Mängel im EU-Tierschutzvollzug
Ab 1. Januar 2013 gelten neue Tierschutzvorschriften für die Haltung von Schweinen innerhalb der EU. Zahlreiche Mitgliedsstaaten haben es unterlassen, die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert das Desinteresse der verantwortlichen Behörden an der Umsetzung geltenden Tierschutzrechts.
07.01.2013
Seit anfangs Jahr sind trächtige Schweine EU-weit in Gruppen statt wie bislang vielerorts üblich permanent in gerade körpergrossen "Abferkelkäfigen" zu halten. Dies verlangt die EU-Richtlinie 2008/120/EG vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen. Nur gerade fünf der insgesamt 27 EU-Mitgliedsstaaten haben die neue Regelung fristgerecht umgesetzt.
Die TIR setzt sich seit Jahren für einen konsequenten Vollzug der Tierschutznormen ein und deckt regelmässig Defizite insbesondere in der Strafverfolgung von Tierschutzverstössen in der Schweiz auf (siehe etwa die Newsmeldung vom 27.11.2012). Sie kritisiert daher auch die Haltung der fehlbaren Nationen, die den Tierschutz offensichtlich wenig ernst nehmen.
Gemeinsam mit anderen Organisationen und Tierschutzrechtsexperten sowie Tierschutzbe-auftragten im öffentlichen Dienst ruft die TIR die Europäische Kommission dazu auf, eine Strategie zur Verhinderung entsprechender Missstände zu entwickeln (siehe dazu die Newsmeldung vom 15.6.2012). Zusätzlich soll die EU säumige Länder unverzüglich und konsequent sanktionieren, wie bereits im April 2012 aufgrund ähnlicher Erfahrungen mit der EU-Richtlinie 1999/74/EG vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen angekündigt.
Die TIR hofft auf das versprochene Durchgreifen seitens der EU. Sie wird ihr Augenmerk weiterhin auf die Umsetzung der Tierschutzvorschriften legen und sich national wie international für einen starken Vollzug einsetzen.
Haltung von Schweinen im Kastenstand