Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
info@tierimrecht.org Internet www.tierimrecht.org |
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Vernehmlassungen / Stellungnahmen
...chutzgesetz (TSchG) 26.11.2001 Stellungnahme der TIR zum Vorentwurf 2001 - Tierschutzgesetz (TSchG)
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Newsmeldungen 2006
Newsmeldungen 2006 Newsmeldungen 2006 Massnahmen gegen gefährliche Hunde untauglich und verfassungswidrig13.01.2006Die Stiftung für das Tier im Recht lehnt die vom Bundesrat heute vorgeschlagenen Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden insgesamt ab. Die Bevölkerung ist selbstverständlich bestmöglich vor gefährlichen Hunden zu schützen. Begrüsst werden daher das Verbot der Aggressionszucht und die vorgesehene Meldepflicht für Beissvorfälle und Hunden mit erhöhter Aggressionsbereitschaft. Gefährliche Hunde – auf dem Weg zu einer zerbissenen Rechtsordnung? - Stellungnahme der TIR vom 16.1.2...
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Newsmeldungen 2010
...eitschrift "ProTier"26.03.2010Die Zeitschrift "ProTier" der Schweizerischen Gesellschaft für Tierschutz / ProTier startet eine neue Serie mit dem Titel "Tier und Recht". Darin wird die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) jeweils auf einer Doppelseite verschiedene Aspekte rund um das Tier im Recht beleuchten. TIR bei Tierisch und Patti chiari06.04.2010Über die Osterfesttage durfte sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) erneut über eine starke Medienpräsenz freuen. Einerseits widmete ihr die beliebte Tiervermittlungssendung "Tierisch" ein Portrait, anderseits nahm der TIR-Geschäftsleiter...
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Lebensschutz
... unter Strafe (Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG). Darunter fällt unter anderem das Töten von Tieren aus Rache, Trotz, Spass am Töten, Gefühl- oder Mitleidlosigkeit, Übermut, Gedankenlosigkeit oder aus einer momentanen Laune heraus oder die Jagd auf eigens hierfür gezüchtete und ausgesetzte Tiere. Unter dem Aspekt des Mutwillens zu prüfen ist ferner auch das Töten von Tieren aus Aberglauben, Brauchtum oder Tradition, zu Unterhaltungszwecken, für Werbe-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder als anderweitige Ausdrucksform von Kunst, infolge einer zu aufwendigen oder kostspieligen Tierhaltung oder zu Prote...
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Musterverträge & Vorlagen für Strafanzeigen
... Straftat nach Art. 26 ff. TSchG vorliegt. Weiter sollte im Falle einer Tierquälerei genau beschrieben werden, aus welchen Beobachtungen und Indizien der Anzeigeerstatter auf das Vorliegen erheblicher Schmerzen, Leiden oder Ängste eines Tieres schliesst (Körperhaltung, Bewegungen, Lautäusserungen etc.). Nicht zwingend, aber wertvoll, ist es, die eigenen Wahrnehmungen fotografisch oder auf Video festzuhalten sowie die Namen allfälliger weiterer Zeugen in Erfahrung zu bringen und mit der Anzeige einzureichen. Je umfassender und genauer die Ereignisse und Beobachtungen bereits in der Strafanzeige...
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Newsmeldungen 2011
...lässigung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a des Tierschutzgesetzes (TSchG) geäussert. Ein Ehepaar hatte einen Schuldspruch des Aargauer Obergerichts wegen mehrfacher Tierquälerei an die höchste Instanz weitergezogen. Diese hat die Beschwerde nun abgewiesen und das kantonale Urteil bestätigt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Schaffung wichtiger Präjudizien in Tierschutzstraffällen durch höchstrichterliche Entscheide sehr. Freie Katze im Auto gilt als nicht gesicherte Ladung: Bundesgericht bestätigt Urteil wegen Verkehrsregelverletzung16.03.2011Mit seinem Urteil vom 24. Februar 201...