Noch immer erhebliche Mängel bei der Deklaration von Pelzprodukten – Importverbot dringend nötig
Seit 2014 besteht in der Schweiz eine Deklarationspflicht für Pelzerzeugnisse. Die neuste Auswertung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zeigt jedoch, dass auch nach acht Jahren noch immer zahlreiche Produkte von den Anbietern nicht korrekt gekennzeichnet werden. Nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist dies ein weiteres Argument für ein vollständiges Importverbot für tierquälerisch hergestellte Pelzwaren.
18.10.2022
Bereits die früheren Berichte zur Kontrolltätigkeit förderten gravierende Defizite hinsichtlich der korrekten Kennzeichnung zutage (siehe TIR-Newsmeldungen vom 12. August 2019 und vom 23. Oktober 2014). Nun zeigen die vergangene Woche veröffentlichten Ergebnisse der Kontrollperiode 2021/2022, dass acht Jahre nach Einführung der Deklarationspflicht noch immer zahleiche Pelzerzeugnisse fehlerhaft oder gar nicht deklariert werden. So führten 87 der 131 bei kleinen Unternehmen, Internetanbietern und grossen Geschäftsketten durchgeführten Kontrollen zu Beanstandungen, was einem Anteil von 66 Prozent entspricht. Von den insgesamt 6632 begutachteten Produkten war über ein Viertel nicht korrekt gekennzeichnet. Auch das BLV spricht in seiner Medienmitteilung von einer hohen Beanstandungsrate und hält fest, dass seit den ersten Kontrollen im Jahr 2014 keine nennenswerte Verbesserung festzustellen sei. Für die kommende Saison kündigte es nun an, den Vollzug zu verschärfen, indem bei jeder Beanstandung automatisch ein Strafverfahren eingeleitet werden soll.
Die TIR ist generell der Auffassung, dass eine blosse Deklarationspflicht für Pelzprodukte aus Tierschutzsicht nicht ausreichend ist. Die im Ausland üblichen Pelzgewinnungsmethoden stellen nach Massstab des Schweizer Tierschutzrechts klare Tierquälereien dar. Entsprechend produzierte Pelze und Pelzerzeugnisse sollten nach Ansicht der TIR gar nicht in die Schweiz gelangen dürfen. Ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte wäre daher dringend geboten.
Nur mittels eines solchen liesse sich verhindern, dass durch eine
inländische Nachfrage Pelzproduktionsformen im Ausland gefördert werden,
die von einem Grossteil der Schweizer Bevölkerung klar abgelehnt
werden. In einem in Zusammenarbeit mit Experten im Bereich des internationalen
Rechts verfassten Rechtsgutachten hat die TIR zudem nachgewiesen, dass
ein solches Importverbot auch mit den internationalen
Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre (Rüttimann
Andreas/Gerritsen Vanessa/Blattner Charlotte, Zulässigkeit von
Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten
Pelzprodukten, Schriften zum Tier im Recht, Band 16, Zürich/Basel/Genf
2017).
Erst kürzlich hatte der Ständerat eine Motion von
Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) für ein Einfuhrverbot für
tierquälerisch produzierte Pelzerzeugnisse, an deren Ausarbeitung auch
die TIR beteiligt war, abgelehnt, nachdem sich die grosse Kammer noch
mit 144 zu 31 Stimmen für den Vorstoss ausgesprochen hatte (siehe Newsmeldung vom 30.5.2022). Ein
zentrales Argument für die Ablehnung war dabei, dass die
Pelzdeklarationsverordnung erst im März 2020 angepasst worden sei und
nun der Effekt dieser Änderungen zunächst abgewartet werden müsse, bevor
weitere Massnahmen ergriffen würden. Dass nun in der aktuellen
Kontrollperiode noch immer erhebliche Mängel bei der Deklaration von
Pelzerzeugnissen bestehe, ist nach Ansicht der TIR ein weiteres
Argument, das klar für die Einführung eines Importverbots spricht.
Die TIR wird die Entwicklungen rund um die Pelzthematik im Auge behalten und sich auch weiterhin für ein Einfuhrverbot stark machen. So unterstützt sie auch die vor einigen Monaten von der Alliance Animale Suisse lancierte Initiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte", an der Sie sich hier beteiligen können.
Weitere Informationen
- BLV-Bericht: Pelzdeklarationsverordnung: Ergebnisse der Kontrollperiode 2021/2022
- BLV-Medienmitteilung: Herkunft und Gewinnung von Pelzen werden immer noch mangelhaft deklariert
- Kampagnenseite "Stopp Pelz" mit weiteren Informationen rund um das Thema Pelz
- Andreas Rüttimann / Vanessa Gerritsen / Charlotte Blattner, Zulässigkeit von Beschränkungen des Handels mit tierquälerisch hergestellten Pelzprodukten, Schriften zum Tier im Recht, Band 16
- Nils Stohner/Gieri Bolliger, GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Schriften zum Tier im Recht, Band 4
- TIR-Flyer: Stopp dem Import tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte
- TIR-Newsmeldung vom 30.Mai 2022: Ständerat sagt nein zum Importverbot von Pelzprodukten und Jagdtrophäen: Ein sehr trauriger Tag für TIR und den Tierschutz
- TIR-Newsmeldung vom 12. August 2019: TIR kritisiert: Hohe Mängelrate bei der Deklaration von Pelzprodukten zeigt Notwendigkeit eines entsprechenden Importverbots
- TIR-Newsmeldung vom 23. Mai 2018: TIR kritisiert bundesrätlichen Bericht zur Beurteilung der Pelzdeklaration
- TIR-Newsmeldung vom 25. Juni 2015: BLV-Bericht bestätigt dringende Notwendigkeit eines Pelzimportverbots
- TIR-Newsmeldung vom 23. Oktober 2014: Erhebliche Mängel bei der Deklaration von Pelzprodukten