TIR erfreut: Parlament beschliesst Deklarationspflicht für in der Schweiz verbotene Produktionsarten bei tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen
Nach dem Ständerat hat sich am vergangenen Mittwoch auch der Nationalrat für die Einführung einer Deklarationspflicht für importierte pflanzliche und tierische Erzeugnisse ausgesprochen, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden produziert werden. Der Bundesrat ist somit nun verpflichtet, eine entsprechende Verordnung auszuarbeiten. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) begrüsst die Entscheidung des Parlaments und hofft auf eine konsequente Umsetzung des Anliegens.
18.06.2021
Das Thema Importverbote und Deklarationspflichten für tierische Produkte, die mit Methoden hergestellt werden, die in der Schweiz untersagt sind, hat das Parlament in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt (siehe etwa die TIR-Newsmeldungen vom 29.4.2009, vom 1.7.2016, vom 29.11.2017 oder vom 12.3.2021). In einem 2020 veröffentlichten Bericht legte der Bundesrat dar, welche Voraussetzungen seiner Ansicht nach für die Einführung entsprechender Deklarationspflichten erfüllt sein müssten, und erklärte sich bereit, eine Deklarationspflicht für Stopfleber (foie gras), Froschschenkel nicht betäubter Frösche und Reptilienlederprodukte vertieft zu prüfen.
Nun hat das Parlament – noch vor Abschluss der Prüfung der erwähnten Deklarationspflichten durch den Bundesrat – die Motion "Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden" (20.4267) der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerats angenommen. Diese sieht vor, dass bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden produziert werden, die Produktionsart und die Herkunft klar ersichtlich angegeben werden. Die neuen Deklarationspflichten müssen dabei laut Motionstext klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sein.
Die TIR setzt sich seit vielen Jahren schon für ein konsequentes
Importverbot für tierquälerisch hergestellte Produkte ein.
Entscheidend wird nun allerdings sein, wie die Deklarationspflicht letztlich umgesetzt wird. Gerade die im Motionstext enthaltenen Leitplanken, wonach neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sein müssen, räumen dem Bundesrat dabei einen erheblichen Spielraum ein. Um das Ziel der Deklarationspflicht nicht zu gefährden, ist es zwingend erforderlich, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten ein realistisches Bild der Produktionsmethoden, die hinter den betreffenden tierischen Erzeugnissen stecken, machen können. Eine unklar und missverständlich ausgestaltete Deklarationspflicht könnte sich im schlimmsten Fall sogar kontraproduktiv auswirken. Die TIR wird sich daher für eine möglichst tier- und kundenfreundliche Umsetzung des Parlamentsbeschlusses stark machen.