Stiftung für das Tier im Recht
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Newsmeldungen 2007
...ei beobachtet habe? Die Antworten auf diese und auf über 100 weitere tierrelevante Rechtsfragen finden Sie schnell und einfach unter www.tierimrecht.org und www.tierschutz.org. Verwenden lebender Tiere in der (Polit-)Werbung bewilligungspflichtig15.01.2007Wer lebende Tiere ohne Bewilligung zu Werbezwecken einsetzt, macht sich strafbar. Diese Bestimmung gilt für alle - auch für politische Parteien. Wer lebende Tiere zu Werbezwecken einsetzen will, bedarf nach schweizerischem Recht einer Bewilligung. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens prüft das kantonale Veterinäramt, ob einem für Werbezwecke ...
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Buch Psychologische Aspekte zum Tier im Recht
... im Recht30.06.2011 Die Mensch-Tier-Beziehung ist ein vielschichtiges Gebiet, das interdisziplinär aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet werden muss. Dabei sind auch rechtliche und psychologische Gesichtspunkte sehr bedeutend.Der vorliegende Sammelband zur gleichnamigen Fachtagung, der im Stämpfli Verlag erschienen ist, soll einen Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex leisten. Er behandelt verschiedenste Aspekte des menschlichen Umgangs mit Tieren aus rechtlicher und psychologischer Sicht, so etwa den Zusammenhang zwischen Tierquälerei und späterer Gewa...
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Sind sexuelle Handlungen mit Tieren strafbar?
...dlungen mit Tieren. Die entsprechende Bestimmung findet sich in Art. 16 Abs. 2 lit. j der Tierschutzverordnung (TschV). Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob das Tier durch die sexuell motivierte Handlung in seinem Wohlergehen beeinträchtigt wurde. Nach Art. 197 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) ebenfalls strafbar sind eine Reihe von Handlungen mit Schriften, Bild- oder Tonaufnahmen, Abbildungen oder ähnlichen Gegenständen, die sexuelle Praktiken mit Tieren zum Inhalt haben (sog. harte Pornografie). Als im Sinne der Bestimmung pornografisch gilt eine Darstellung dann, wenn sie einseit...
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Welche strafrechtlichen Konsequenzen hat ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz?
...zgesetz? Geht es um die konkrete Bestrafung eines Täters, wird danach unterschieden, ob eine Tierquälerei oder eine übrige Widerhandlung vorliegt und ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig verübt wurde. Wer eine vorsätzliche Tierquälerei begeht, wird zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu einer nach sogenannten Tagessätzen berechneten Geldstrafe verurteilt. Für fahrlässig verübte Tierquälereien sieht das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vor.Für alle vorsätzlich verübten Widerhandlungen nach Art. 28 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TSchG) kann der Täter mit e...
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Bin ich als blosser Betreuer eines fremden Tieres haftpflichtig?
...zu finden Sie hier. Die Frage, wer als haftpflichtrechtlicher Tierhalter gilt, muss aber in jedem Einzelfall gesondert beantwortet werden. Grundsätzlich wird man aber bei einer bloss kurzfristigen Überlassung des Tieres, etwa für das einmalige oder gelegentliche Ausführen eines Hundes oder das Hüten der Nachbarskatze, noch nicht zum Tierhalter im haftpflichtrechtlichen Sinn. Das kurzfristige Überlassen eines Tieres reicht nicht aus, um die Haltereigenschaft untergehen zu lassen. Aus diesem Grund wird ein Betreuer in diesem Fall nicht als Tierhalter sondern lediglich als dessen Hilfsperson ang...
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Darf ich kranke oder verwaiste Wildtiere zu Hause pflegen?
... Hause pflegen? Für die Beantwortung dieser Frage ist wiederum entscheidend, welches Tier betroffen ist. Findet man beispielsweise einen verletzten Igel, so handelt es sich dabei um eine in der Schweiz gemäss der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geschützte Tierart. Solche Tiere dürfen weder gejagt oder gefangen, noch privat gehalten werden. Wenn Sie einen verletzten Igel finden, sollte somit zur Abklärung des weiteren Vorgehens die nächste Igelstation benachrichtigt werden. Auch Tiere, die nicht als geschützt gelten, sollte man nicht auf eigene Faust versuchen gesund zu pflegen. Viele Wil...
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Was kann man gegen Internetseiten, Social Media-Posts, Fernsehsendungen und Werbung mit tierschutzwidrigem Inhalt unternehmen?
...chaft). Dieser kann die betreffenden Inhalte sperren oder ganz löschen.Wer auf tierschutzrelevante Aufnahmen stösst, die in der Schweiz erstellt wurden, kann Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einreichen. Diese haben dann zu prüfen, ob gegen die Strafbestimmungen des Schweizer Tierschutzgesetzes verstossen wurde.Da Täter von der schnellen Verbreitung durch das Internet profitieren, sollten Webseiten oder Filme mit tierquälerischen Inhalten auf keinen Fall an Tierschutzorganisationen, Freunde oder Bekannte weitergeleitet werden. Dies führt nur dazu, dass die Seiten an B...
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Wie geht man vor, wenn man ein Tier findet?
...0a Abs. 2 ZGB haben die Kantone die Stelle zu bezeichnen, der der Fund anzuzeigen ist. Als Finder im Sinne von Art. 720a ZGB gilt jene Person, die ein gefundenes lebendiges Tier in ihre Obhut nimmt bzw. ein gefundenes verstorbenes Tier behändigt.Ist der Eigentümer unbekannt, so ist der Fund seit 2004 der kantonalen Meldestelle für Findeltiere anzuzeigen. Je nach Kanton ist diese Stelle beim kantonalen Veterinäramt, einem kantonalen Tierschutzverein, oder der Polizei angegliedert. Wer ein Tier findet, muss allerdings nicht zwangsläufig die kantonal zuständige Stelle ausfindig machen, sondern ka...
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2004_01_20 Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz bald vergriffen
...lage des Werks, das die ersten Gerichtsentscheide zur neuen Verfassungsbestimmung § 20a des Grundgesetzes enthalten soll, sowie die neueste Literatur. Zudem wird der - in vielen Teilen allerdings inhaltlich praktisch gleich lautende - Kommentar von Hirt, Maisack, Moritz eingearbeitet. Weitere Informationen:Neuer Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz
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2003_12_30 Zürichsee-Zeitung rechtes Ufer vom 30.12.2003: "Ein Hund und zwei Schwestern"
...rgestellt, mit dem "die Jugendlichen im Kanton Zürich für die hervorragenden demokratischen Rechte motiviert" werden sollten. 30.12.2003 Ausgangspunkt bildet das Beispiel des europaweit einzigartigen "Tieranwalts" des Kantons Zürich, der vor über zehn Jahren im Kanton Einzug gehalten und viel Gutes für das Tier im Recht bewirkt hat. Weitere Informationen:"Halbes Jahr "Tier, keine Sache" - Rückblick und Vorschau (560KB)