Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
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2024 07 12 TIR informiert: Welche Vorschriften sind bei Reisen mit Tieren zu beachten?
...i im Sinne von Art. 26 Abs. 1 lit. e des Tierschutzgesetzes (TSchG) und wird mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert Zudem sollte auch von unüberlegten Mitleidskäufen oder -adoptionen von Hunden, Katzen und anderen Tieren im Ausland unbedingt abgesehen werden. Noch immer werden in vielen Ländern Tiere auf Märkten angeboten. Sie stammen oft aus Massenzuchten, in denen grausame Zustände herrschen. Welpen werden unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet und viel zu früh von der Mutter getrennt. Dies alles führt dazu, dass sowohl die Mutter- als auc...
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Bienen, Wespen und Hornissen
...rquälerei nach Art. 26 TSchG bei diesen Tieren nicht zur Anwendung. Im Gegensatz zur Rechtslage in der Schweiz werden wirbellose Tiere in verschiedenen anderen Ländern generell durch das Tierschutzgesetz geschützt, so etwa in Deutschland oder Österreich.Während der Schutz der Tierwürde im Tierschutzgesetz erst 2008 ausdrücklich verankert worden ist, gilt er auf höchster Rechtsebene bereits seit 1992 als anerkannt. Art. 120 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) bestimmt, dass die Würde der Kreatur im Rahmen der gentechnologischen Forschung zu respektieren und zu schützen ist. Weil es sich dabei um e...
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2012_01_06 Schweizer Gastronomie: Tierquälerei bei der Tötung von Hummern
...s verbietet in Art. 26 Abs. 1 lit. b das qualvolle Töten von Tieren, wobei die Bestimmung auch für Panzerkrebse und Kopffüsser gilt. Im Gesetzessinne ist eine Tötung dann qualvoll, wenn dem Tier dabei Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste von einer gewissen Erheblichkeit zugefügt werden. Zweifelsohne bedeutet das Eintauchen in kochendes Wasser für die Tiere enormen Stress und somit auch grosses Leiden. Diese Zubereitungsart von Hummern stellt folglich eine qualvolle Tötung und somit eine Tierquälerei im rechtlichen Sinne dar, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Gel...
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Thurgau
...eschossen werden (§ 26 Abs. 2 Jagdgesetz/TG und § 35 Abs. 1 Jagdverordnung/TG). Hunde, deren Haltende ohne weiteres eruiert werden kann sowie Hunde, die als Jagd-, Blinden-, Sanitäts- oder Polizeihunde erkennbar sind, dürfen erst nach schriftlicher Verwarnung des oder der Haltenden abgeschossen werden (§ 35 Abs. 2 Jagdverordnung/TG). Entlaufene Hunde, deren Haltende nicht innert angemessener Frist ermittelt werden können, werden auf Anordnung der Gemeinde soweit möglich an einen geeigneten Platz gegeben oder nötigenfalls beseitigt. Der Eigentümer oder die Eigentümerin hat keinen Anspru...
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2015_04_24 Revision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP), der Tierseuchenverordnung (TSV) und der Tierschutzverordnung (TSchV) – TIR reicht Stellungnahme ein
Revision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP), der Tierseuchenverordnung (TSV) und der Tierschutzverordnung (TSchV) – TIR reicht Stellungnahme ein Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die revidierte Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP), die revidierte Tierseuchenverordnung (TSV) und die revidierte Tierschutzverordnung (TSchV) Anfang dieses Jahres in die Anhörung geschickt. Gemäss BLV werden dabei Verbesserungen oder Präzisierungen in den Bereichen der Transporte von Schlachttieren, der Seuchenübe...
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Reptilienleder
...sseren Ablösung der Haut mit Wasser gefüllt. Die Tiere ertranken qualvoll oder erlebten ihre Häutung bewusst mit. Abgesehen von den erheblichen Tierschutzbedenken ist die Lage auch mit Blick auf den Artenschutz kaum zuverlässig einzuschätzen. Die für das Leder verwendeten Tiere wie Pythons oder asiatische Warane sind in der Regel Wildfänge, da ihre Zucht, Fütterung und Pflege aufwendig und teuer ist. Hinsichtlich der Nachhaltigkeit des Handels mit diesen Tieren sind sich Experten mangels zuverlässiger Populationsdaten nicht einig. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass – wie in allen Bereichen...
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Band 13: Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU: Rechtsgutachten zu ihrer Umsetzung in Deutschland
Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU: Rechtsgutachten zu ihrer Umsetzung in Deutschland Anne Peters / Saskia Stucki Das Buch beruht auf einem Rechtsgutachten zur EU-Tierversuchsrichtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht. Es analysiert ausgewählte zentrale Aspekte der RL 2010/63/EU und des staatlichen Umsetzungsrechts, wie etwa das Verbot von Versuchen an Menschenaffen und die Beschränkung von Versuchen an Primaten. Für jeden Themenkomplex werden die Vorgaben der Richtlinie dargestellt, der Umsetzungsentwurf auf seine Richtlinien- und Grundgesetzkonformität überprüft sowie Änderungsvorschlä...
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Band 16: Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten
Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten PelzproduktenAndreas Rüttimann / Vanessa Gerritsen / Charlotte BlattnerEine wirtschaftlich rentable Produktion von Pelzwaren ist zwangsläufig mit Haltungs- oder Jagdmethoden verbunden, die den betroffenen Tieren immenses Leid zufügen. Obschon die Schweizer Bevölkerung entsprechende Umgangsformen mit Tieren entschieden ablehnt und diese nach Massstab des eidgenössischen Rechts klare Tierquälereien darstellen, nimmt die Einfuhr von Pelzprodukten in die Schweiz seit mehreren Jahren massiv zu. Auch die 2013 eingeführte Pe...
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Buch 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A-Z
...(PDF)Glückspost vom 26. Februar 2004 (PDF)Tierwelt vom 23. Januar 2004Zeitschrift Nutztierhaltung 1/2004 (PDF)Neue Zürcher Zeitung vom 3. Oktober 2003 (PDF)Südostschweiz vom 3. Oktober 2003 (PDF)Schweizer Illustrierte vom 7. Oktober 2003 (PDF)March-Anzeiger/Höfner-Volksblatt vom 3. Oktober 2003 (PDF)Berner Zeitung vom 4. Oktober 2003 (PDF)NZZ am Sonntag vom 12. Oktober 2003 (PDF)SDA-Meldung vom 3. Oktober 2003 (PDF)
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2011 03 02 Friendsmail Nr. 22: *Einladung* - Open House bei der TIR
Friendsmail Nr. 22: *Einladung* - Open House bei der TIR 2. März 2011 Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Seit bald einem halben Jahr ist die TIR an der Rigistrasse 9 im Zürcher Kreis 6 zu Hause. Wir haben uns an unserem neuen Domizil sehr gut eingelebt und konnten unsere laufenden Tierschutzprojekte und alltäglichen Dienstleistungen nahtlos weiterführen.Nun ist es an der Zeit, Ihnen, liebe Freundinnen und Freunde, für die treue Unterstützung danke zu sagen und zusammen auf die Zukunft anzustossen. Am Donnerstag, 17. März 2011, öffnen wir daher ab 16.00 Uhr un...