Erhebliche Mängel bei der Deklaration von Pelzprodukten
Am 1. März dieses Jahres ist die Übergangsfrist der 2013 in Kraft gesetzten Pelzdeklarationspflicht abgelaufen. Seither müssen Verkäufer von Pelzerzeugnissen angeben, von welcher Tierart der Pelz stammt, wo er herkommt und auf welche Weise er gewonnen wurde. Eine aktuelle Auswertung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zeigt nun, dass hinsichtlich der Umsetzung der Deklarationsverordnung noch grosser Nachholbedarf besteht.
23.10.2014
Seit dem Ablauf der Übergangsfrist der Pelzdeklarationsverordnung am 1. März überprüft das BLV stichprobenweise an den Verkaufspunkten, ob Pelze und Pelzprodukte korrekt beschriftet sind und ob die dazugehörigen Angaben einwandfrei mit dem Produkt übereinstimmen. Laut dem entsprechenden Bericht des BLV wurden in der Schweiz bis Ende August über 90 Verkaufsstellen kontrolliert, von denen 48 Pelzprodukte im Angebot hatten.
Bei den Kontrollen zeigte sich, dass lediglich sieben der 48 Geschäfte die Deklaration vollständig korrekt vornahmen. Zwar handelt es sich gemäss BLV-Bericht bei den meisten Beanstandungen um geringfügige Verstösse. Bei einem Viertel der Fälle fehlte die Deklaration jedoch gänzlich. Nach Ansicht des BLV wird die Verordnung von Pelzfachgeschäften gut umgesetzt. Für Geschäfte, die nicht auf den Verkauf von Pelzerzeugnissen spezialisiert sind, sei es aber schwierig, die Gewinnungsart der zum Verkauf angebotenen Produkte sowie die Tierart, von denen diese stammen, zu kennen.
Die hohe Zahl der Beanstandungen zeigt, dass es sich für Konsumenten nach wie vor schwierig gestaltet, sich vor dem Kauf eines Pelzprodukts zuverlässig über dieses zu in-formieren. Nach Ansicht der TIR greift eine Deklarationspflicht ohnehin zu kurz. Sie ist der klaren Meinung, dass Pelze und Pelzerzeugnisse aus tierquälerischer Produktion nicht in die Schweiz gelangen sollten und hält daher ein entsprechendes Importverbot für dringend geboten.
In einem gemeinsam mit dem WTO-Spezialisten Dr. iur. Nils Stohner verfassten Rechtsgutachten hat die TIR bereits 2009 nachgewiesen, dass eine solche Massnahme auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere jene, die sich aus dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) ergeben, vereinbar wäre (Nils Stohner/Gieri Bolliger, GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Schriften zum Tier im Recht, Band 4).
Der Vorstoss von Ständerätin Pascale Bruderer (SP/AG) für ein solches
Importverbot wurde bedauerlicherweise im März 2011 vom Ständerat
abgelehnt (siehe Newsmeldung vom 1.3.2011). Die TIR wird sich jedoch
auch weiterhin dafür stark machen, dass Tierqualprodukte nicht mehr in
die Schweiz eingeführt werden dürfen.