Schützt das Tierschutzgesetz auch Insekten?
Tatsächlich hat der Bundesrat den Anwendungsbereich der Tierschutzgesetzgebung aufgrund ihrer wissenschaftlich belegten Empfindungsfähigkeit auf Panzerkrebse und Kopffüsser (im Wesentlichen Tintenfische) ausgedehnt. Alle übrigen Wirbellosen sind tierschutzrechtlich hingegen nicht geschützt. Dies gilt auch für sämtliche Insektenarten. In der Folge kommen auch die Tatbestände der Tierquälerei bei diesen Tieren nicht zur Anwendung.
Allerdings schreibt die schweizerische Bundesverfassung vor, dass die Würde der Kreatur im Rahmen der gentechnologischen Forschung zu respektieren und zu schützen ist. Weil es sich dabei um ein allgemeines Verfassungsprinzip handelt, gilt dieser Grundsatz aber nicht nur im Bereich der Gentechnik, sondern umspannt vielmehr die gesamte rechtliche Erfassung der Mensch-Tier-Beziehung. Im Gegensatz zum Tierschutzgesetz, dessen Anwendungsbereich sich weitestgehend auf Wirbeltiere beschränkt, ist der verfassungsmässige Würdeschutz auf sämtliche Tiere anzuwenden, also auch auf alle wirbellosen Tierarten, beispielsweise Insekten.
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Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.