Stiftung für das Tier im Recht
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Hunderecht
Hunderecht Hunderecht Kantonale Hundegesetzgebung Vorschriften zur Haltung von Hunden finden sich nicht nur im eidgenössischen Tierschutzrecht, sondern auch in den kantonalen Erlassen jedes einzelnen Kantons. Im Gegensatz zum Tierschutzgesetz bezwecken die kantonalen Hundegesetze aber nicht primär den Schutz des Hundes, sondern vielmehr den Schutz des Menschen vor dem Hund. Sie enthalten also beispielsweise Vorschriften zur Haltung von verhaltensauffälligen oder potenziell gefährlichen Hunden, regeln aber auch Besteuerung, Kennzeichnung und Meldung von Hunden und enthalten weitere tierseuchenp...
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Tierpfleger
...(Art. 1 Abs. 1 lit. a Tierpfleger-Berufsverordnung) sowie die tiergerechte Haltung und die Vermeidung von Krankheiten (Art. 1 Abs. 1 lit. b Tierpfleger-Berufsverordnung).Die Anforderungen an die Ausbildung von Tierhaltenden sind je nach Umfang der Haltung, den besonderen Ansprüchen der Tiere sowie dem Motiv der Haltung (kommerzielle Absicht oder ausschliesslich aus Interesse am Tier) verschieden. Das Tierschutzrecht unterscheidet dabei drei Stufen: eine fachspezifische Berufs- und Hochschulausbildung (insbesondere zum "Tierpfleger/in EFZ", das heisst mit eidgenössischem Fähigkeitszeugni...
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Urteilsbesprechungen
...Art. 28 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 Satz 2 TSchG i. V. m. Art. 77 TSchV: fahrlässige Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, die Tierschutzverordnung, das Hundegesetz und die Hundeverordnung des Kantons Aargau; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Legalitätsprinzip (Christine Künzli / Bianca Körner)Erschienen in: forumpoenale Nr. 6/2022Besprechung des Urteils des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13. Oktober 2020 i. S. A. gegen Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland (Christine Künzli / Andreas Rüttimann)Erschienen in: forumpoenale Nr. 1/2022BGE-Besprechung zu Art. 6 Abs. 1 und 26 Abs. 1 und 2 ...
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Findeltiere und Tierheim
Findeltiere und Tierheim Rechtsauskünfte Findeltiere und Tierheim Als Findel- oder Fundtier bezeichnet man ein von seinem Eigentümer verlorenes, ihm entlaufenes oder ohne sein Dazutun entzogenes Tier, das von einer anderen Person gefunden wird. Wem ein Tier zuläuft oder wer ein Tier findet, dem kommen gesetzliche Pflichten zu. Lesen Sie nachfolgend, welche rechtlichen Fragen sich im Zusammenhang mit einem Findeltier stellen können. Tierheime übernehmen nicht nur in Bezug auf die Aufnahme und Betreuung von Findel- und Verzichttiere eine wichtige Aufgabe, sie sind auch Anlaufstellen für Tierhalt...
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Keine Wildtiere im Zirkus!
WILDTIERE IN DER MANEGE? NEIN DANKE! Für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus – auch in der Schweiz! Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in Zirkussen ist aus der Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Einerseits ist es kaum möglich, den Tieren im Rahmen des Zirkusbetriebs artgerechte Haltungsbedingungen zu bieten. Anderseits verstossen die Präsentationen in der Manege nicht selten gegen den im Schweizer Tierschutzrecht fundamentalen Grundsatz des Schutzes der Tierwürde. Dennoch ist das Vorführen von Wildtieren in der Zirkusmanege in der Schweiz – anders als in vielen anderen Staaten – n...
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Internationales Tierschutzrecht
Internationales Tierschutzrecht Internationales Tierschutzrecht Allgemeines Tiere können selbst nicht wählen, in welchem Land sie leben wollen oder gehalten werden.. Weil es für die Staaten aufgrund der fortschreitenden politischen und wirtschaftlichen Vernetzung zudem zunehmend schwerer wird, Tiere wirkungsvoll vor Instrumentalisierung und Ausbeutung zu schützen, sind verbindliche internationale Regelungen unverzichtbar. Die Schweiz sieht sich im Bereich des internationalen Handels mit Tieren und Tierprodukten denn auch regelmässig vor die Frage gestellt, welche Mindeststandards von Handel...
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2017 11 16 Tierschutzstrafpraxis 2016: TIR-Analyse zeigt massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierschutzdelikten und einen fast inexistenten Tierschutzstrafvollzug im Bereich der Nutzhuhnhaltung
Tierschutzstrafpraxis 2016: TIR-Analyse zeigt massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierschutzdelikten und einen fast inexistenten Tierschutzstrafvollzug im Bereich der Nutzhuhnhaltung Die TIR hat heute im Rahmen einer Medienkonferenz ihre umfassende Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2016 präsentiert. Dabei hat die Zahl der Tierschutzstrafverfahren mit 2397 Fällen im Jahr 2016 erneut einen Höchstwert erreicht – was auf eine erhebliche Verbesserung des Strafvollzugs schliessen lässt. Nichtsdestotrotz sind noch immer grosse kantonale Unterschiede festzustellen. Sp...
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2007_09_07 Zur „ethischen Vertretbarkeit“ von Tierversuchen leistet die Stiftung einen Diskussionsbeitrag an der FU in Berlin und plädiert für ein engeres Zusammenwirken von Recht und Tierethik
Zur „ethischen Vertretbarkeit“ von Tierversuchen leistet die Stiftung einen Diskussionsbeitrag an der FU in Berlin und plädiert für ein engeres Zusammenwirken von Recht und Tierethik Zur „ethischen Vertretbarkeit“ von Tierversuchen leistet die Stiftung einen Diskussionsbeitrag an der FU in Berlin und plädiert für ein engeres Zusammenwirken von Recht und Tierethik Anlässlich einer Klausurwoche an der Freien Universität (FU) in Berlin, Fachbereich Veterinärmedizin, bei Juniorprofessor Dr. Jörg Luy über die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen hat der Geschäftsleiter der Stiftung über „die e...
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2006_03_10 Umsichtiger Bundesratesentscheid zu gefährlichen Hunden. Stiftung für das Tier im Recht hält am Vorschlag für ein einheitliches Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden fest
Umsichtiger Bundesratesentscheid zu gefährlichen Hunden. Stiftung für das Tier im Recht hält am Vorschlag für ein einheitliches Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden fest Umsichtiger Bundesratesentscheid zu gefährlichen Hunden. Stiftung für das Tier im Recht hält am Vorschlag für ein einheitliches Bundesgesetz zum Schutz vor und von Hunden fest Die Stiftung für das Tier im Recht nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass der Gesamtbundesrat in Sachen "gefährliche Hunde" Besonnenheit zeigt und dem Parlament die Ablehnung der Motion zur frühzeitigen Inkraftsetzung der Artikel 7a und 7c des Tie...
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2006_03_23 Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes. Aufrechterhalten der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für Rassen ist unverhältnismässig. TIR wiederholt Forderung nach einheitlichem Bundes-Hundegesetz
Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes. Aufrechterhalten der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für Rassen ist unverhältnismässig. TIR wiederholt Forderung nach einheitlichem Bundes-Hundegesetz Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes. Aufrechterhalten der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für Rassen ist unverhältnismässig. TIR wiederholt Forderung nach einheitlichem Bundes-Hundegesetz Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst die Bestrebungen des Zürcher Regierungsrats zur Revision des kantonalen ...