Gelten Insekten rechtlich als Tiere oder als Sachen?
Um ihrer Eigenart Rechnung zu tragen, wurden sämtliche Tierarten, also auch Wirbellose wie die Insekten, zivilrechtlich dem bisherigen Objektstatus als "Sachen" enthoben. Ebenso sind sämtliche Tierarten gemäss schweizerischer Bundesverfassung in ihrer Würde geschützt.
Allerdings wurde Tieren kein eigentlicher Status zugewiesen. Sie sind weder Mensch noch Sache, allerdings finden die Sachbestimmungen auch auf Tiere Anwendung, soweit keine besonderen Regelungen für Tiere getroffen wurden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.