TIR reicht Stellungnahme zur neuen Zürcher Hundeverordnung ein
Im Februar 2019 lehnte die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich die Änderung des Hundegesetzes und die damit verbundene Abschaffung der obligatorischen Ausbildungskurse für Hundehaltende ab. Nun hat der Regierungsrat gestützt auf das angepasste Gesetz einen Vorentwurf zur Änderung der Hundeverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Der Zürcher Tierschutz und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) befürworten die Ausbildungspflicht und haben im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zusammen mit der Organisation SWILD eine umfassende Stellungnahme eingereicht.
17.09.2021
Der Zürcher Tierschutz und die TIR hatten sich bereits im Rahmen der Abstimmung zum kantonalen Hundegesetz sowie im Vernehmlassungsverfahren zur Gesetzesrevision für die Weiterführung der Hundekurse und eine einheitliche Kurspflicht für alle Hundehaltenden ausgesprochen. Die beiden Organisationen befürworten daher die beschlossene Gesetzesänderung, wonach künftig alle Personen, die neu einen Hund halten, einen Praxiskurs und alle Ersthundehaltenden zusätzlich einen Theoriekurs absolvieren müssen.
Die Ausbildungskurse sind aus Tierschutzsicht zu begrüssen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur bedürfnisgerechten Haltung sowie zur Förderung eines tiergerechten, korrekten Umgangs mit Hunden und damit auch zum Schutz des Wohlergehens der Tiere. Ersthundehaltenden bieten sie die Gelegenheit, gewaltfreie Trainingsmethoden und einen konsequenten, aber liebevollen Umgang mit dem Hund zu erlernen. Überdies helfen sie aber auch erfahrenen Tierhaltenden, ihre Hunde an verschiedenste Umweltreize, fremde Menschen und andere Hunde zu gewöhnen. Diese Sozialisierung ist wichtig für das sichere und stressfreie Führen der Hunde in der Öffentlichkeit. Jeder Hund hat seinen eigenen Charakter, dem der Halter gerecht werden muss – hierbei sind Hundekurse sehr hilfreich. Nicht zuletzt stärken diese zudem das gegenseitige Vertrauen und die Bindung zwischen Mensch und Tier.
In ihrer Stellungnahme legen die Organisationen ein besonderes Augenmerk auf die Förderung gewaltfreier Erziehungs- und Trainingsmethoden. So fordern sie, dass die Ausbildnerinnen und Ausbildner ausdrücklich zur Anwendung und Vermittlung gewaltfreier Erziehungsmethoden verpflichtet werden. Hundehaltende müssen über zulässige und unzulässige Hilfsmittel informiert werden und die Grundsätze einer gewaltfreien Hundehaltung und -erziehung kennenlernen. Dabei ist insbesondere das Wohlergehen und die Würde des einzelnen Hundes ins Zentrum der Haltung und Erziehung zu stellen, um Tierleid und allfälligen Tierschutzverstössen entgegenzuwirken. Weiter ist wichtig, dass auch der korrekte und tierschutzkonforme Umgang mit zulässigen Hilfsmitteln gelehrt wird. Gerade vermeintlich unproblematische Hilfsmittel wie Leinen oder Halsbänder werden regelmässig missbraucht, um Hunde gewaltsam zu trainieren oder zu korrigieren. Der Kanton soll verpflichtet werden, die Kursangebote hinsichtlich nonaversiven Trainings regelmässig zu überprüfen und bei Verstössen einzuschreiten, beispielsweise in Form einer Weiterbildungspflicht oder Ausübungsverbots für die betreffenden Ausbildnerinnen und Ausbildner.
Darüber hinaus äussern sich die Organisationen auch zu weiteren Aspekten des regierungsrätlichen Vorentwurfs, etwa zur Dauer der Lektionen, zu den Gruppengrössen oder zum Mindest- und Höchstalter der Hunde, mit denen zwingend eine Ausbildung zu absolvieren ist. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.