Stiftung für das Tier im Recht

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  • Wer ist die TIR?

    Wer ist die TIR? Wer ist die TIR? Ziel aller Projekte von Tier im Recht (TIR) ist es, die Beziehung zwischen Tieren und Menschen in Recht, Ethik und Gesellschaft zu verbessern. Stiftungszweck & Eckdaten Wissenschaftlich Die TIR unterstützt und fördert national und international die Weiterentwicklung von Recht und Ethik zum Schutz der Tiere und in der Beziehung zwischen Mensch und Tier. Erkenntnisse, die im Bereich des Stiftungszwecks erworben wurden, sollen in der Rechtslehre und in der Gesetzgebung umgesetzt werden.Praktisch Die TIR macht sich für die Verbesserung von Mängeln in der Tierschut...


  • Juristisches Praktikum / Offene Stellen

    Juristisches Praktikum / Offene Stellen Juristisches Praktikum / Offene Stellen Juristisches Praktikum Interessieren Sie sich als angehende Juristin oder angehender Jurist für den Tierschutz und dessen rechtliche Aspekte? Dann ist ein juristisches Praktikumbei der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) das Richtige für Sie! Als schweizweit einzige Non-Profit-Organisation hat sich die TIR auf Rechtsfragen rund um das Tier spezialisiert. Ausführliche Informationen über unsere Tätigkeit finden Sie zum Beispiel in der Rubrik "Wer ist die TIR?". Interessierten Jus-Studierenden bieten wir im Rahmen ei...


  • 2013_01_07 Mängel im EU-Tierschutzvollzug

    Mängel im EU-Tierschutzvollzug Mängel im EU-Tierschutzvollzug Ab 1. Januar 2013 gelten neue Tierschutzvorschriften für die Haltung von Schweinen innerhalb der EU. Zahlreiche Mitgliedsstaaten haben es unterlassen, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert das Desinteresse der verantwortlichen Behörden an der Umsetzung geltenden Tierschutzrechts. 07.01.2013 Seit anfangs Jahr sind trächtige Schweine EU-weit in Gruppen statt wie bislang vielerorts üblich permanent in gerade körpergrossen "Abferkelkäfigen" zu halten. Dies verlangt die EU-Richtli...


  • 2012_08_17 Bände 9 und 10 der TIR- Schriftenreihe erschienen

    Bände 9 und 10 der TIR- Schriftenreihe erschienen Bände 9 und 10 der TIR- Schriftenreihe erschienen Die TIR freut sich über die Publikation der Bände 9 und 10 ihrer Buchreihe "Schriften zum Tier im Recht". Während das eine Werk sich mit den juristischen Rahmenbedingungen für Tierschutzorganisationen bei privaten Tierschutzkontrollen befasst, untersucht das andere die Rechtmässigkeit der mit speziell ausgebildeten "Bodenhunden" betriebenen Baujagd kritisch. 17.08.2012 Die TIR hat sich in den letzten Jahren als Kompetenzzentrum für juristische Fragen rund um das Thema Tierschutz etabliert. Um ko...


  • 2011_02_14 Kantonsratskommission hält an Parteirechten des zürcherischen Veterinäramts fest

    Kantonsratskommission hält an Parteirechten des zürcherischen Veterinäramts fest Kantonsratskommission hält an Parteirechten des zürcherischen Veterinäramts fest Im Zuge der Anpassung an die neue eidgenössische Strafprozessordnung hat der Kantonsrat der Streichung des Zürcher Tieranwalts zugestimmt. Eine parlamentarische Initiative sah zudem die Aufhebung der dem Veterinäramt zugewiesenen Parteirechte im Strafverfahren vor. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist erleichtert, dass die kantonsrätliche Justizkommission die Ablehnung der parlamentarischen Initiative empfiehlt. 14.02.2011 Am ...


  • 2010_03_16 TIR hoch erfreut über Ständeratsentscheid zu vorbehaltlosem Hundegesetz

    TIR hoch erfreut über Ständeratsentscheid zu vorbehaltlosem Hundegesetz TIR hoch erfreut über Ständeratsentscheid zu vorbehaltlosem Hundegesetz Der Ständerat spricht sich für ein schweizweit einheitliches Hundegesetz ohne kantonale Vorbehaltsmöglichkeit aus. Damit folgt er vollständig der entsprechenden Empfehlung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). 16.03.2010 Um die – von der TIR schon seit Jahren geforderte – Vereinheitlichung im Schweizer Hunderecht zu erlangen, beschloss der Ständerat gestern in seiner 9. Sitzung der Frühjahrssession, den Vorbehalt in Art. 13 des bundesrätlichen Entw...


  • Erfüllt die Bekämpfung von Schädlingen den Tatbestand der Tierquälerei?

    Erfüllt die Bekämpfung von Schädlingen den Tatbestand der Tierquälerei? Nein. Der Anwendungsbereich des Tierschutzgesetzes (TSchG) ist grundsätzlich auf Wirbeltiere beschränkt (Art. 2 Abs. 1 TSchG). Weil Schädlinge in der Regel keine Wirbeltiere sind, ist deren Tötung selbst dann rechtlich erlaubt, wenn sie in einer mutwilligen oder qualvollen Weise erfolgt. Mittlerweile ist allerdings erwiesen, dass auch viele Wirbellose sogenannte Meidereaktionen zeigen und leiden, wenn sie langsam sterben, wie dies etwa bei der Anwendung lähmender Insektizide häufig der Fall ist. Schneckenkörner und andere ...


  • Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig?

    Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig? Ist die Einfuhr von Hunden mehrwertsteuerpflichtig? Hunde, die definitiv in die Schweiz eingeführt werden, sind gemäss dem Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig, respektive, bei der Einfuhr wird eine sogenannte Einfuhrsteuer erhoben. Der Steuersatz für die Einfuhrsteuer beträgt 7,7 % des Marktwerts des Tieres. Unter dem Marktwert wird der Warenwert, inklusive der Transportkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz verstanden. Wo ein Marktwert fehlt, berechnet sich die Steuer nach dem Preis...


  • Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier?

    Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier? Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildtier? Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist der Unfallverursacher verpflichtet, sofort anzuhalten und die Unfallstelle mit einem Pannendreieck zu sichern. Anschliessend muss er unverzüglich den Wildhüter bzw. Jagdaufseher oder die Polizei unter der Nummer 117 verständigen und am Unfallort warten, bis diese eintrifft. Auch wenn das verletzte Tier geflohen ist, muss der Unfall gemeldet werden. Unterlässt man eine solche Meldung, macht man sich nicht nur wegen eines ...


  • Was gilt bei der Haltung von Spinnen und anderen wirbellosen Tieren?

    Was gilt bei der Haltung von Spinnen und anderen wirbellosen Tieren? Was gilt bei der Haltung von Spinnen und anderen wirbellosen Tieren? Weil sich das Tierschutzrecht weitgehend auf den Schutz von Wirbeltieren beschränkt, gibt es keine verbindlichen Bestimmungen zur Haltung von Spinnen und Skorpionen, Insekten, Würmern, Schnecken etc. Viele von ihnen werden deshalb in viel zu kleinen Terrarien gehalten. Problematisch ist zudem, dass die Schmerzäusserungen dieser Tiere für den Menschen schwer erkennbar sind und sie deshalb unter Umständen elend zu Grunde gehen. Viele exotische Wirbellose sind ...


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