Gibt es Rechtsgebiete, in denen Tiere nach wie vor wie Sachen behandelt werden?
Ja, leider wurden nicht alle tierrelevanten Rechtsgebiete von der Gesetzesrevision erfasst. Art. 641a Abs. 2 Zivilgesetzbuch (ZGB) legt nach deutschem und österreichischem Vorbild fest, dass für Tiere die auf Sachen anwendbaren Bestimmungen gelten, soweit keine besonderen Regelungen bestehen. So wird der Kauf, die Pacht, die Leihe oder die Miete von Tieren weiterhin nach den gewöhnlichen auf Sachen anwendbaren Bestimmungen geregelt.
Weil keine tierspezifischen Gesetzesvorschriften bestehen, sollten Tierkaufverträge, Regelungen über Tiere in Mietwohnungen und am Arbeitsplatz etc. schriftlich und klar festgehalten werden. Auf diese Weise können Unsicherheiten und Streitereien von vornherein vermieden werden.
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Hinweis
Die vorliegenden Rechtsauskünfte verstehen sich als juristische Interpretation der Schweizer Rechtsnormen durch Tier im Recht (TIR). Sie haben keinen bindenden Charakter und keinen Einfluss auf den Ausgang eines allfälligen Gerichtsverfahrens.