Seit dem 1. April 2003 sind Tiere in der Schweiz rechtlich keine Sachen mehr. Durch die Einführung des neuen Art. 641a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) wurden sie von ihrem bisherigen Objektstatus gelöst, womit ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung getragen wird. Tiere werden damit aber nicht auf die gleiche Ebene wie Menschen gestellt; sie sind weiterhin nicht Träger rechtlich durchsetzbarer Rechte und Pflichten. Tiere bleiben Vermögenswerte, an denen Eigentum und Besitz bestehen kann.