TIR spricht sich gegen Abschaffung der obligatorischen Hundekurse aus
Seit 2008 schreibt das Tierschutzrecht für Hundehaltende eine Sachkundenachweispflicht vor. Somit muss jede Person, die einen Hund erwerben und halten möchte, einen Kurs absolvieren. Der Ständerat hat sich nun jedoch – gestützt auf einen Vorstoss von Ständerat Ruedi Noser – dafür ausgesprochen, die obligatorische Ausbildung für Hundehaltende wieder abzuschaffen. Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wäre dies allerdings ein falsches Signal an die Tierhaltenden. Deshalb hat sie gemeinsam mit dem Portal Hundeherz ein Schreiben zuhanden der Nationalräte verfasst, die nun definitiv über die vorgeschlagene Aufhebung der Ausbildungspflicht zu entscheiden haben.
01.09.2016
Im März dieses Jahres reichte Ständerat Ruedi Noser (FDP/ZH) im Parlament einen Vorstoss zur Abschaffung der SKN-Pflicht ein. Anlass war eine vom BLV veröffentlichte Evaluation der SKN-Kurse. Diese bilanziert unter anderem, dass es keine "hard facts" wie etwa eine deutliche Abnahme der Beissvorfälle oder deutliche Verhaltensunterschiede zwischen Personen mit und ohne Kursbesuch gebe, die dem Obligatorium objektiv eine positive Wirkung zuschreiben könnten, und dass 20 Prozent der Hundehalter die vorgeschriebene Ausbildung nicht absolviert hätten. Im vergangenen Juni folge der Ständerat – entgegen der Empfehlung des Bundesrats – der Ansicht von Herrn Noser, dass die SKN-Pflicht wieder aufzuheben sei. Die definitive Entscheidung über den Weiterbestand des Obligatoriums hat nun – voraussichtlich im kommenden Herbst– der Nationalrat zu fällen.
Aus Sicht der TIR wäre die Abschaffung des SKN-Obligatoriums kontraproduktiv. Mit dem SKN hat der Gesetzgeber den Fokus zu Recht auf die Verantwortung der Hundehaltenden gelegt. Jeder Halter sollte die Bedürfnisse seines Hundes kennen. Nur so kann er seiner Verantwortung sowohl gegenüber dem Tier selbst in Bezug auf das Tierwohl als auch gegenüber der Gesellschaft und deren berechtigtem Interesse an Sicherheit gerecht werden.
Der SKN ist ein präventives Mittel und soll den Absolventen auf seine Rolle als Tierhalter vorbereiten. Dies im Gegensatz zu Massnahmen, die erst dann greifen, wenn ein Hund bereits leidet beziehungsweise aufgrund mangelnder Erziehung bereits Menschen oder andere Tiere gebissen hat. Die Abschaffung der obligatorischen Hundekurse wäre somit ein falsches Signal. Zwar besteht sicherlich ein Optimierungsbedarf im Hinblick auf die Qualitätssicherung und die Kontrolle der Umsetzung. Dies ist jedoch kein Grund, den SKN ganz abzuschaffen. Auch das häufig vorgebrachte Argument, die SKN-Ausbildung sei zu wenig umfassend, spricht nicht für deren Abschaffung, sondern vielmehr für dafür, die Kurse noch weiter auszubauen.
Aus diesen Gründen hat die TIR hat zusammen mit dem Portal Hundeherz sämtlichen Nationalrätinnen und Nationalräten ein Schreiben inklusive einer ausführlichen Stellungnahme zugestellt, in dem sie an die Parlamentarier appelliert, sich gegen die Anschaffung der Ausbildungspflicht auszusprechen. Das Anliegen wird von diversen anderen Tierschutzorganisationen unterstützt, die sich ebenfalls gegen die Abschaffung des SKN-Obligatoriums aussprechen. Lesen Sie hier die ausführliche TIR-Stellungnahme.
- Stellungnahme der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zur möglichen Abschaffung der obligatorischen SKN-Kurse
- Pressemitteilung des Dachverbands Berner Tierschutzorganisationen (DBT) vom 10.8.2016: Der Dachverband Berner Tierschutzorganisationen (DBT) setzt sich für die Beibehaltung, aber qualitative Verbesserung und Reformierung des Sachkundenachweises für Hunde ein