschutz-Werbespot endlich ausgestrahlt
Tierschutz-Werbespot endlich ausgestrahlt Tierschutz-Werbespot endlich ausgestrahlt Nach 16 Jahren Auseinandersetzung hat das Schweizer Fernsehen aufgrund eines höchstrichterlichen Urteils einen Tierschutz-Werbespot gezeigt, dessen Ausstrahlung es zuvor hartnäckig verweigert hatte. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in der Ausstrahlungsverweigerung eine unzulässige Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit sieht. 28.01.2010 Im Januar 1994 beabsichtigte der Verein gegen Tierfabriken (VgT) im Schweizer Fernsehen e...
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2009_01_09 Wissenschaftliches Argumentarium gegen Tierversuche
Wissenschaftliches Argumentarium gegen Tierversuche Wissenschaftliches Argumentarium gegen Tierversuche 85% aller Tierversuche werden an Mäusen oder Ratten durchgeführt. Dies, obwohl die Anatomie von Mensch und Tier sehr unterschiedlich ist. 09.01.2009 Der bekannte Veterinärchirurg Dr. Andre Menache berichtet in einem Kurzfilm über grundlegende wissenschaftliche Argumente gegen Tierversuche. Um den entsprechenden Videofilm zu sehen, klicken Sie hier. Weitere Argumente zu verschiedenen Tierschutzthemen finden Sie hier.
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2006_04_28 Der Hund am Arbeitsplatz – Worauf Arbeitnehmer und -geber zu achten haben
...-Tier-Beziehung von A – Z“, Kapitel: Arbeitsrecht als PDF
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2006 06 02 Affen bald tierversuchsfrei
... Tierschutzgesetzes/A), in Neuseeland mit Ausnahmen seit 1999 und in Schweden und den Niederlanden seit 2004 bzw. 2003.Wie sich die Gesellschaft von Versuchen an Menschen praktisch ganz verabschiedet hat, so hofft die Stiftung, dass auch Versuche an allen Primaten, worunter – neben Menschenaffen - auch Halbaffen und Affen gehören, aus ähnlichen Überlegungen bald Vergangenheit sind, wie sie im Schweizer Nachrichtenmagazin Facts Nr. 22/06 vom 1. Juni 2006 ausführt. Weitere Informationen: Der Primatenbericht EKTV und EKAH, Mai 2006Stiftung für das Tier im Recht fordert das Ende aller Affenversuc...
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Aussetzen und Zurücklassen
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG erfüllen. Wer sich des Tieres auf besonders grausame Art entledigt, macht sich zudem wegen einer Tiermisshandlung bzw. einer qualvollen Tiertötung schuldig.
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Eingriffe an Tieren
...unden (Art. 17 lit. a, Art. 18 lit. b, Art. 21 lit. a, Art. 22 lit. a TSchV), das Abklemmen der Zähne bei Ferkeln (Art. 18 lit. b TSchV), das Einsetzen von Nasenringen, Klammern und Drähten in die Rüsselscheibe von Schweinen (Art. 18 lit. c TSchV), das Kupieren der Schnäbel, Kopfanhänge oder Flügel bei Hausgeflügel (Art. 20 lit. a und b TSchV), das Kupieren der Ohren bei Hunden (Art. 22 Abs. 1 lit. a) oder das Amputieren der Krallen von Katzen (Art. 24 lit. a).
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Verhalten im Ausland
Verhalten im Ausland Die meisten Schweizerinnen und Schweizer erachten Tier- und Artenschutz hierzulande als etwas Selbstverständliches, zumal insbesondere die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung als eine der fortschrittlichsten weltweit gilt. Bei Reisen ins Ausland kann es jedoch leicht passieren, unfreiwillig mit problematischen Umgangsformen mit Tieren in Berührung zu geraten. Hier werden einige Praktiken, die häufig mit erheblichen Belastungen für die Tiere verbunden oder artenschutzrelevant sind, näher beleuchtet. Tourismus und WildtierattraktionenFreiwilligeneinsätzeSouvenirs un...