Deklarationspflicht für Fleisch von rituell geschlachteten Tieren
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat gestern entschieden, der parlamentarischen Initiative 15.499 von Yannick Buttet (CVP/VS) für eine Deklaration von Fleischwaren, die von betäubungslos geschlachteten Tieren stammen, Folge zu geben. Die TIR unterstützt das Anliegen, setzt sich darüber hinaus aber für ein Importverbot ein.
01.07.2016
Die Einfuhr- und die Bezugsberechtigung sind dabei zwar Angehörigen dieser Gemeinschaften und ihnen zugehörigen juristischen Personen und Personengesellschaften vorbehalten. Dennoch werden diese Produkte öffentlich angeboten und nicht nur von Menschen mit entsprechender Glaubensüberzeugung konsumiert. Weil die Fleischwaren nicht entsprechend deklariert sind, werden sie mitunter auch von Konsumentinnen und Konsumenten gekauft, die der betäubungslosen Schlachtung aus ethischen Gründen kritisch gegenüberstehen.
Nach dem Willen der WBK-N soll geprüft werden, wie eine Deklarationspflicht für importiertes Halal- und Koscherfleisch von Tieren, die im Widerspruch zur schweizerischen Gesetzgebung im Ausland ohne Betäubung geschlachtet wurden bzw. erst nach dem Blutentzug betäubt wurden, umgesetzt werden könnte. Zum anderen möchte die Kommission die Frage nach den Importbestimmungen (Menge und Preis) entsprechender Fleischwaren erörtern.
Die TIR und die Alliance Animale Suisse sehen die Deklaration als einen überfälligen ersten Schritt. Nichtsdestotrotz erachten sie die Einführung eines generellen Importverbots für tierquälerisch erzeugte Produkte als einzig sinnvolle Lösung. Was in der Schweiz mit Rücksicht auf das Wohlergehen und die Würde von Tieren nicht praktiziert werden darf, soll nicht im Ausland in Auftrag gegeben und importiert werden dürfen.