Stiftung für das Tier im Recht
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Landwirtschaft
...0 Abs. 5 lit. d LwG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 DZV). Ethobeiträge fördern gezielt die Verwendung besonders tierfreundlicher Produktionsformen (Art. 76a Abs. 1 LwG i.V.m. Art. 59ff. DZV). Gemäss Art. 59 Abs. 1 DZV werden Ethobeiträge an Bewirtschafter ausgerichtet, die Nutztiere in besonders tierfreundlichen Stallungen (BTS) i.S.v. Art. 60 DZV halten oder aber den Tieren einen regelmässigen Auslauf in Freien (RAUS) i.S.v. Art. 61 DZV gewähren. Unter den Begriff der besonders tierfreundlichen Stallungen fallen nach Art. 60 Abs. 1 lit. a-c DZV Mehrflächen-Haltungssysteme, in denen die Tiere frei in ...
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Schächten
...iessende Entblutung getötet werden. Der heute namentlich von Anhängern jüdischen und islamischen Glaubens nach religionsgesetzlichen Vorschriften und Traditionen praktizierten Handlung kommt Tierschutzrelevanz zu, weil sie in der Regel ohne vorherige Betäubung erfolgt, was für die Tiere mit erheblic... ...rt. 21 Abs. 1 TSchG i.V.m. Art. 178 TSchV verankert, wonach die Schlachtung von Säugetieren nur unter vorheriger Betäubung erlaubt ist. Keinen Gebrauch gemacht hat die Schweiz von der in Art. 17 des Europäischen Schlachttierübereinkommens vorgesehenen Vorbehaltsmöglichkeit zugunsten des Schächtens. ...
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Tierschutzstraffälle
Tierschutzstraffälle Die Datenbank mit allen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldeten Schweizer Tierschutzstrafentscheiden bietet Einblick in den strafrechtlichen Tierschutzvollzug. Leitfaden zur Nutzung der Datenbank. Die gesammelten Jahresanalysen der Schweizer Tierschutzstrafpraxis finden Sie hier.
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Tiere sind keine Sachen
Tiere sind keine Sachen Rechtsauskünfte Tiere sind keine Sachen Seit dem 1. April 2003 sind Tiere in der Schweiz rechtlich keine Sachen mehr. Durch die Einführung des neuen Art. 641a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) wurden sie von ihrem bisherigen Objektstatus gelöst, womit ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung getragen wird. Welche Auswirkungen diese Gesetzesänderung hat, lesen Sie hier. Tiere sind keine Sachen - was heisst das?Gibt es Rechtsgebiete, in denen Tiere nach wie vor wie Sachen behandelt werden? Haben Tiere Rechte? Persönliche Rechtsauskunft Hat I...
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Zoo
Zoo Zoo Allgemeines Als Zoo oder zoologischen Garten bezeichnet man eine der Öffentlichkeit zugängliche dauerhafte Einrichtung insbesondere zur Haltung seltener oder exotischer Wildtiere. In der Schweiz gibt es fünf als wissenschaftlich anerkannte zoologische Gärten (Basel, Zürich, Bern, Goldau und Langenberg) sowie rund 120 weitere öffentlich zugängliche Wildtierhaltungen (Kleinzoos, Tierparks, Volieren, Storchenkolonien etc.) mit heimischen oder exotischen Tierarten. Während sie früher in erster Linie auf die Unterhaltung ihrer Besucher ausgerichtet waren, erheben Zoos heute den Anspruch, au...
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Werbung
...gt (Art. 103 lit. d i.V.m. Art. 198 TSchV). Nicht unter die Bewilligungspflicht fällt das Verwenden bereits existierender fotografischer Aufnahmen oder anderer Darstellungen von Tieren zu Werbezwecken, weil es sich dabei nicht um "lebende Tiere" im Sinne von Art. 13 TSchG handelt. Nicht selten verstossen die auf diese Weise entstehenden Werbeprodukte gegen den guten Geschmack oder gegen den Schutz der Tierwürde. Ob sie eine Tierwürdemissachtung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG darstellen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Verwendung von Tieren in der Werbung wird von den zuständigen ka...
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2022 03 25 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit
...etzzeit selber fest So müssen beispielsweise in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn sowie Luzern Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden.Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Genf und Waadt sehen für die Leinenpflicht eine etwas kürzere Zeitspanne vor. Während vom 15. April bis zum 30. Juni Hunde in den Neuenburger und Schaffhauser Wäldern angeleint werden müssen, besteht eine solche Pflicht in Freiburg, Genf und Waadt vom 1. April bis zum 15. Juli. In Schaffhausen gilt die Leinenpflicht zudem in unmittelbarer Waldnähe sowie in Wa...
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2023 03 30 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit
...etzzeit selber fest So müssen beispielsweise in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Luzern Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden. Im Kanton Zürich gilt diese Pflicht sogar bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. Der Kanton Solothurn beschränkt die Leinenpflicht während dieser Zeit hingegen auf den Wald. Basel-Landschaft sieht ausserdem eine ganzjährige Leinenpflicht in Wildruhegebieten vor. Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Genf und Waadt sehen für die Leinenpflicht eine etwas kürzere Zeitspanne vor. Während vom 15. April bis zum 30. J...
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2024 04 22 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit
...etzzeit selber fest So müssen beispielsweise in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Thurgau Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden. In den Kantonen Zürich und Luzern gilt diese Pflicht sogar bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. Der Kanton Solothurn beschränkt die Leinenpflicht während dieser Zeit hingegen auf den Wald. Basel-Landschaft sieht ausserdem eine ganzjährige Leinenpflicht in Wildruhegebieten vor. Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Genf und Waadt sehen für die Leinenpflicht eine etwas kürzere Zeitspanne vor. Währ...
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2025 03 31 Leinenpflichten während der Setz- und Brutzeit
...etzzeit selber fest So müssen beispielsweise in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt Thurgau und Zug Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden. In den Kantonen Luzern, Uri und Zürich gilt diese Pflicht sogar bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. Der Kanton Solothurn beschränkt die Leinenpflicht während dieser Zeit hingegen auf den Wald und auf gekennzeichnete Flächen. Basel-Landschaft sieht ausserdem eine ganzjährige Leinenpflicht in Wildruhegebieten vor. Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Genf und Waadt sehen für die Leinenpflich...