Stiftung für das Tier im Recht
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2013_10_17 TIR unterstützt die Welternährungstagung 2013 der Fachhochschule Nordwestschweiz
TIR unterstützt die Welternährungstagung 2013 der Fachhochschule Nordwestschweiz TIR unterstützt die Welternährungstagung 2013 der Fachhochschule Nordwestschweiz Zum diesjährigen Welternährungstag veranstaltete die Fachhochschule Nordwestschweiz in Kooperation mit weiteren Hochschulen und Fachverbänden eine Tagung zu den gravierenden sozialen Folgen der Spekulation mit Lebensmitteln. Als Trägerin der Tagung unterstützt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) die Anliegen der Veranstaltung und weist auf den direkten Zusammenhang zwischen dem Menschenrecht auf Nahrung und der Problematik der Nu...
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2010_03_18 TIR mit Maria Becker im 3D-Wonderland
TIR mit Maria Becker im 3D-Wonderland TIR mit Maria Becker im 3D-Wonderland Als Überraschung zu ihrem 90. Geburtstag durfte das Team der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) die legendäre deutsche Theaterschauspielerin Maria Becker ins Kino ausführen, wo man sich gemeinsam "Alice in Wonderland" in 3D anschaute. Der gesamte Anlass bereitete allen Beteiligten viel Freude. 18.03.2010 Maria Becker, eine der bedeutendsten deutschen Theaterschauspielerinnen des 20. Jahrhunderts, die von Thomas Mann über Friedrich Dürrenmatt und Max Frisch mit allen Grössen des Genres zusammengearbeitet hat, ist der ...
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2010_07_30 Rechtslage zur Tötung überzähliger Tiere
Rechtslage zur Tötung überzähliger Tiere Rechtslage zur Tötung überzähliger Tiere Die aktuelle Diskussion um die Tötung der beiden Bärenjungen Urs und Berna (Bärenpark, Kanton Bern) stellt ein anschauliches Beispiel für den im schweizerischen Recht fehlenden, jedoch dringend notwendigen allgemeinen Lebensschutz für Tiere dar. Christine Künzli von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erläutert die entsprechende Rechtslage im Internet-TV "VJii" und spricht sich dabei für einen juristischen Lebensschutz von Tieren aus. 30.07.2010 Das Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) schützt das Wohlergehen ...
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2010_12_15 TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen
TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen Die Europäische Union (EU) dehnt ihre Kompetenz im Bereich Tierschutz künftig auf Hunde und Katzen aus und will damit das Problem verwahrloster Streunertiere angehen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich über diesen historischen Entscheid, der für unzählige Tiere neue Hoffnung bedeutet. 15.12.2010 Der EU-Ministerrat hat mit Beschluss vom 29. November 2010 entschieden, Hunde und Katzen in den künftigen Tierschutzaktionsplan (2011-2015) zu integrieren und d...
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2008_12_01 Zürcher Stimmvolk sagt Ja zum neuen Hundegesetz sowie zur Version mit Kampfhundeverbot
Zürcher Stimmvolk sagt Ja zum neuen Hundegesetz sowie zur Version mit Kampfhundeverbot Zürcher Stimmvolk sagt Ja zum neuen Hundegesetz sowie zur Version mit Kampfhundeverbot Gestern hat das Zürcher Stimmvolk über das neue Hundegesetz abgestimmt. Fast 80 Prozent haben die Hauptvorlage angenommen, gut 61 Prozent die schärfere Variante mit einem Verbot gewisser Hunderassen. Die Stichfrage fiel zugunsten der Version mit Kampfhundeverbot aus. 01.12.2008 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst grundsätzlich das Ja zum neuen Hundegesetz des Kantons Zürich, bedauert jedoch den Entscheid des ...
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Welpenhandel
...tiefgreifende und u.a. veterinärmedizinische Expertise. Aber nur bei einem konsequenten Vollzug der bestehenden Strafbestimmungen für illegale Welpenimporte, die nach aktueller Gesetzgebung mit Busse bis zu 20'000 Franken bedroht sind, kann eine abschreckende Wirkung erzielt werden (vgl. STS-Report, Seite 8 f.).Ein weiteres Problem besteht darin, dass kantonal unterschiedliche Wege im Umgang mit illegal eingeführten Tieren beschritten werden. Während in einigen Kantonen Jungtiere ohne geklärte Herkunft eingeschläfert werden, greifen andere Kantone in analogen Konstellationen demgegenüber zu de...
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Basel-Stadt
...en (§ 7 Abs. 1 lit. a WJV/BS).Hunde müssen während der Hauptsetz- und Brutzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und an den angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden (§ 9 Abs. 1 WJV/BS). Ausgenommen davon ist tagsüber im Landschaftspark Wiese die gesamte rechte Wiesenseite und auf der anderen Flussseite der Uferbereich zwischen Fluss und Wiesendammweg (§ 9 Abs. 3 WJV/BS). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde ist vor Anschaffung des Hundes eine Haltebewilligung einzuholen (§ 9 Abs. 1 Hundegesetz/BS). Personen, die m...
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Genf
...du 14 octobre 2012 (A 200)Loi sur la faune (LFaune) du 7 octobre 1993 ( M 5 05)Règlement d’application de la loi sur la faune (RFaune) du 13 avril 1994 (M 5 05.01) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hundehaltende sind verpflichtet, ihre Hunde so zu erziehen, dass sie sozialisiert werden und für die Öffentlichkeit, andere Tiere und die Umwelt keine Gefahr darstellen (Art. 15 Abs. 1 LChiens/GE).Als Hundehaltende gilt diejenige Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Hund innehat und darüber entscheidet, wie er gehalten, behandelt und überwacht wird (Art. 11 Abs. 1 ...
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2005_06_29 Erneute Zunahme von Tierversuchen in der Schweiz
Erneute Zunahme von Tierversuchen in der Schweiz Bereits zum dritten Mal in Folge wurden 2004 in der Schweiz mehr Versuchstiere verbraucht als im Vorjahr. Beträchtlich angestiegen ist ausserdem auch der Anteil schwer belastender Experimente mit Schweregrad 3. Die Stiftung für das Tier im Recht zeigt sich über den entsprechenden Trend sehr beunruhigt. 29.06.2005 Die gestern vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) veröffentlichte schweizerische Tierversuchsstatistik für das Jahr 2004 zeigt Unerfreuliches. Nachdem in den achtziger und neunziger Jahren eine kontinuierliche Abnahme von Tierversuch...
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2019 04 09 TIR begrüsst zwei neue Stiftungsratsmitglieder
TIR begrüsst zwei neue Stiftungsratsmitglieder Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) heisst Mascha Santschi Kallay und Thomas Armbruster als neue Mitglieder des Stiftungsrats willkommen. 09.04.2019 Es freut uns sehr, dass wir unseren Stiftungsrat um zwei engagierte Mitglieder erweitern durften: Zum einen handelt es sich um Dr. iur. Mascha Santschi Kallay, Rechtsanwältin und Inhaberin der Santschi & Felber JustizKommunikation GmbH, zum anderen um Dr. iur. Thomas Armbruster, Rechtsanwalt und Kommandant der Zuger Polizei.Die beiden neuen Mitglieder wurden bereits Ende 2018 in den TI...