Stiftung für das Tier im Recht
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2010 05 11 Friendsmail Nr. 18: Die Bunten Hunde - Grosse Tierschutz-Benefizauktion!
Friendsmail Nr. 18: Die Bunten Hunde - Grosse Tierschutz-Benefizauktion! 11. Mai 2010 Liebe Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Es freut uns sehr, Sie heute auf unser grosses Benefizprojekt "Gesucht: Ein Zuhause für Bunte Hunde" aufmerksam machen zu dürfen, das wir gemeinsam mit der Stiftung TierRettungsdienst & Tierheim Pfötli durchführen.Dabei geht es um den Verkauf von 92 lebensgrossen Figuren des österreichischen Künstlers DEES, die uns der grosse Tierfreund François Loeb zur Verfügung gestellt hat. Jede Figur ist mit ihrer individuellen Bemalung ein Unikat und kann im ü...
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2008 12 19 Friendsmail Nr. 11: MERRY X-MAS & HAPPY NEW YEAR!
Friendsmail Nr. 11: MERRY X-MAS & HAPPY NEW YEAR! 19. Dezember 2008 Liebe Freundinnen und Freunde der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)Das 2008 geht dem Ende zu – und wir hoffen, Sie dürfen zufrieden auf ein erfülltes Jahr zurückblicken. Für die TIR war es ein intensives Jahr, in dem wir verschiedene grosse Projekte anpacken und verwirklichen konnten.Das Resultat unserer Hauptaktivität des Jahres 2008 ist seit einigen Tagen auf dem Markt: unser 600-seitiger Praxisratgeber "Tier im Recht transparent", den wir in Zusammenarbeit mit dem Schulthess Verlag herausgeben konnten. Das Nachschlagewer...
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Tessin
...egge sui cani/TI TI i.V.m. Art. 6 Regolamento sui cani/TI).Hunde im Alter von mehr als drei Monaten müssen registriert werden und es ist eine jährliche Steuer zu entrichten (Art. 4 Legge sui cani/TI). Bei der Registrierung auf der Gemeinde muss sofort der Nachweis erbracht werden, dass a) eine Haftpflichtversicherung besteht und b) der "Corso di base" besucht wurde (sofern keine Ausnahme vorlie... ...lizei gefangen oder getötet werden, ohne dass eine Entschädigungspflicht durch den Kanton besteht (Art. 11 Abs. 1 Regolamento sulla caccia/TI). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden...
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2006_03_23 Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes.
Positive Bestrebungen zur Revision des überholten kantonalen Zürcher Hundegesetzes Das Aufrechterhalten der generellen Maulkorb- und Leinenpflicht für gesamte Rassen ist unverhältnismässig. Die Stiftung für das Tier im Recht wiederholt ihre Forderung nach einem einheitlichen Bundes-Hundegesetz. 23.03.2006 Die Stiftung für das Tier im Recht begrüsst die Bestrebungen des Zürcher Regierungsrats zur Revision des kantonalen Hunderechts. Namentlich die geplante Meldepflicht für Bissverletzungen von Menschen sowie deren zentrale Registrierung stellen wichtige praxistaugliche Ansätze für die Verbesser...
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2013_10_17 TIR unterstützt die Welternährungstagung 2013 der Fachhochschule Nordwestschweiz
TIR unterstützt die Welternährungstagung 2013 der Fachhochschule Nordwestschweiz TIR unterstützt die Welternährungstagung 2013 der Fachhochschule Nordwestschweiz Zum diesjährigen Welternährungstag veranstaltete die Fachhochschule Nordwestschweiz in Kooperation mit weiteren Hochschulen und Fachverbänden eine Tagung zu den gravierenden sozialen Folgen der Spekulation mit Lebensmitteln. Als Trägerin der Tagung unterstützt die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) die Anliegen der Veranstaltung und weist auf den direkten Zusammenhang zwischen dem Menschenrecht auf Nahrung und der Problematik der Nu...
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2010_12_15 TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen
TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen Die Europäische Union (EU) dehnt ihre Kompetenz im Bereich Tierschutz künftig auf Hunde und Katzen aus und will damit das Problem verwahrloster Streunertiere angehen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich über diesen historischen Entscheid, der für unzählige Tiere neue Hoffnung bedeutet. 15.12.2010 Der EU-Ministerrat hat mit Beschluss vom 29. November 2010 entschieden, Hunde und Katzen in den künftigen Tierschutzaktionsplan (2011-2015) zu integrieren und d...
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Band 5: Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen
Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen Isabelle Häner / Gieri Bolliger / Antoine F. Goetschel Angehörige von Tierversuchskommissionen sind als Behördenmitglieder an das Amtsgeheimnis nach Art. 320 StGB gebunden. Für ihre Kommissionstätigkeit bedeutet dies ein grundsätzliches Mitteilungsverbot gegenüber allen an einem konkreten Tierversuchsprojekt Beteiligten. In vielen Fällen stellt die Überstrapazierung des Geheimnisbegriffs für Kommissionsmitglieder aber ein mit dem Verfassungsauftrag Tierschutz nicht vereinbares Hindernis für den pflichtbewussten Gesetzesvollzug ...
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Band 8: Sexualität mit Tieren (Zoophilie) – eine rechtliche Betrachtung
Sexualität mit Tieren (Zoophilie) – eine rechtliche Betrachtung Gieri Bolliger Sexualität mit Tieren (Zoophilie) ist ein vielschichtiges Phänomen und bildet seit jeher ein Element der menschlichen Kultur. Wenngleich gesellschaftlich weitgehend tabuisiert und öffentlich kaum wahrgenommen, ist das Thema auch heutzutage aktuell. Allein schon die Unmenge entsprechenden Materials im Internet lässt auf eine beträchtliche Anzahl von Betroffenen schliessen. Die vorliegende Untersuchung beleuchtet vorerst die kulturhistorischen und psychologischen Hintergründe des Themas, um sich in ihrem Hauptteil dan...
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Band 9: Rechtlicher Rahmen bei privaten Tierschutzkontrollen
Rechtlicher Rahmen bei privaten Tierschutzkontrollen Christine Künzli / Vanessa Gerritsen Zahlreiche privatrechtliche Schweizer Tierschutzorganisationen verfügen über eigene Meldestellen für tierschutzrelevante Beobachtungen aus der Bevölkerung. Als wichtige Schnittstelle zwischen Bürger und Staat sorgen diese privatrechtlichen Einrichtungen dafür, dass bei Verstössen gegen die Tierschutzvorschriften amtliche Verfahren eingeleitet und die Missstände beseitigt werden. Sie sind daher im Sinne einer öffentlichen Kontrolle des Tierschutzvollzugs unentbehrlich. In der Praxis gehen Tierschutzorganis...
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Band 16: Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten
Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten PelzproduktenAndreas Rüttimann / Vanessa Gerritsen / Charlotte BlattnerEine wirtschaftlich rentable Produktion von Pelzwaren ist zwangsläufig mit Haltungs- oder Jagdmethoden verbunden, die den betroffenen Tieren immenses Leid zufügen. Obschon die Schweizer Bevölkerung entsprechende Umgangsformen mit Tieren entschieden ablehnt und diese nach Massstab des eidgenössischen Rechts klare Tierquälereien darstellen, nimmt die Einfuhr von Pelzprodukten in die Schweiz seit mehreren Jahren massiv zu. Auch die 2013 eingeführte Pe...