Stiftung für das Tier im Recht

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Suchresultate «hundeverbot in mietwohnung»

Suchresultate 1601 - 1610 von 1610

  • Tierquälerei

    ...erbot ausgesprochen?In welchen Fällen werden Tiere beschlagnahmt und was geschieht danach mit ihnen? Persönliche Rechtsauskunft Hat Ihnen die Antwort nicht weitergeholfen oder haben Sie weitere Fragen rund um Tiere im Recht? Nutzen Sie unser Formular für eine kostenlose Rechtsauskunft. Ratgeber Tier im Recht transparent Die 500 häufigsten Fragestellungen zum Thema "Tier im Recht" werden im Ratgeber "Tier im Recht transparent", dem Nachschlagewerk für Tierfreunde und Tierhaltende, behandelt. Bestellen Sie das Buch hier.


  • Welche Hilfsmittel sind für die Hundeerziehung zulässig?

    ...ngepasst werden und in einem direkten Zusammenhang zum Fehlverhalten stehen.Wichtige und allgemein unbedenkliche Erziehungshilfsmittel sind gewöhnliche Halsbänder und Leinen. Verboten sind hingegen Strafschüsse, das Verwenden von Zughalsbändern ohne Stopp, Stachelhalsbänder und andere Führhilfen mit nach innen vorstehenden Elementen sowie Systeme, die über ein Empfängergerät am Körper des Tieres elektrisierend wirken. Ebenso ist der Einsatz von Mitteln verboten, die es Hunden verunmöglicht, Laut- und Schmerzensgeräusche von sich zu geben. Müssen Hunde einen Maulkorb tragen, so muss dieser ...


  • Wie ist die Haltung von Reptilien und Amphibien geregelt?

    ...erpflichten und die in der Tierschutzverordnung vorgeschriebenen Mindestgrössen und -ausgestaltungen von Gehegen zu beachten (siehe insbesondere Anhang 2 - Vorbemerkungen Reptilien, Tabelle 5 und 6 der Tierschutzverordnung, TSchV). Zu bedenken ist, dass diese Vorgaben stets nur absolute Minimalstandards festlegen, die bei Weitem noch keine artgerechte Haltung garantieren und deshalb deutlich überschritten werden sollten. Auch die Ausgestaltung des Terrariums muss genau geplant und auf die einzelnen Tierarten abgestimmt werden. Ausserdem sind die besonderen Ansprüche der jeweiligen Tierart an T...


  • Jura

    ... Haltung von Hunden in einem Alter von über drei Monaten eine jährliche Hundetaxe zu bezahlen (Art. 3 f. Loi concernant la taxe des chiens/JU). Wer neu einen Hund hält, muss sich innerhalb von 30 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde melden (Art. 5 Abs. 1 Loi concernant la taxe des chiens/JU). Die Rechnung wird jeweils am 1. Mai gestellt (Art. 9 Abs. 1 Loi concernant la taxe des chiens/JU).Im Wald müssen Hunde unter der Kontrolle des Halters sein, ansonsten sind sie an der Leine zu führen (Art. 40 Abs. 3 Ordonnance sur la chasse/JU). Es ist verboten, Hunde wildern, jagen oder streunen zu lasse...


  • 2006_10_30 Erfolgreiche Präsentation Gesetzesentwurf „zum Schutz vor und von Hunden“ vor der Veterinärkoordination – auch von dieser Seite Ruf nach Bundesregelung

    ...and kaum Widerhall. In ihrem Eintrittsreferat zur gesamten Veranstaltung unterstrich Frau Bundesrätin Doris Leuthard die zunehmende Bedeutung nicht bloss des Veterinärwesens an sich, sondern besonders auch des Tierschutzes. Vor diesem Hintergrund fiel es der Stiftung leicht, die Tragweite eines Gesetzesentwurfes herauszuschälen, welcher nicht einzig den Menschen vor dem Hund, sondern auch unter dem Blickwinkel der einheitlichen Rechtsordnung den Hund vor dem Menschen schütze, zumal nicht wenige durch Hunde verursachten Unfälle auf deren tierschutzwidrige Haltung zurück zu führen sind. Die St...


  • Jagdrecht

    ...e Ausübung der Jagd in der Gemeinde Reute und im Bezirk Oberegg Gegenseitig genehmigt am 10./26. September 1955 (922.911)Basel-Landschaft: Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 7. Juni 2007 (Jagdgesetz, 520)Basel-Landschaft: Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 30. Oktober 2007 (Jagdverordnung, 520.11)Basel-Landschaft: Verordnung über die Jagdprüfung vom 29. April 2008 (521.11)Basel-Landschaft: Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Wildschongebietes in der Gemeinde Bottmingen vom 29. Dezember 1959 (52...


  • 2005_03_24_Meldestellen-für-Findeltiere-zahlreiche-Kantone-beteiligen-sich-an-übergreifender-Lösung

    ...sitiven Erfahrungen in den anderen Kantonen nach und nach abgelegt und das zentrale Meldesystem weiter vervollständigt werden kann. Ziel der Bemühungen der Stiftung für das Tier im Recht war es von Anfang an, ein möglichst Flächen deckendes (d.h. lückenloses) einheitliches Meldestellensystem für entlaufene und gefundene Tiere zu schaffen, mit dem Daten auch Kantons übergreifend abgefragt werden können. Offizielle kantonale Meldestellen für Findeltiere (Stand März 2005) Aargau: Interimistisch: Aargauischer Tierschutzverein, Steinbühlstrasse 36, 5417 Untersiggenthal, 056 288 28 83Appenzell AI: ...


  • Wildtiere

    ... Damit wir uns auch in Zukunft mit aller Kraft für die Tiere und ihren Schutz einsetzen können, sind wir als gemeinnützige Non-Profit-Organisation auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Am wirkungsvollsten helfen Sie uns mit einer Spende.


  • 2005_07_08 Meldestellen für Findeltiere – bereits dreizehn Kantone beteiligen sich an übergreifender Lösung

    ...7, kapo@lu.ch ; für in der Stadt Luzern gefundene Tiere: Stadtpolizei Luzern, Wasenmeister, Hirschengraben 17a, 6002 Luzern; 041 208 77 11, kurt.wuersch@stadtluzern.ch  Neuenburg: Service vétérinaire cantonal, Rue Jehanne-de-Hochberg 5, 2001 Neuchatel, 032 889 68 60, animaux.trouvés@ne.ch Nidwalden: Kapo Nidwalden, Kreuzstrasse 1, 6371 Stans, 041 618 44 66 Obwalden: Tierheim Paradiesli, 6372 Ennetmoos, 041 610 60 21, www.tierheim-paradiesli.chSchaffhausen: Kantonstierarzt, Schlachthofstrasse 23, Postfach 212, 8206 Schaffhausen, 052 620 22 35,  www.sh.chSchwyz: Kantonspolizei, Bahnhofstrasse 7...


  • Fischereirecht

    ...der Patentfischerei in den Jahren 2016, 2017 und 2018 vom 12.Oktober 2015 (FischR, 923.12)Genève: Loi sur la pêche (LPêche) du 20 octobre 1994 (M 4 06)Genève: Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (M 4 06.01)Glarus: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997 (VI E/31/1)Glarus: Verordnung über die Fischerei, erlassen vom Landrat am 12. November 1997 (VI E/31/2)Glarus: Verordnung über den Vollzug der Fischereigesetzgebung (VI E/31/3 ) vom 25.11.2014Graubünden: Kantonales Fischereigesetz vom 26. Novembe...


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