Stiftung für das Tier im Recht
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Neuenburg
...glement d’exécution de la loi sur les chiens (RELChiens) du 18 décembre 2019 (636.201)Loi sur la faune sauvage (LFS) du 7 février 1995 (922.10)Règlement d'exécution de la loi sur la faune sauvage (922.101)Règlement relatif aux cours pour propriétaires de chiens (RCC) du 21 décembre 2020 (636.21)Konkordat über die Ausübung und die Beaufsichtigung der Jagd vom 22. Mai 1978 (922.511) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde müssen jederzeit durch Stimme oder Gestik unter Kontrolle gehalten werden können. Andernfalls muss der Hund an der Leine geführt werden (Art. 12 Abs. 2 LChiens/NE). ...
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Sachbeschädigung
...lereien gemäss Art. 26 TSchG und andere Tierschutzwiderhandlungen im Sinne von Art. 28 TschG werden hingegen als Offizialdelikte in jedem Fall verfolgt, unabhängig von den Interessen des Tierhalters. In einem Strafverfahren wegen Sachbeschädigung erhält der Geschädigte in der Regel Parteistellung und kann dadurch Akteneinsichts- und Teilnahmerechte wahrnehmen. Diese Möglichkeiten bleiben ihm verwehrt, wenn lediglich Tierschutzdelikte Gegenstand des Verfahrens bilden. Deshalb empfiehlt sich oftmals neben einer Strafanzeige wegen Verstossens gegen das Tierschutzrecht auch einen Strafantrag ...
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2017 12 12 Obergericht Zürich verurteilt Taubenzüchter wegen Tierwürdemissachtung
...s im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG verurteilt. Im Weiteren machte er sich der vorsätzlichen unnötigen Überanstrengung der betroffenen Taube gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG strafbar, da die Taube durch das Aussperren aus dem Taubenschlag massiven Stress zu erleiden hatte – die Staatsanwältin sprach in diesem Zusammenhang sogar von einem "Aussetzen" der Taube. Als bemerkenswert und vorbildlich erachtet die TIR die Verurteilung wegen vorsätzlicher Würdemissachtung der Taube nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG: Der Einsatz der Taube als Köder für Greifvögel stelle eine Degradierung dar, da...
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2025 11 07 Die FEI ändert die "Blood Rule" - TIR kritisiert diese Entscheidung
...führen." QuelleArt. 26 Abs. 1 lit. a TSchG stellt das Misshandeln von Tieren als Tierquälerei unter Strafe. Als Misshandlung gilt jedes Verhalten, mit dem einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste von einer gewissen Erheblichkeit zugefügt werden. Die Bestimmung steht somit in engem Zusammenh... ...relative aux traces de sang – la TIR critique cette décision
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Veg-Info - Das Magazin von Swissveg
...25 Veg-Info 2025-4: DE: Mehr Tierschutz bei Bauprojekten / FR: Mieux protéger la faune sur nos constructionsVeg-Info 2025-3: DE: Pelzimportverbot und Deklarationspflicht für tierische Lebensmittel / FR: Interdiction d'importer de la fourrure et obligation de déclaration pour les produits animaux Veg-Info 2025-2: DE: Neue Vorschriften in der Schweizer Tierschutzverordnung / FR: Nouvelles dispositions de l’ordonnance suisse sur la protection des animauxVeg-Info 2025-1: DE: Tiertransporte - Systematische Missachtung des Tierwohls / FR: Transports d’animaux 2024 Veg-Info 2024-4: DE: Katzenelend in...
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Zoophilie
...Tierwürde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG als Tierquälerei bestraft. Dies gilt unabhängig davon, ob das Tier in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wird. Das Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten ist also nicht erforderlich. Strafbar sind somit nicht nur gewalttätige Praktiken (Zoosadismus), sondern auch der gewaltlose Geschlechtsverkehr mit Tieren – und dies auch, wenn die Tiere an entsprechende Handlungen gewöhnt oder sogar darauf dressiert wurden und daher vermeintlich freiwillig mitwirken. Die Formulierung in Art. 16 Abs. 2 lit. j TSchV hat weitreichende Konsequenzen. So ist n...
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2013_08_16 TIR unterstützt Volksinitiative zum Schutz von Wolf, Bär und Luchs
...verstossen (Artikel 26 und Artikel 31 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge; SR 0.111), andererseits würde er von den anderen Ländern nicht gebilligt. [...] [Die] Schweiz würde neben der Glaubwürdigkeit auch die Basis für zahlreiche Artenschutzbestimmungen in der Bundesgesetzgebung verlieren. Eine Kündigung der Berner Konvention zur Regulierung einer einzelnen Art ist im Übrigen unverhältnismässig."Rational betrachtet haben die Motion Fournier und die zur Lockerung des Schutzes der Grossraubtiere vorgebrachten Argumente zudem keine sachliche Grundlage. So lei...
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2021 11 24 Medienmitteilung: TIR-Analyse zeigt: Viele Tierschutzverstösse werden nach wie vor bagatellisiert
...n 2020 lediglich in 26 Fällen unbedingte Geldstrafen und sogar nur in einem einzigen Fall eine unbedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen ausgesprochen.Erhebliche Schwierigkeiten bereitet den Justizbehörden nach wie vor auch die Abgrenzung von Tierquälereien (Art. 26 TSchG) und übrigen Widerhandlungen gegen das Tierschutzrecht (Art. 28 TSchG), was sich jeweils auf die auszusprechende Strafe auswirkt. Die TIR-Analyse belegt zudem, dass es den zuständigen Behörden häufig grosse Mühe bereitet, Verstösse juristisch korrekt einzuordnen. Als Folge davon werden in vielen Fällen falsche Tatbestände angew...
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Band 10: Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts
Baujagd unter dem Aspekt des Tierschutz- und Jagdrechts Gieri Bolliger / Andreas Rüttimann / Vanessa Gerritsen Bei der sogenannten Baujagd werden speziell ausgebildete Hunde in die Baue von Füchsen oder Dachsen geschickt, um diese ins Freie zu treiben, wo sie dann geschossen werden. Im Rahmen der umstrittenen Praktik kommt es nicht selten zu unterirdischen Kämpfen, bei denen sowohl die jagenden Hunde als auch die bejagten Wildtiere erhebliche Verletzungen erleiden oder sogar getötet werden. Die vorliegende Untersuchung prüft, ob die Baujagd mit der geltenden Rechtslage im Einklang steht. Insbe...
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Band 11: Tierquälerei im Pferdesport – eine Analyse der Strafrechtsnormen des Tierschutzgesetzes
Tierquälerei im Pferdesport – eine Analyse der Strafrechtsnormen des Tierschutzgesetzes Claudia V. Brunner Die vorliegende Dissertation analysiert anhand des seit 2008 geltenden Tierschutzstrafrechts die im Umgang und in der Ausbildung von Sportpferden angewendeten Vorgehensweisen und Methoden. Neben der umfassenden Darstellung der rechtlichen Grundlagen wird insbesondere erläutert, welche Handlungen strafrechtlich von Bedeutung sind und was für Probleme bei der Beurteilung bestehen. Das Werk richtet sich in erster Linie an die mit dem Vollzug von Tierquälereien im Pferdesport betrauten Behörd...