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Rechtsauskünfte

 

Tier keine Sache

 
Seit dem 1. April 2003 sind Tiere in der Schweiz rechtlich keine Sachen mehr. Durch die Einführung des neuen Art. 641a Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) wurden sie von ihrem bisherigen Objektstatus gelöst, womit ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung getragen wird. Tiere werden damit aber nicht auf die gleiche Ebene wie Menschen gestellt; sie sind weiterhin nicht Träger rechtlich durchsetzbarer Rechte und Pflichten. Tiere bleiben Vermögenswerte, an denen Eigentum und Besitz bestehen kann.
 
 
 
Einzelfragen
 
Tiere sind seit dem 1. April 2003 keine Sachen mehr; was hat sich dadurch geändert?
Gibt es Rechtsgebiete, in denen Tiere nach wie vor wie Sachen behandelt werden?
Haben Tiere Rechte?
 
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