Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2017 08 04 Medienmitteilung: Skandalöser Fall von Vollzugsmangel im Kanton Thurgau

    Skandalöser Fall von Vollzugsmangel im Kanton Thurgau Die tragischen Vorfälle rund um die Pferdehaltung von U.K. im thurgauischen Hefenhofen sind Ausdruck der gravierenden Mängel im Tierschutzvollzug, die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit Jahren bemängelt werden. Zahlreich bei der TIR und anderen Organisationen eingehende Anfragen zeigen die grosse Betroffenheit in der Bevölkerung. 04.08.2017 Seit rund 15 Jahren verstösst U.K. immer wieder gegen die Tierschutzgesetzgebung. Obschon der mehrfach wegen Tierquälerei und anderer Delikte verurteilte Tierhalter die tierschutzr...


  • Datenschutzerklärung

    Datenschutzerklärung GeltungsbereichDiese Datenschutzerklärung gilt für die Stiftung für das Tier im Recht (nachfolgend "TIR" oder auch "wir", "uns"), Rigistrasse 9, 8006 Zürich mit Sitz in Zürich (CHE-110.400.117) einschliesslich sämtlicher Informationen unter der Domain tierimrecht.org sowie der Nutzung unseres Newsletters ("Friendsmail"). Wir setzen auf einen transparenten Umgang mit Ihren Personendaten (nachfolgend auch "Daten"), denn der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig. In der vorliegenden Datenschutzerklärung beschreiben wir, was wir mit Ihren Daten tun, unabhängig davon, ob Si...


  • Welpenhandel

    ...tiefgreifende und u.a. veterinärmedizinische Expertise. Aber nur bei einem konsequenten Vollzug der bestehenden Strafbestimmungen für illegale Welpenimporte, die nach aktueller Gesetzgebung mit Busse bis zu 20'000 Franken bedroht sind, kann eine abschreckende Wirkung erzielt werden (vgl. STS-Report, Seite 8 f.).Ein weiteres Problem besteht darin, dass kantonal unterschiedliche Wege im Umgang mit illegal eingeführten Tieren beschritten werden. Während in einigen Kantonen Jungtiere ohne geklärte Herkunft eingeschläfert werden, greifen andere Kantone in analogen Konstellationen demgegenüber zu de...


  • Basel-Stadt

    ...en (§ 7 Abs. 1 lit. a WJV/BS).Hunde müssen während der Hauptsetz- und Brutzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und an den angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden (§ 9 Abs. 1 WJV/BS). Ausgenommen davon ist tagsüber im Landschaftspark Wiese die gesamte rechte Wiesenseite und auf der anderen Flussseite der Uferbereich zwischen Fluss und Wiesendammweg (§ 9 Abs. 3 WJV/BS). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde ist vor Anschaffung des Hundes eine Haltebewilligung einzuholen (§ 9 Abs. 1 Hundegesetz/BS). Personen, die m...


  • Genf

    ...du 14 octobre 2012 (A 200)Loi sur la faune (LFaune) du 7 octobre 1993 ( M 5 05)Règlement d’application de la loi sur la faune (RFaune) du 13 avril 1994 (M 5 05.01) 2. Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung Hundehaltende sind verpflichtet, ihre Hunde so zu erziehen, dass sie sozialisiert werden und für die Öffentlichkeit, andere Tiere und die Umwelt keine Gefahr darstellen (Art. 15 Abs. 1 LChiens/GE).Als Hundehaltende gilt diejenige Person, die die tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Hund innehat und darüber entscheidet, wie er gehalten, behandelt und überwacht wird (Art. 11 Abs. 1 ...


  • Band 1: Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis

    Schweizer Tierschutzstrafrecht in Theorie und Praxis Gieri Bolliger / Michelle Richner / Andreas Rüttimann Das vorliegende Buch liefert eine umfassende und praxisnahe Darstellung des seit 2008 geltenden Schweizer Tierschutzstrafrechts. Sämtliche Tatbestände werden eingehend kommentiert und ihre praktische Anwendung anhand einer reichhaltigen Kasuistik veranschaulicht. Auf der Grundlage einer vertieften Untersuchung der Tierschutzstrafpraxis seit 1982 werden zudem die teilweise erheblichen Vollzugsmängel aufgezeigt und konkrete Lösungsvorschläge präsentiert. Das Werk richtet sich als sachliche ...


  • Band 3: Wahrnehmung tierlicher Interessen im Straf- und Verwaltungsverfahren

    Wahrnehmung tierlicher Interessen im Straf- und Verwaltungsverfahren Gieri Bolliger / Antoine F. Goetschel Weil Tiere sich nicht selbst für ihre Anliegen einsetzen können, sind sie auf «Fürsprecher» angewiesen, die dies stellvertretend für sie tun. Dies gilt vor allem auch in tierschutzrechtlichen Verfahren vor Administrativ-, Strafuntersuchungs- und gerichtlichen Behörden. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, von wem und wie wirksam tierliche Interessen in verwaltungs- und strafrechtlichen Angelegenheiten wahrgenommen werden. Dabei wird insbesondere die Rechtslage im Kanton Züric...


  • Band 4: GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte

    GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte Nils Stohner / Gieri Bolliger Eine industrielle Pelztierzucht ist nicht möglich, ohne den Tieren massives Leid zuzufügen. Seit Einführung des nationalen Tierschutzrechts (1981) gibt es in der Schweiz keine kommerziellen Pelztierbetriebe mehr. Jedes Jahr werden jedoch unzählige Pelzprodukte aus dem Ausland importiert. Die dort üblichen Zucht- und Haltungsbedingungen stellen nach Schweizer Rechtsstandard ebenso klare Tierquälereien dar wie die gängigen Methoden der Pelztierjagd. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, dass ein gene...


  • Band 5: Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen

    Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen Isabelle Häner / Gieri Bolliger / Antoine F. Goetschel Angehörige von Tierversuchskommissionen sind als Behördenmitglieder an das Amtsgeheimnis nach Art. 320 StGB gebunden. Für ihre Kommissionstätigkeit bedeutet dies ein grundsätzliches Mitteilungsverbot gegenüber allen an einem konkreten Tierversuchsprojekt Beteiligten. In vielen Fällen stellt die Überstrapazierung des Geheimnisbegriffs für Kommissionsmitglieder aber ein mit dem Verfassungsauftrag Tierschutz nicht vereinbares Hindernis für den pflichtbewussten Gesetzesvollzug ...


  • Band 8: Sexualität mit Tieren (Zoophilie) – eine rechtliche Betrachtung

    Sexualität mit Tieren (Zoophilie) – eine rechtliche Betrachtung Gieri Bolliger Sexualität mit Tieren (Zoophilie) ist ein vielschichtiges Phänomen und bildet seit jeher ein Element der menschlichen Kultur. Wenngleich gesellschaftlich weitgehend tabuisiert und öffentlich kaum wahrgenommen, ist das Thema auch heutzutage aktuell. Allein schon die Unmenge entsprechenden Materials im Internet lässt auf eine beträchtliche Anzahl von Betroffenen schliessen. Die vorliegende Untersuchung beleuchtet vorerst die kulturhistorischen und psychologischen Hintergründe des Themas, um sich in ihrem Hauptteil dan...


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