Stiftung für das Tier im Recht
|
Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
info@tierimrecht.org Internet www.tierimrecht.org |
|
Suchresultate «mmoga credit fut Visitez le site Buyfc26coins.com Support incomparable pour mes FC 26 coins.W4CF»
Suchresultate 201 - 210 von 338
-
2011_03_11 Bundesgericht bestätigt Urteil wegen mehrfacher Tierquälerei an Katzen
...lässigung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a des Tierschutzgesetzes (TSchG) geäussert. Ein Ehepaar hatte einen Schuldspruch des Aargauer Obergerichts wegen mehrfacher Tierquälerei an die höchste Instanz weitergezogen. Diese hat die Beschwerde nun abgewiesen und das kantonale Urteil bestätigt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Schaffung wichtiger Präjudizien in Tierschutzstraffällen durch höchstrichterliche Entscheide sehr. 11.03.2011 Im Februar 2009 wurden anlässlich einer Kontrolle das Aargauer Veterinärdienstes in der Liegenschaft der beiden verurteilten Ehepartner 60 zum Teil kr...
-
2026 01 26 TIR erklärt, warum auf Daunen verzichtet werden sollte
...unen zu verzichten. 26.01.2026 Daunen sind die feinen Unterfedern von Enten und Gänsen, die die Tiere vor Feuchtigkeit und Kälte schützen. Sie sind leicht und besitzen eine hohe Elastizität, was sie besonders attraktiv für die Produktion von Bettwaren, Schlafsäcken, Jacken und Mäntel sowie etwa auch von Handschuhen oder Sofas macht. Die Daunen stammen meist aus China, Polen, Frankreich und Ungarn.Für die Tiere geht die Daunengewinnung allerdings mit massiven Belastungen einher, da diese vielfach mittels Lebendrupf erfolgt. Den häufig gewaltsam, teilweise kopfüber fixierten Tieren werden dabei ...
-
2020 11 26 Medienmitteilung: Erneute Zunahme der Anzahl Tierschutzstrafverfahren – Nach wie vor deutliche kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierschutzverstössen sowie Bagatellisierung von an Schafen verübten Delikten feststellbar
...atellisiert werden. 26.11.2020 Nach dem massiven Einbruch der Fallzahlen im Jahr 2017 kann, nachdem bereits im vergangenen Jahr wieder eine Zunahme zu verzeichnen war, im Berichtsjahr wiederum eine Steigerung sowohl in absoluter Hinsicht mit gesamthaft 1933 Fällen als auch in relativer Hinsicht mit einem schweizweiten kantonalen Durchschnitt von 2.19 Verfahren pro 10'000 Einwohner festgestellt werden. Dieser erneute Anstieg sowie die insgesamt kontinuierliche Zunahme der Fallzahlen in den letzten 20 Jahren ist aus Sicht der TIR als positive Entwicklung zu werten, da sie darauf hindeute...
-
Michelles TIR-Blog
... Tierquälerei (Art. 26 Abs. 1 lit. b Tierschutzgesetz). Das mögliche Strafmass reicht dabei von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Im vorliegenden Fall errechnete die Staatsanwaltschaft entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen der Täterin eine Tagessatzhöhe von 40 ... ...ie Hand mit der Kanüle gebissen, woraufhin er stark zu bluten begann. Da entschied er sich, den Hund zu töten. Er habe hierfür einen Holzschläger, ein Messer sowie Plastikhandschuhe geholt und den Welpen in der Badewanne angebunden. Schliesslich schlug er diesem mit dem Racket auf den Kopf und s...
-
2007_10_17 Alarmierender Rückgang der Bussenhöhe für Tierschutzdelikte – Drastische Zunahme von Straftaten an Hunden – Ziele und Schwerpunkte des neuen Tieranwalts
Alarmierender Rückgang der Bussenhöhe für Tierschutzdelikte – Drastische Zunahme von Straftaten an Hunden – Ziele und Schwerpunkte des neuen Tieranwalts Alarmierender Rückgang der Bussenhöhe für Tierschutzdelikte – Drastische Zunahme von Straftaten an Hunden – Ziele und Schwerpunkte des neuen Tieranwalts Ein umfassender Bericht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) über die Strafpraxis im Tierschutz belegt, dass die Bussen für Tierschutzdelikte 2006 gegenüber dem Vorjahr erneut stark gesunken und mit durchschnittlich 458 Franken skandalös niedrig sind. Die TIR fordert eine massive Verschärf...
-
Qualvolle oder mutwillige Tötung
...r Tierquälerei (Art 26 Abs. 1 lit. b TSchG). Erfolgt eine Tötung hingegen weder qualvoll noch mutwillig, das heisst schmerzlos und ohne verwerfliches Motiv, liegt keine strafbare Handlung vor. Das schweizerische Recht sieht im Gegensatz zum deutschen oder österreichischen keinen allgemeinen Lebensschutz vor, sodass es auch keinen vernünftigen Grund für das Töten eines Tieres braucht. Die qualvolle Tötung bildet einen Spezialfall der Misshandlung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, der dann zur Anwendung gelangt, wenn ein Tier infolge der Zufügung von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste...
-
Unnötige Überanstrengung
...s stellt gemäss Art 26 Abs. 1 lit. a TSchG eine Tatbestandsvariante der Tierquälerei dar und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch die fahrlässige Begehung einer Überanstrengung ist nach Art. 26 Abs. 2 TSchG strafbar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze sanktioniert.Tatbestandsvoraussetzung von Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG ist, dass die Überanstrengung unnötig ist, was dann der Fall ist, wenn sie nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Hierfür ist zu prüfen, ob die Handlung zur Erreichung eines legitimen Zweck...
-
Welchen Tatbestand erfüllen Gewaltdarstellungen an Tieren auf Social Media?
...ei-Artikels in Art. 26 Tierschutzgesetz (TSchG). Wer ein Tier quält und die Handlung fotografiert oder filmt und anschliessend auf Social Media-Plattformen veröffentlicht, macht sich somit in erster Linie wegen eines Verstosses gegen das Schweizer Tierschutzgesetz strafbar, sofern die Tat in der Schweiz stattgefunden hat. In der Schweiz besteht mit Art. 135 Strafgesetzbuch (StGB) zudem ein Straftatbestand, der die Darstellung von Gewalt an Tieren (ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert) ausdrücklich verbietet. Allerdings kommt diese Rechtsnorm in der Praxis nur selten zur...
-
Uri
...iten bestehen (Art. 26 Abs. 1 Veterinärverordnung/UR; Art. 5 Abs. 1 Veterinärreglement/UR). In Frage kommen insbesondere Weisungen über Erziehung, Pflege, Unterbringung, Beobachtung oder Beaufsichtigung, einschliesslich Leinen- und Maulkorbzwang, ein Wesenstest, der Besuch eines Erziehungskurses und in schwerwiegenden Fällen ein Hundehalteverbot oder die Beseitigung des Hundes (Art. 26 Abs. 2 Veterinärverordnung/UR; Art. 5 Abs. 2 Veterinärreglement/UR). 4. Geplante Gesetzesänderungen Zurzeit sind keine weiteren Gesetzesänderungen geplant. Hinweis Tier im Recht (TIR) ist bemüht, die Entwic...
-
2020 11 26 Erneute Zunahme der Anzahl Tierschutzstrafverfahren – Nach wie vor deutliche kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierschutzverstössen sowie Bagatellisierung von an Schafen verübten Delikten feststellbar
...atellisiert werden. 26.11.2020 Nach dem massiven Einbruch der Fallzahlen im Jahr 2017 kann, nachdem bereits im vergangenen Jahr wieder eine Zunahme zu verzeichnen war, im Berichtsjahr wiederum eine Steigerung sowohl in absoluter Hinsicht mit gesamthaft 1933 Fällen als auch in relativer Hinsicht mit einem schweizweiten kantonalen Durchschnitt von 2.19 Verfahren pro 10'000 Einwohner festgestellt werden. Dieser erneute Anstieg sowie die insgesamt kontinuierliche Zunahme der Fallzahlen in den letzten 20 Jahren ist aus Sicht der TIR als positive Entwicklung zu werten, da sie darauf hindeute...