TIR unterstützt Aktion "Ban Live Exports"
Am weltweiten Aktionstag "Ban Live Exports" ("Stoppt den Lebendexport") machen Tierschutzorganisationen aus aller Welt auf das enorme Leid von Nutztieren auf Langzeittransporten aufmerksam. Auch die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) unterstützt die Forderung nach einem Ende von langen internationalen Transporten von lebenden Tieren und verurteilt die verfehlte Subventionspolitik der verantwortlichen Staaten.
14.06.2020
In europäischen Ländern gelten zwar bestimmte Vorschriften zum Schutz von "Schlacht-" und "Masttieren" während des Transports. So ist etwa regelmässiges Tränken und Füttern geboten und den Tieren müssen Erholungspausen gewährt werden. Recherchen von Tierschutzorganisationen wie zum Beispiel Animals' Angels zeigen aber regelmässig auf, wie solche Vorschriften in vielen Fällen systematisch verletzt werden: Tiere leiden auf den langen Transportwegen an Verletzungen und Erschöpfung, Durst, Hitze- und/oder Kältestress aufgrund von Temperaturschwankungen auf ihren langen Reisen. Zahlreiche Tiere sind überdies für den interkontinentalen Transport bestimmt, was bedeutet, dass sie nach bereits oft tagelangem Landtransport auf Schiffe umgeladen und weiterverfrachtet werden, zum Beispiel von der europäischen Aussengrenze nach Nordafrika oder in den mittleren Osten.
Oftmals überleben die Tiere die lange Reise aufgrund der Strapazen nicht, sowohl auf der Strasse als auch auf hoher See ist zudem mit Unfällen zu rechnen. So waren 2019 allein in Deutschland 46 schwere Tiertransport-Verkehrsunfälle zu verzeichnen, wie die Organisation Deutsches Tierschutzbüro dokumentiert. Im November 2019 kenterte ein Schiff mit 140'000 Schafen vor der rumänischen Küste, wobei nur 180 Tiere gerettet werden konnten (vgl. Bericht der Organisation Vier Pfoten).
In der Theorie müssen die in der EU geltenden Tierschutznormen auch auf dem Weitertransport in Nicht-EU-Länder eingehalten werden. Weil eine Durchsetzung der Vorschriften aber selbst bei seriöser Kontrolle nicht gewährleistet werden kann, bleiben die entsprechenden Anforderungen spätestens dann toter Buchstabe, wenn die Tiere EU-Territorium verlassen haben. Überdies sind die Schlachtmethoden in vielen Zielländern als in höchstem Masse tierschutzwidrig zu bezeichnen.
Obwohl oftmals offizielle Informationen über die Existenz, Qualität und Kapazität von Kontrollstellen in den Importländern fehlen, erteilen die zuständigen Behörden der europäischen Ursprungsländer trotzdem routinemässig Exportbewilligungen. In ihren jüngsten Gutachten über den Export von lebenden Tieren in Nicht-EU-Länder – sowohl auf dem See- als auch auf dem Landweg – berichtete die EU-Kommission über die weit verbreitete Nichteinhaltung der EU-Transportverordnung. Nachdem in einigen deutschen Bundesländern 2019 Exportstopps für Langstreckentransporte in gewisse Nicht-EU-Staaten verfügt wurden, gibt es immer noch keine bundesweiten Einschränkungen für den Export von lebenden Tieren. Demgegenüber erliessen die Niederlande im Mai 2020 einen weitgehenden Exportstopp für Tiere, denen gemäss EU-Transportverordnung aufgrund der langen Beförderungsdauer eine 24-stündige Pause in einem Nicht-EU-Land gewährt werden müsste (vgl. Bericht der Organisation Eyes on Animals).
Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie kam es im Frühjahr 2020 aufgrund
von Grenzschliessungen an vielen EU-(Aussen-)Grenzen zu stunden- und
tagelangen Staus mit katastrophalen Folgen für die Tiere auf den
feststeckenden Transportern, was die Problematik von
Langstreckentransporten nochmals deutlich aufzeigte.
Positiv zu bewerten ist die Forderung des EU-Parlaments nach schärferen Regeln für Tiertransporte bzw. eine Verbesserung der Umsetzung der EU-Transportverordnung. Gemäss Ausführungen im Bericht des EU-Parlaments ist die Durchführung der EU-Transportverordnung unzureichend und zwischen den Mitgliedstaaten nicht einheitlich. Das Parlament fordert wirksamere Sanktionen (u.a. strafrechtliche Verfolgung einschliesslich Massnahmen, wie Einziehung von Fahrzeugen und verpflichtende Fortbildungsprogramme) sowie eine Anpassung der Transportverordnung an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, u.a. hinsichtlich Belüftung und Kühlung von Fahrzeugen und Wasserversorgung. Zudem wird eine klare Definition der Transportfähigkeit inklusive diesbezüglicher Schulung von Landwirten, Fahrern und Tierärzten verlangt, um dem Transport von transportunfähigen Tieren entgegenzuwirken.
In der Schweiz ist die reine Fahrzeit bei
Tiertransporten zwar auf sechs Stunden beschränkt, und der Transport
inklusive Verlade- und Wartezeit darf acht Stunden insgesamt nicht
überschreiten. Ausnahmen gelten für importierte Küken aus
Hochleistungszuchten für die Legehennen- und Geflügelmastindustrie.
Zusätzlich werden Ausnahmen für Schlachtgeflügel behördlich toleriert.
Die Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Schlachtpferden
und Schlachtgeflügel auf der Strasse ist gemäss Art. 175 TSchV nicht
erlaubt. Das Transitverbot für Langstreckentransporte steht politisch
aber immer wieder zur Diskussion, weil die Schweiz – oft ohne
öffentliche Diskussion – nach und nach EU-Recht übernimmt.
Die TIR bittet alle Konsumentinnen und Konsumenten, sich zu informieren, Verantwortung zu übernehmen und die Fakten beim Einkaufsentscheid zu berücksichtigen. Die Nachfrage nach entsprechenden Produkten ist der Hauptgrund, aus dem das respektlose Tiertransportsystem trotz jahrelanger Kritik für die Profiteure nach wie vor attraktiv ist.