Stiftung für das Tier im Recht

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  • 2010_12_15 TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen

    TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen TIR erfreut über EU-Entscheid zum Schutz von Hunden und Katzen Die Europäische Union (EU) dehnt ihre Kompetenz im Bereich Tierschutz künftig auf Hunde und Katzen aus und will damit das Problem verwahrloster Streunertiere angehen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) freut sich über diesen historischen Entscheid, der für unzählige Tiere neue Hoffnung bedeutet. 15.12.2010 Der EU-Ministerrat hat mit Beschluss vom 29. November 2010 entschieden, Hunde und Katzen in den künftigen Tierschutzaktionsplan (2011-2015) zu integrieren und d...


  • 2008_12_01 Zürcher Stimmvolk sagt Ja zum neuen Hundegesetz sowie zur Version mit Kampfhundeverbot

    Zürcher Stimmvolk sagt Ja zum neuen Hundegesetz sowie zur Version mit Kampfhundeverbot Zürcher Stimmvolk sagt Ja zum neuen Hundegesetz sowie zur Version mit Kampfhundeverbot Gestern hat das Zürcher Stimmvolk über das neue Hundegesetz abgestimmt. Fast 80 Prozent haben die Hauptvorlage angenommen, gut 61 Prozent die schärfere Variante mit einem Verbot gewisser Hunderassen. Die Stichfrage fiel zugunsten der Version mit Kampfhundeverbot aus. 01.12.2008 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst grundsätzlich das Ja zum neuen Hundegesetz des Kantons Zürich, bedauert jedoch den Entscheid des ...


  • Datenschutzerklärung

    ...n Sie hier abrufen: buy'n'help, Rabattcorner, rewardo und Bontique.TIR-Newsletter "Friendsmail"Der TIR-Newsletter ("Friendsmail") informiert Sie über unsere aktuellen Tierschutzprojekte und Aktivitäten. Mit der Anmeldung zum Newsletter werden folgende Personendaten bearbeitet: Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie weitere von Ihnen freiwillig gemachten Angaben. Die Daten werden bearbeitet, um Ihnen unseren Newsletter zuzustellen. Die von Ihnen zum Zwecke des Friendsmail-Abos übermittelten Daten werden von unserem Versanddienstleister "MailChimp" bearbeitet, einer Newsletterversandplat...


  • Basel-Stadt

    ...en (§ 7 Abs. 1 lit. a WJV/BS).Hunde müssen während der Hauptsetz- und Brutzeit (vom 1. April bis 31. Juli) im Wald und an den angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden (§ 9 Abs. 1 WJV/BS). Ausgenommen davon ist tagsüber im Landschaftspark Wiese die gesamte rechte Wiesenseite und auf der anderen Flussseite der Uferbereich zwischen Fluss und Wiesendammweg (§ 9 Abs. 3 WJV/BS). 3. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde ist vor Anschaffung des Hundes eine Haltebewilligung einzuholen (§ 9 Abs. 1 Hundegesetz/BS). Personen, die m...


  • 2019 03 19 Zum Tag des Geflügels: TIR kritisiert unzureichenden rechtlichen Schutz für Hühner

    Zum Tag des Geflügels: TIR kritisiert unzureichenden rechtlichen Schutz für Hühner In der Schweiz werden jährlich etwa 65 Millionen Hühner aufgezogen und geschlachtet. Zudem hat der Eier-Verbrauch in der Schweiz mit gemäss offiziellen Schätzungen mehr als 1.5 Milliarden Stück im Jahr 2018 einen neuen Rekord erreicht. Trotz dieser horrenden Zahlen sind die Umstände, unter denen die Tiere gehalten und getötet werden, in der Öffentlichkeit kaum je ein Thema. Dabei treten gerade bei der Geflügelzucht und -haltung sowie im Rahmen der Eierproduktion besonders schlimme Auswüchse zutage. Auch d...


  • 2019 04 09 TIR begrüsst zwei neue Stiftungsratsmitglieder

    TIR begrüsst zwei neue Stiftungsratsmitglieder Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) heisst Mascha Santschi Kallay und Thomas Armbruster als neue Mitglieder des Stiftungsrats willkommen. 09.04.2019 Es freut uns sehr, dass wir unseren Stiftungsrat um zwei engagierte Mitglieder erweitern durften: Zum einen handelt es sich um Dr. iur. Mascha Santschi Kallay, Rechtsanwältin und Inhaberin der Santschi & Felber JustizKommunikation GmbH, zum anderen um Dr. iur. Thomas Armbruster, Rechtsanwalt und Kommandant der Zuger Polizei.Die beiden neuen Mitglieder wurden bereits Ende 2018 in den TI...


  • Band 5: Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen

    Geheimhaltungspflicht von Mitgliedern der Tierversuchskommissionen Isabelle Häner / Gieri Bolliger / Antoine F. Goetschel Angehörige von Tierversuchskommissionen sind als Behördenmitglieder an das Amtsgeheimnis nach Art. 320 StGB gebunden. Für ihre Kommissionstätigkeit bedeutet dies ein grundsätzliches Mitteilungsverbot gegenüber allen an einem konkreten Tierversuchsprojekt Beteiligten. In vielen Fällen stellt die Überstrapazierung des Geheimnisbegriffs für Kommissionsmitglieder aber ein mit dem Verfassungsauftrag Tierschutz nicht vereinbares Hindernis für den pflichtbewussten Gesetzesvollzug ...


  • Band 8: Sexualität mit Tieren (Zoophilie) – eine rechtliche Betrachtung

    Sexualität mit Tieren (Zoophilie) – eine rechtliche Betrachtung Gieri Bolliger Sexualität mit Tieren (Zoophilie) ist ein vielschichtiges Phänomen und bildet seit jeher ein Element der menschlichen Kultur. Wenngleich gesellschaftlich weitgehend tabuisiert und öffentlich kaum wahrgenommen, ist das Thema auch heutzutage aktuell. Allein schon die Unmenge entsprechenden Materials im Internet lässt auf eine beträchtliche Anzahl von Betroffenen schliessen. Die vorliegende Untersuchung beleuchtet vorerst die kulturhistorischen und psychologischen Hintergründe des Themas, um sich in ihrem Hauptteil dan...


  • Band 9: Rechtlicher Rahmen bei privaten Tierschutzkontrollen

    Rechtlicher Rahmen bei privaten Tierschutzkontrollen Christine Künzli / Vanessa Gerritsen Zahlreiche privatrechtliche Schweizer Tierschutzorganisationen verfügen über eigene Meldestellen für tierschutzrelevante Beobachtungen aus der Bevölkerung. Als wichtige Schnittstelle zwischen Bürger und Staat sorgen diese privatrechtlichen Einrichtungen dafür, dass bei Verstössen gegen die Tierschutzvorschriften amtliche Verfahren eingeleitet und die Missstände beseitigt werden. Sie sind daher im Sinne einer öffentlichen Kontrolle des Tierschutzvollzugs unentbehrlich. In der Praxis gehen Tierschutzorganis...


  • Band 16: Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten

    Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten PelzproduktenAndreas Rüttimann / Vanessa Gerritsen / Charlotte BlattnerEine wirtschaftlich rentable Produktion von Pelzwaren ist zwangsläufig mit Haltungs- oder Jagdmethoden verbunden, die den betroffenen Tieren immenses Leid zufügen. Obschon die Schweizer Bevölkerung entsprechende Umgangsformen mit Tieren entschieden ablehnt und diese nach Massstab des eidgenössischen Rechts klare Tierquälereien darstellen, nimmt die Einfuhr von Pelzprodukten in die Schweiz seit mehreren Jahren massiv zu. Auch die 2013 eingeführte Pe...


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