Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
info@tierimrecht.org Internet www.tierimrecht.org |
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2026 04 01 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit
...etzzeit selber fest So müssen beispielsweise in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt Thurgau und Zug Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden. In den Kantonen Aargau, Luzern, Uri und Zürich gilt diese Pflicht sogar bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. Der Kanton Solothurn beschränkt die Leinenpflicht während dieser Zeit hingegen auf den Wald und auf gekennzeichnete Flächen. Basel-Landschaft sieht ausserdem eine ganzjährige Leinenpflicht in Wildruhegebieten vor. Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Genf und Waadt sehen für die Lein...
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Legate / Erbschaften
...iftlich festhalten. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod an Menschen oder an Institutionen geht, die Ihnen immer wichtig waren. So lebt das, was Ihnen zu Lebzeiten am Herzen lag, über Ihr Leben hinaus weiter. Demnach kann beispielsweise auch die TIR testamentarisch begünstigt werden. Die TIR ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Im Falle einer Berücksichtigung der TIR in Ihrem Testament fliesst somit der gesamte Wert Ihres Vermächtnisses oder Nachlasses vollumfänglich in unsere Tierschutzprojekte.Für Tierhaltende ist es darüber hinaus aber auch wichtig,...
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Eigentum
Eigentum Eigentum Allgemeines Eigentum ist das Recht, das dem Inhaber die ausschliessliche Herrschaft über eine Sache verleiht. Der Eigentümer kann also innerhalb der Schranken der Rechtsordnung sowohl tatsächlich als auch rechtlich nach Belieben über seine Sache zu verfügen (Art. 641 Abs. 1 ZGB). Solange weder Gesetzesbestimmungen missachtet noch Rechte von Drittpersonen verletzt werden, darf er seine Sache gebrauchen, verändern oder sogar zerstören. Darüber hinaus kann er auch Verträge über die Sache abschliessen. Möglich sind Alleineigentum und gemeinschaftliches Eigentum. Unterscheidu...
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2021 12 01 TIR gratuliert Ruf Lanz zum 20sten!
TIR gratuliert Ruf Lanz zum 20sten! 01.12.2021 Bereits seit zehn Jahren darf die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) für ihre viel beachteten Tierschutzkampagnen mit der renommierten Kreativagentur Ruf Lanz zusammenarbeiten. In diesen Tagen feiert Ruf Lanz nun ihrerseits ihr 20-jähriges Jubiläum. Wir möchten diesen Zeitpunkt nutzen, einfach einmal DANKE zu sagen. Die von Ruf Lanz umgesetzten TIR-Kampagnen wurden in den letzten Jahren immer wieder – unter anderem mit vier APG/SGA Swiss Poster-Awards – ausgezeichnet und haben auch auf internationaler Ebene für Aufmerksamkeit gesorgt. 201...
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Tierbefreiung
Tierbefreiung Tierbefreiung Allgemeines Unter Tierbefreiung versteht man üblicherweise das Entwenden von Tieren aus Stallungen, Zuchtbetrieben, Tierversuchslaboratorien, Zirkussen, Zoos oder anderen Tierhaltungen, die von den Befreiern als nicht artgerecht oder sogar tierquälerisch eingestuft werden. Die betroffenen Tiere sollen damit aus ihrer misslichen Lage befreit werden, damit sie die Möglichkeit erhalten, ein Leben in freier Natur oder bei Tierfreunden zu führen. Zugleich wollen Tierbefreier mit ihren Aktionen oftmals die Bevölkerung auf Missstände in Tierhaltungen aufmerksam machen und ...
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2011_11_21 TIR fordert Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Connyland
TIR fordert Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Connyland TIR fordert Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Connyland Aufgrund der öffentlich bekannt gewordenen Befangenheit des mit dem Fall Connyland betrauten Staatsanwalts steht die Wiederaufnahme des eingestellten Strafverfahrens gegen das Connyland im Raum. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) sieht eine objektiv geführte Neubeurteilung als unverzichtbar an. 21.11.2011 Im Juni 2010 reichte die TIR gemeinsam mit OceanCare wegen diverser Tierschutzverstösse eine Strafanzeige gegen das Connyland ein (siehe die Newsmeldung vom 11...
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2007_08_22 WBK-Vorschlag verunglückt und für die Lösung der Hundeproblematik ungeeignet – TIR fordert Neubearbeitung durch die Rechtskommission
...n Mängeln behaftet. So ist bereits die geplante Aufnahme der Bundeskompetenz in Art. 80 BV systematisch falsch, da dieser den Schutz von und nicht vor Tieren bezweckt. Korrekt aufgehoben wäre die Zuständigkeitsnorm in oder unmittelbar nach Art. 118 BV. Die TIR lehnt auch die Eingliederung der vorgesehenen Bestimmungen in das Tierschutzgesetz ausdrücklich ab, weil dies dessen Grundgedanken, Sinn und Zweck – Schutz der Tiere, und nicht der Menschen – widersprechen und Zielkonflikte schüren würde. Stattdessen sind die neuen Vorschriften in einem eigenständigen Bundesgesetz unterzubringen. Mit ihr...
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Besuchsrecht
...n jenes bei Kindern i.S.v. Art. 133 und 273ff. ZGB an. Praktikabel ist diese Regelung vor allem bei Hunden, während sie für ortsgebundene Tiere kaum angewendet werden kann. Es empfiehlt sich, gewisse Punkte vertraglich zu regeln, beispielsweise wer die während der Betreuungsdauer anfallenden Kosten übernimmt oder wer für allfällige vom Tier verursachte Schäden aufzukommen hat. Festhalten sollte man zudem auch, dass von der Besuchsordnung nur aus wichtigen Gründen abgewichen werden darf.
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2005_10_03 Pressemappe online: Launch der Website www.tierschutz.org
Pressemappe online: Launch der Website www.tierschutz.org Pressemappe online: Launch der Website www.tierschutz.org Pressemappe online zum Launch der Website www.tierschutz.org. 03.10.2005 Weitere Informationen:Auswertender Bericht: "Die Schweizer Strafgerichtspraxis bei Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung von 1995 bis 2004" (PDF)Zusammenfassung des auswertenden Berichtes: "Die Schweizer Strafgerichtspraxis bei Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung von 1995 bis 2004 (PDF)"Medienmitteilung der Stiftung für das Tier im Recht vom 3. Oktober 2005 (PDF)Features www.tierschutz.org ...
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Kontakt
Kontakt Standort und Kontakt Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Rigistrasse 9 CH - 8006 Zürich Telefon: +41 (0)43 443 06 43 E-Mail: info@tierimrecht.orgKontaktformularÖffnungszeiten:Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 / 13:30 - 17:30 UhrWünschen Sie eine Rechtsauskunft? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen oder verwenden Sie unser Rechtsauskunftsformular.Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung. Anfahrt Die TIR-Geschäftsstelle befindet sich in Zürich im Quartier Oberstrass. Sie erreichen uns mit dem Auto oder d...