Skandalöser Fall von Vollzugsmangel im Kanton Thurgau
Die tragischen Vorfälle rund um die Pferdehaltung von U.K. im thurgauischen Hefenhofen sind Ausdruck der gravierenden Mängel im Tierschutzvollzug, die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit Jahren bemängelt werden. Zahlreich bei der TIR und anderen Organisationen eingehende Anfragen zeigen die grosse Betroffenheit in der Bevölkerung.
04.08.2017
Die TIR hat mit den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen, um die aktuelle Sachlage abzuklären. Im Fokus steht dabei die Frage, wieso sich die Tiere noch immer in der Obhut von Herrn K. befinden. Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass das zuständige Veterinäramt unverzüglich einschreiten muss, wenn festgestellt wird, dass Tiere vernachlässigt oder unter völlig ungeeigneten Bedingungen gehalten werden. Dabei steht der Vollzugsbehörde auch die Möglichkeit offen, Tiere vorsorglich oder definitiv zu beschlagnahmen und zu diesem Zweck die Hilfe der Polizeiorgane in Anspruch zu nehmen. Nach aktueller Kenntnis der TIR steht eine Beschlagnahmung trotz der offensichtlich katastrophalen Zustände auf dem Hof von Herrn K. nach wie vor nicht unmittelbar bevor.
Der Brief ist auf der Website von Tier im Recht verfügbar: www.tierimrecht.org. Die TIR verweist im Weiteren auf eine aktuell laufende Petition zum Thema des Vereins Brennpunkt Schweiz: https://www.openpetition.eu/petition/online/rettet-die-pferde-vor-uk.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Vanessa Gerritsen, stv. Geschäftsleiterin von Tier im Recht (TIR), unter 043 443 06 43