Stiftung für das Tier im Recht
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2005_05_30 Bessere Rechtsstellung der Tiere im Fürstentum Liechtenstein?
Bessere Rechtsstellung der Tiere im Fürstentum Liechtenstein? Bessere Rechtsstellung der Tiere im Fürstentum Liechtenstein? Die Stiftung für das Tier im Recht als eine auf Tierschutzrecht spezialisierte wissenschaftlich tätige Organisation begrüsst dem Grundsatz nach Fortschritte zur Verbesserung des Tierschutzrechts im Fürstentum Liechtenstein. 30.05.2005 Endlich erhalten Vollzugsorgane im Tierschutz Zutritt zu Stallungen, wie dies, auf Druck der Stiftung für das Tier im Recht bzw. ihrer Vororganisation bereits 1991 in der Schweiz realisiert worden ist. Auch dienen klarere Strafnormen dem erl...
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2022 04 07 Soforthilfe für ukrainische Flüchtende mit Haustieren
Soforthilfe für ukrainische Flüchtende mit Haustieren Der Krieg in der Ukraine zwingt zahlreiche Menschen zur Flucht. Viele Heimatvertriebene kommen in die Schweiz und nehmen dabei ihr geliebtes Haustier mit. Um die Flüchtenden in dieser schwierigen Situation zu unterstützen und zu entlasten, haben sich mehrere Schweizer Tierschutzorganisationen zusammengetan. Die Hilfs- und Informationsangebote werden auf einer digitalen Plattform gebündelt und zentral zur Verfügung gestellt. 07.04.2022 Eine Koalition von VIER PFOTEN, Stiftung für das Tier im Recht, Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz und S...
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2022 07 08 TIR informiert: Welche Vorschriften sind bei Reisen mit Tieren zu beachten?
TIR informiert: Welche Vorschriften sind bei Reisen mit Tieren zu beachten? Wer mit seinem Tier ins Ausland verreisen oder Tiere aus dem Urlaub in die Schweiz mitbringen möchte, sollte sich vorher gut informieren, ob dies überhaupt möglich ist. Sowohl für die Einreise in die EU als auch in viele Drittstaaten bestehen für Tiere sehr restriktive Vorschriften. 08.07.2022 Seit die Einreisebestimmungen für Länder der EU im Oktober 2004 verschärft worden sind, benötigen beispielsweise Hunde, Katzen und Frettchen für den Grenzübertritt in Staaten der EU, in die Schweiz und nach Norwegen einen Heimti...
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2024 07 12 TIR informiert: Welche Vorschriften sind bei Reisen mit Tieren zu beachten?
TIR informiert: Welche Vorschriften sind bei Reisen mit Tieren zu beachten? Wer mit seinem Tier ins Ausland reisen oder Tiere aus dem Urlaub in die Schweiz mitbringen möchte, sollte sich vorher gut informieren, ob dies überhaupt möglich ist. Sowohl für die Einreise in die EU und in viele Drittstaaten als auch für die Rückreise in die Schweiz bestehen für Tiere sehr restriktive Vorschriften. Eine Nichtbeachtung der Vorschriften kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. 12.07.2024 Hunde, Katzen und Frettchen benötigen auf Reisen mindestens einen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung (Mikrochip)...
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2024 11 29 Soll man Wildtiere im Garten unterstützen?
Soll man Wildtiere im Garten unterstützen? Langsam aber sicher rückt der Winter näher und sinken die Temperaturen. Für viele Wildtiere stellt die kalte Jahreszeit eine Herausforderung dar: Der Zugang zu Futter ist stark eingeschränkt, die Fortbewegung im Schnee kostet Energie und für die Winterruhe müssen Rückzugsmöglichkeiten aufgesucht werden. Trotz ihrer beeindruckenden Anpassungsfähigkeiten können wir Menschen insbesondere die bei uns in der Nähe lebenden Wildtiere in dieser Zeit etwas unterstützen. 29.11.2024 Der eigene Garten bietet zahlreiche Möglichkeiten, Wildtiere über den Winter hi...
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Schwyz
Kanton Schwyz Hunderecht Kanton Schwyz Stand Januar 2026 1. Geltendes Hunderecht Kantonales Gesetz über das Halten von Hunden vom 23. Juni 1983 (546.100)Kantonales Jagd-und Wildschutzgesetz vom 25. Mai 2016 (761.100)Kantonale Jagd- und Wildschutzverordnung vom 13. März 2018 (761.111) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hunde sind so zu halten, dass sie weder Personen noch Tiere gefährden oder belästigen (§ 1 Abs. 1 Hundegesetz/SZ). In den Wohnzonen müssen Hunde nachts in einem Gebäude oder in einem geschlossenen Areal gehalten werden (§ 1 Abs. 2 Hundegesetz/SZ). Der Abschluss einer Tie...
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Basel-Landschaft
...n (§ 8 Abs. 3 lit. a WJV/BL). Durch Hunde verursachte Schäden am Wildbestand hat die Halterin oder der Halter der Jagdgesellschaft zu vergüten (§ 8 Abs. 3 lit. b WJV/BL). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde bedarf es vor der geplanten Anschaffung einer Bewilligung (§ 2a Abs. 1 Hundegesetz/BL). Als potenziell gefährliche und damit bewilligungspflichtige Hunde gelten: Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro,...
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Newsmeldungen 2003
...-Tier-Beziehung von A-Z"28.09.2003Auf den 4. Oktober (Welttiertag) 2003 ist das Buch von Dr. iur. Gieri Bolliger und Dr. iur. Antoine F. Goetschel über "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A-Z" erschienen. Pressemappe online - Ein Jahr nach Annahme "Tier keine Sache"02.10.2003Gerichte denken allmählich um. Vorstellung des neuen Buches der Stiftung für das Tier im Recht "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A bis Z". Medienecho: Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A bis Z07.10.2003Das auf den Welttiertag hin erschiene...
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2011_06_08 Interpellation Jositsch zum Enthornen von Rindern – TIR fordert Verbot
...n kann (Art. 3 lit. a TSchG). Die hierfür erforderliche Verhältnismässigkeitsprüfung ergibt, dass das Enthornen für die angestrebten Ziele zwar geeignet, jedoch nur bezüglich der wirtschaftlichen Interessen der Tierhalter auch erforderlich ist. Die Verletzungsgefahr für Tiere und Pflegepersonal lässt sich durch zweckmässige Vorkehrungen (bauliche Aspekte, Herdenmanagement und eine gute Mensch-Tier-Beziehung) bei der Laufstallhaltung erheblich vermindern.In der Güterabwägung darf das Argument der Verletzungsgefahr somit nicht berücksichtigt werden. Die auf der Seite des Eingriffsnutzens verblei...
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2016_07_28 TIR kritisiert Bundesgerichtsentscheid zum Jagdrecht und zur Nachsuche
...Art. 26 Abs. 1 lit. a des Tierschutzgesetzes (TSchG) darstelle. Ein mehrstündiges Zuwarten widerspreche dem Zweck der Nachsuche, der ja gerade im Auffinden und Erlösen des Tieres liege. Entsprechend dem jagdrechtlich verankerten Grundsatz der Weidgerechtigkeit sei der Jäger zur grösstmöglichen Sorgfalt, zur Vermeidung unnötiger Qualen und zur Bewahrung der Würde der Tiere verpflichtet. Ein Verstoss gegen diese Pflichten erfülle den tierschutzrechtlichen Tatbestand der Tierquälerei. In der Folge sprach das Obergericht eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Franken, eine Verbindungsbus...