Stiftung für das Tier im Recht
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2017 06 14 TIR lanciert PETFLIX: Tiervideos schauen für einen guten Zweck
TIR lanciert PETFLIX: Tiervideos schauen für einen guten Zweck Seit über 20 Jahren setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) für einen starken rechtlichen Tierschutz ein. Unter dem Motto "Tiere geben uns so viel. Geben wir ihnen etwas zurück." und in Anlehnung an den bekannten Streaming-Anbieter Netflix lanciert die TIR heute PETFLIX – eine Website mit unterhaltsamen Tiervideos. Als Dankeschön für eine Spende ab 15 Franken erhält man unbegrenzten Zugang. 14.06.2017 Action, Horror, Drama oder doch lieber Comedy? Auf der Video-Plattform PETFLIX gibt es eine Reihe von amüsanten Tie...
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2019 09 13 Internationaler Tag des Testaments – Eine sorgfältige Nachlassplanung ist für Tierhaltende unerlässlich
Internationaler Tag des Testaments – Eine sorgfältige Nachlassplanung ist für Tierhaltende unerlässlich Der 13. September ist der internationale Tag des Testaments. Dieser soll die Bevölkerung auf die Möglichkeit aufmerksam machen, gemeinnützige Organisationen erbrechtlich zu berücksichtigen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) empfiehlt zudem jedem Tierhalter eine sorgfältige Nachlassplanung, um die Betreuung seiner Tiere auch nach seinem Ableben zu sichern. Als Hilfestellung hat die TIR eine Broschüre mit nützlichen Tipps zur Nachlassregelung erstellt. 13.09.2019 Viele Menschen machen s...
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Mahd
Mahd Allgemeines Jedes Jahr sterben in der Schweiz mehrere Tausend Rehkitze bei der Grasernte. Weil sie sich bei Gefahr instinktiv ducken und still verhalten, werden sie beim Mähen leicht übersehen und geraten so in die rotierenden Messer. Hierdurch werden sie getötet oder sogar lebendig verstümmelt, woran sie in der Folge qualvoll verenden. Neben Rehkitzen fallen regelmässig auch Katzen, Igel und weitere Kleintiere, in selteneren Fällen Feldhasen, kleine Wiesenbrüter und Füchse Mähwerken zum Opfer. Pflichten der Landwirte Es ist allgemein bekannt, dass das Mähen erntereifer Wiesen für Wil...
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Musterverträge & Vorlagen für Strafanzeigen
Musterverträge & Vorlagen für Strafanzeigen Publikationen Musterverträge & Vorlagen Erwerb von Tieren Zum Kauf eines Tieres allgemeinWeil Tiere zum Vermögen ihres Eigentümers gehören, können auch sie Gegenstand von Kaufverträgen sein. Zwar sind sie seit 2003 auch aus rechtlicher Sicht keine Sache mehr, dennoch gelten für den Kauf von Tieren die gewöhnlichen Regeln des Obligationenrechts (OR) über den Fahrniskauf (Art. 187 ff. OR), d.h. über den Kauf von beweglichen Sachen. Einige wenige auf Tiere abgestimmte Spezialvorschriften gibt es einzig für den Viehhandel (Art. 198 und 202 OR). Die meist...
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Qualvolle oder mutwillige Tötung
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, der dann zur Anwendung gelangt, wenn ein Tier infolge der Zufügung von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten qualvoll stirbt. Der Tatbestand der qualvollen Tötung gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. b TSchG ist demnach dann erfüllt, wenn im Rahmen der Tötung beim Tier Belastungen auftreten und diese von einer gewissen Erheblichkeit sind. Im Gegensatz zur qualvollen Tötung ist für die Qualifikation der mutwilligen Tötung nicht die Art der Ausführung, sondern die der Tötung zugrunde liegende Motivation entscheidend. Das tatsächliche Zufügen von Einwirkungen ist ni...
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2021 09 17 TIR reicht Stellungnahme zur neuen Zürcher Hundeverordnung ein
TIR reicht Stellungnahme zur neuen Zürcher Hundeverordnung ein Im Februar 2019 lehnte die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich die Änderung des Hundegesetzes und die damit verbundene Abschaffung der obligatorischen Ausbildungskurse für Hundehaltende ab. Nun hat der Regierungsrat gestützt auf das angepasste Gesetz einen Vorentwurf zur Änderung der Hundeverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Der Zürcher Tierschutz und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) befürworten die Ausbildungspflicht und haben im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zusammen mit der Organisation SWILD eine umfassend...
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Eidgenössisches Hundegesetz
Eidgenössisches Hundegesetz Eidgenössisches Hundegesetz Allgemeines Im Gegensatz zum eidgenössischen Tierschutzrecht bezweckt das, was gemeinhin als "Hunderecht" verstanden wird, nicht primär den Schutz des Hundes, sondern vielmehr den Schutz des Menschen vor dem Hund. Gemeint sind also beispielsweise Vorschriften zur Haltung von verhaltensauffälligen oder potenziell gefährlichen Hunden und wie im Falle von Vorfällen mit Hunden vorgegangen werden soll. Da die Wahrung solcher Sicherheitsinteressen keine Bundeskompetenz darstellt sondern in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fällt, hat sich...
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2019 05 17 TIR reicht kritische Stellungnahme zur Revision der Pelzdeklarations-verordnung ein
TIR reicht kritische Stellungnahme zur Revision der Pelzdeklarationsverordnung ein TIR reicht kritische Stellungnahme zur Revision der Pelzdeklarationsverordnung ein Seit 2014 gilt in der Schweiz eine Deklarationspflicht für Pelzprodukte. Nach fünf Jahren erachtet es der Bundesrat nun als erforderlich, gewisse Anpassungen an der entsprechenden Pelzdeklarationsverordnung vorzunehmen. Im vergangenen Februar veröffentlichte er seine Änderungsvorschläge und gab interessierten Kreisen bis zum heutigen 17. Mai die Gelegenheit, sich zu diesen zu äussern. Auch die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ...
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2016 07 21 Ferienzeit: Reisen und Tierschutz
Ferienzeit: Reisen und Tierschutz Obwohl Tierschutz die meisten Menschen zu Hause als selbstverständlich erachten, kann es als Urlauber leicht passieren, unfreiwillig mit Tierschutzproblematiken in Berührung zu geraten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt zu Beginn der Ferienzeit einige Problemfelder auf, die häufig mit grossem Tierleid verbunden sind. Denn auch auf Reisen gilt: Jeder hat die Möglichkeit, durch ein tierschutzfreundliches Verhalten etwas zu verändern. 21.07.2016 Insbesondere Freizeitangebote mit Wildtieren erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit. Erlebnisse mit ex...
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2025 04 07 TIR informiert über tierschutzrechtliche Bestimmungen im Pferdesport
...Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG als Tierquälerei. Eine Misshandlung liegt vor, wenn einem Tier durch eine Handlung Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängste von einer gewissen Intensität zugefügt werden. Sie kann dementsprechend auch dann vorliegen, wenn sie nicht zu Blutungen oder offenen Wunden führt. Eine fortdauernde oder sich wiederholende Zufügung von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten ist ebenfalls nicht notwendig. Für die Erfüllung des Tatbestands kann auch das einmalige Verursachen einer Belastung ausreichen. Trotz explizitem Verbot kam es bislang noch zu keiner Verurteilung wegen Hy...