Stiftung für das Tier im Recht
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Rigistrasse 9 CH-8006 Zürich Tel: +41 (0) 43 - 443 06 43 Fax: +41 (0) 43 - 443 06 46 |
info@tierimrecht.org Internet www.tierimrecht.org |
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Misshandlung
...ssiges Handeln muss die Belastung des Tieres von einer gewissen Intensität sein und über ein schlichtes Unbehagen hinausgehen. Eine Misshandlung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Tier heftig geschlagen, getreten, am Halsband hochgezerrt, umhergeschleudert oder gegen eine Wand geworfen wird. Dasselbe gilt, wenn jemand auf das Tier schiesst und es dabei verletzt wird oder womöglich bleibende Schädigungen davon trägt oder ein schmerzhafter Eingriff ohne vorherige Betäubung vorgenommen wird. Auch das von Tierhaltern häufig zu Unrecht angewendete "Züchtigungsrecht" bei der Erziehung von ...
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Wildtiere
...tiere sind nicht an die menschliche Umwelt angepasst. Die unnatürliche Nähe zu Menschen im Rahmen solcher Begegnungen ist eine Qual für sie. Bitte lassen Sie die Finger davon! Kamelreiten Papageienshows Koalakuscheln Elefantenwaschen Schildkrötenanfassbecken Bärenaufführungen Faultierschnappschüsse ... ...n können. Aus Tier- und Artenschutzgründen sollte auf gewisse Wildtiererlebnisse deshalb gänzlich verzichtet werden. Wichtige Hintergrundinformationen zu Touristenattraktionen mit Wildtieren finden Sie hier. Tipps So erkenne ich, ob es sich um eine seriöse Auffangstation handelt: Die Auffangstatio...
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Urteilsbesprechungen
...t. 28 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 Satz 2 TSchG i. V. m. Art. 77 TSchV: fahrlässige Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, die Tierschutzverordnung, das Hundegesetz und die Hundeverordnung des Kantons Aargau; Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Legalitätsprinzip (Christine Künzli / Bianca Körner)Erschienen in: forumpoenale Nr. 6/2022Besprechung des Urteils des Obergerichts des Kantons Zürich vom 13. Oktober 2020 i. S. A. gegen Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland (Christine Künzli / Andreas Rüttimann)Erschienen in: forumpoenale Nr. 1/2022BGE-Besprechung zu Art. 6 Abs. 1 und 26 Abs. 1 und 2 TS...
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Tierhalter (haftpflichtrechtlich)
...gen in erster Linie die Sorgepflicht des Tierhalters im Hinblick auf seine Tiere im Auge haben, gilt im Haftpflichtrecht nach Art. 56 OR nur als Tierhalter, wer tatsächlich in der Lage ist, das Tier zu überwachen. Dies ist jeweils aufgrund der konkreten Verhältnisse des Einzelfalls zu prüfen. ... ...igentümers stehende und an seine Weisungen gebundene Drittpersonen, wie beispielsweise Angestellte, Familienmitglieder oder Bekannte. Für ihr Verhalten haftet der Tierhalter als wäre es sein eigenes. Die Zuschreibung der Haltereigenschaft ist jedoch für Personen denkbar, die vom Eigentümer ausreiche...
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2003_09_28 Buch "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A-Z"
...iur. Gieri Bolliger und Dr. iur. Antoine F. Goetschel über "Das Tier im Recht - 99 Facetten der Mensch-Tier-Beziehung von A-Z" erschienen. 28.09.2003 Die Presse hat es bereits als "Standardwerk" bezeichnet.Die neuen "Grundsatzartikel Tiere" (Tier sind keine Sachen) werden im Buch präsentiert sowie Ausdrücke, die von Affektionswert bis Zucht reichen. Sämtliche Stichworte werden auf jeweils zwei bis zehn Seiten erläutert. Damit sollen Gerichten, Behörden und generell allen an Tieren Interessierten sachliche Informationen in handlicher Form geboten werden. Hinweise auf die Rechtsprechung vervoll...
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Tierarzt
...dings möglich, dass die Tierarztkonsultation nicht immer so abläuft, wie sich der Tierhalter das vorgestellt hat. Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Besuch beim Tierarzt. Welches Rechtsverhältnis besteht zum Tierarzt und welche Pflichten ergeben sich daraus?Muss ein Tierarzt auch dann bezahlt werden, wenn dem Patienten während einer Behandlung etwas zustösst? Muss ein Tierarzt festgestellte Tierschutzverstösse anzeigen?Darf ein Tierarzt ein Tier zurückbehalten, wenn der Tierhalter die in Forderung gestellte Rechnung nich...
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2016 11 30 Tierschutzrechtskalender 2017
...rechtskalender 2017 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich, den Tierschutzrechtskalender 2017 mit wunderschönen Tieraufnahmen und zahlreichen Antworten zu häufig gestellten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Tieren präsentieren zu dürfen. Der Kalender ist ab sofort im TIR-Shop erhältlich. 30.11.2016 Wie in den Vorjahren hält der Tierschutzrechtskalender 2017 wiederum für jeden Monat ein Bild eines einheimischen Heim-, Nutz- oder Wildtieres bereit. Zudem begleitet Sie der Kalender auch als hilfreicher Ratgeber für Alltagsfragen rund um das Tier im Recht durch das neue Jahr. So ...
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2015_12_08 Tierschutzrechtskalender 2016
...rechtskalender 2016 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich, den Tierschutzrechtskalender 2016 mit wunderschönen Tieraufnahmen und zahlreichen Antworten zu häufig gestellten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Tieren präsentieren zu dürfen. Der Kalender ist ab sofort im TIR-Shop erhältlich. 08.12.2015 Wie in den Vorjahren hält der Tierschutzrechtskalender 2016 wiederum für jeden Monat ein Bild eines einheimischen Heim-, Nutz- oder Wildtieres bereit. Zudem begleitet Sie der Kalender auch als hilfreicher Ratgeber für Alltagsfragen rund um das Tier im Recht durch das neue Jahr. So finden...
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Band 2: Affektionswert-Ersatz bei Haustieren
...schland, Österreich und seit 2003 auch die Schweiz die Tiere in der Rechtsordnung vom Sachstatus befreit. Diese Änderung hat sich direkt auf verschiedene Rechtsbereiche ausgewirkt. Im Haftpflichtrecht verleiht Art. 43 Abs. 1bis OR dem Halter eines verletzten oder getöteten Haustieres einen Affektionswert- Ersatzanspruch. Entsprechend hat der Richter bei der Bemessung des Schadenersatzes auch den emotionalen Wert einzubeziehen, den der Tierhalter seinem Tier infolge einer persönlichen, ausserhalb wirtschaftlicher Überlegungen stehenden Hochschätzung beimisst. Der vorliegende Aufsatz untersucht ...
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Band 5: Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen
...ielen Fällen stellt die Überstrapazierung des Geheimnisbegriffs für Kommissionsmitglieder aber ein mit dem Verfassungsauftrag Tierschutz nicht vereinbares Hindernis für den pflichtbewussten Gesetzesvollzug dar. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, wie weit das Amtsgeheimnis reicht und in welchen Konstellationen die Schweigepflicht nicht besteht, sodass der Gedankenaustausch mit Drittpersonen und externen Institutionen unter rechtlichen Gesichtspunkten möglich ist. De lege ferenda wird eine gesetzlich verankerte Lockerung der Schweigepflicht gefordert. TIR-Schriften - Band 5 (2011, 77 Seiten...