Stiftung für das Tier im Recht
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Spenden Keine Wildtiere im Zirkus
Unterstützen Sie die Kampagne "Keine Wildtiere im Zirkus" Die Lebensbedingungen des Zirkusalltags sind für Wildtiere völlig ungeeignet. Ein artgemässes Leben in Würde ist Tieren auf Tournee nicht möglich, vielmehr leiden sie unter permanentem Stress. Das Mitführen von Wildtieren in fahrenden Betrieben ist nicht mehr zeitgemäss und aus ethischer Sicht nicht vertretbar. Weitere Informationen finden Sie hier. Unterstützen Sie unsere Arbeit für ein gesetzlich verankertes Verbot von Wildtieren für Zirkusse mit einer Spende. Herzlichen Dank!
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2022 07 25 TIR erfreut: Fischer wegen Tierquälerei verurteilt
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG. Tierquälereien stellen Vergehen – und nicht blosse Übertretungen – dar und sind mit einem höheren Strafrahmen verbunden. Die Bagatellisierung der Tat im vorliegenden Fall wird auch darin deutlich, dass es der verurteilten Person anheimgestellt wird, die Bezahlung der Busse in Form von 16 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu leisten.Obschon die TIR sowohl die Qualifizierung der Tat als auch die Sanktionshöhe scharf kritisiert, stellt die Verurteilung des Täters dennoch einen kleinen Erfolg für die Anerkennung des Eigenwerts von Fischen dar. Die TIR hat in den ve...
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2020 12 11 Newsletter TIR-Bibliothek: TIR präsentiert Lesetipp des Monats
...chreibt Art. 3 lit. a des Tierschutzgesetzes (TSchG) lediglich die "übermässige Instrumentalisierung" als Belastungselement in Bezug auf den Schutz der tierlichen Würde und damit als rechtlich relevant. Ob ein Tier durch eine bestimmte Umgangsform aus rechtlicher Sicht übermässig instrumentalisiert wird, muss somit stets im konkreten Einzelfall untersucht werden. Ähnlich fragt die Tierethik, wie sich moralisch zulässige von unzulässigen Instrumentalisierungsmodi unterscheiden lassen. Welche Rolle spielt diesbezüglich die Beziehung zwischen dem Instrumentalisierungssubjekt und dem Instrumentali...
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2013_04_19 TIR kritisiert Bundesgerichtsentscheid zur Vernachlässigung von Kühen
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG – also einer Tierquälerei im rechtlichen Sinne – für schuldig befunden.Gegen dieses Urteil führte der Beschuldigte Beschwerde beim Bundesgericht, in der er unter anderem den Antrag stellte, nicht wegen Tierquälerei nach Art. 26 TSchG, sondern lediglich wegen Missachtung der Vorschriften über die Tierhaltung gemäss Art. 28 Abs. 1 lit. a TSchG – einer sogenannten übrigen Widerhandlung – verurteilt zu werden. Während die übrigen Widerhandlungen aus strafrechtlicher Sicht als blosse Übertretungen gelten und somit nur mit einer Busse geahndet werden können, zählen Tierqu...
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Hitzestress
...Art. 26 Abs. 1 lit. a oder b TSchG in objektiver Hinsicht aus. Weil betroffene Tiere meist nicht in der Lage sind, auf ihre Not aufmerksam zu machen, sind nicht nur Tierhaltende, sondern alle Personen zur Wachsamkeit aufgerufen. Im Falle problematischer oder gefährlicher Situationen für Tiere ist der Tierhalter zur unverzüglichen Behebung des Missstands zu kontaktieren. Sind bereits Anzeichen von Überforderung bei den betroffenen Tieren vorhanden, ist die Sachlage zusätzlich umgehend dem zuständigen kantonalen Veterinärdienst und der Polizei zu melden. Strafrechtliche Konsequenzen Tierhalte...
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2004_01_19 Neu: Das Tier in der Kunst
Neu: Das Tier in der Kunst Mit einem neuen (Unter-)Projekt engagiert sich die Stiftung für das Tier im Recht weiterhin in der Kunst. 19.01.2004 Nun soll dieser Aspekt ausgebaut werden: Ein Projektteam wählt zwölf Werke der Klassik (18., 19. und frühes 20. Jahrhundert) und ebenso viele zeitgenössischen Arbeiten aus. Die Künstlerin Garda Alexander wird die Werke im Internet unter www.tierundkunst.org einander gegenüberstellen und kommentieren. Mit diesem kleinen Projekt will die Stiftung, ähnlich wie in den vergangenen Jahren mit Kunstkalendern und -karten, zeigen, wie facettenreich und faszinie...
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2004_09_02 Plädoyer für einen Tieranwalt im Fürstentum
Plädoyer für einen Tieranwalt im Fürstentum 02.09.2004 Plädoyer für einen Tieranwalt im FürstentumAm 25. August 2004 durfte der Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht, Dr. Antoine F. Goetschel, anlässlich der Generalversammlung des TSV Liechtenstein ein beherztes Plädoyer für die Einführung eines Tieranwalts auch im Fürstentum halten. Unter Hinweis auf die Tierfall-Datenbank der Stiftung konnte er nachweisen, dass das Tierschutzstrafrecht im Kt. Zürich auch dank dem Tieranwalt durchschnittlich besser vollzogen wird als in anderen Kantonen. Die sehr rege Diskussion, an der sich a...
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2019 06 20 TIR-Jahresbericht 2018
TIR-Jahresbericht 2018 TIR-Jahresbericht 2018 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat ihren Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht. Die TIR blickt dabei auf ein bewegtes Jahr zurück, in dem sie ihre juristischen Bestrebungen für einen effizienten Tierschutz vorantreiben und wiederum viel für das Wohl der Tiere bewegen konnte. 20.06.2019 Die TIR engagiert sich seit über 20 Jahren für das Wohlergehen der Tiere und hat sich inzwischen als Kompetenzzentrum für Fragen rund um das Tier in Recht, Ethik und Gesellschaft etabliert. Der aktuelle Jahresbericht belegt, dass die TIR a...
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2019 08 12 TIR kritisiert: Hohe Mängelrate bei der Deklaration von Pelzprodukten zeigt Notwendigkeit eines entsprechenden Importverbots
TIR kritisiert: Hohe Mängelrate bei der Deklaration von Pelzprodukten zeigt Notwendigkeit eines entsprechenden Importverbots Seit 2014 besteht in der Schweiz eine Deklarationspflicht für Pelzprodukte. Eine aktuelle Auswertung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zeigt jedoch auf, dass hinsichtlich der Umsetzung der entsprechenden Pelzdeklarationsverordnung auch nach fünf Jahren noch grosser Nachholbedarf besteht. Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist die Einfuhr tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte ohnehin vollständig zu untersagen. 12.08.2019...
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2019 09 23 TIR unterstützt Referendum gegen Jagdrechtsrevision
TIR unterstützt Referendum gegen Jagdrechtsrevision Das schweizerische Parlament hat am 19. September 2019 eine Teilrevision des Jagdrechts verabschiedet. Aus Tier- und Artenschutzsicht ist diese in vielerlei Hinsicht scharf zu kritisieren. So wurden unter anderem eine deutliche Lockerung des Wolfsschutzes und eine erhebliche Kompetenzverschiebung vom Bund zu den Kantonen beschlossen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die im Vorfeld eine umfassende Stellungnahme zum Revisionsentwurf abgegeben und sich mit einem Schreiben an den Ständerat gewandt hatte, unterstützt daher das von den Org...