Wichtiger Beitrag zum Thema "Tierversuche" in der gestrigen Ausgabe der Rundschau
In den nächsten Wochen beginnen an einem Institut der Universität und ETH Zürich umstrittene Tierversuche an Rhesusaffen. Die SRF-Sendung "Rundschau" hat die geplanten Experimente zum Thema ihres gestrigen Beitrags gemacht und gefragt, ob die zuständigen Tierversuchskommissionen schweizweit zu forschungsfreundlich besetzt seien. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert sowohl den durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im April 2017 bewilligten Tierversuch als auch die Zusammensetzung der Tierversuchskommission im Kanton Zürich scharf.
02.11.2017
TIR-Newsmeldung vom 20. April 2017).
Zudem
beanstandet die TIR die Zusammensetzung der Tierversuchskommission im
Kanton Zürich, in der sie seit 1999 Einsitz hat. An beiden
Rekursverfahren gegen geplante Tierversuche an Primaten (2009 und 2017)
waren TIR-Mitarbeitende als Kommissionsmitglieder federführend
beteiligt. Nach Ansicht der TIR fällt die Besetzung der
Tierversuchskommission einseitig zu Gunsten der Forscherseite aus, die
mit sieben Interessenvertretern die überwiegende Mehrheit in der
Kommission bildet. Dagegen ist die Tierschutzseite mit lediglich drei
Fachpersonen besetzt. Eine weitere Vertretung stellt die Gesellschaft
Zürcher Tierärztinnen und Tierärzte GZT. Diese Zusammensetzung
widerspricht der rechtlich vorgeschriebenen "angemessenen" Vertretung
des Tierschutzes und führt zu einer empfindlichen Störung der
Unabhängigkeit der Kommissionsmitglieder.
Die Rundschau hat das Thema in ihrer gestrigen Sendung behandelt. Die
TIR kritisiert insbesondere die von Regierungsrat Thomas Heiniger im
Beitrag gemachten Aussagen, wonach die
Daran ändert auch das von Herrn Heiniger mehrfach angesprochene Rekursrecht einer Kommissionsminderheit nichts, weil sich der Regierungsrat selbst bei seiner Beurteilung der Minderheitsmeinung wiederum an der Gesamtkommission orientiert. Der von den Tierschutzvertretern eingelegte Rekurs wurde vom Regierungsrat als erste beurteilende Instanz am 2. Dezember 2015 insbesondere mit der Begründung abschlägig beurteilt, dass der betreffende Tierversuch "von der Mehrheit der Mitglieder der Tierversuchskommission in Bezug auf den Erkenntnisgewinn als sehr hoch bewertet" worden sei (Entscheid Regierungsrat des Kantons Zürich RRB Nr. 1114/2015, Erwägung 9, Seite 8). Es geht nicht an, die einseitige Kommissionszusammensetzung, die zu einer entsprechend forschungsfreundlichen Mehrheitsmeinung führt, mit einem Rechtsmittel für eine Minderheit zu rechtfertigen, deren Meinung mit Verweis auf die Mehrheitsmeinung nicht gehört wird. Überdies sind entsprechende Rekursverfahren mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden – und dies teilweise über mehrere Jahre hinweg –, weshalb die Möglichkeit, eine erteilte Bewilligung auf diesem Wege anzufechten, bisher auch erst zwei Mal ergriffen wurde.
Die TIR begrüsst es sehr, dass sich die Rundschau dem kontroversen Thema angenommen und die Kommissionszusammensetzung kritisch beleuchtet hat. Die Sendung leistet einen wichtigen Beitrag zur Information und Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema "Tierversuche". Sehen Sie hier den ganzen Beitrag.