TIR an der 18. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in Genf vertreten
Vom 17. bis 28. August 2019 fand in Genf die 18. CITES-Vertragsstaatenkonferenz statt. Während zwölf Tagen diskutierten die Vertragsstaaten über die Implementierung und Anpassung des Artenschutzabkommens. Die TIR zieht eine positive Bilanz: Für viele bereits vom CITES-Abkommen erfasste Tierarten wurde der Schutzstatus erhöht. Andere Tierarten – wie beispielsweise Giraffen – wurden neu in die CITES-Anhänge aufgenommen.
02.09.2019
Die CITES-Vertragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties, CoP) findet alle zwei bis drei Jahre statt und dient der Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens. Dabei können die Vertragsparteien die Fortschritte bei der Erhaltung der in den Anhängen aufgeführten Arten überprüfen, Vorschläge zur Änderung der Artenlisten in den Anhängen I und II beurteilen (und gegebenenfalls annehmen), Arbeitsdokumente und Berichte der Vertragsparteien, des Ständigen Ausschusses, des Sekretariats und der Arbeitsgruppen prüfen sowie Empfehlungen für Massnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit des Übereinkommens beschliessen. Weiter können die Vertragsstaaten Vorkehrungen treffen, die erforderlich sind, damit das Sekretariat effektiv arbeiten kann.
An der diesjährigen Konferenz standen 101 Arbeitsdokumente und 56 Anträge zur Änderung der Anhänge I und II auf dem Programm (das gesamte Konferenzprogramm kann hier eingesehen werden). Viele Anträge zur Aufnahme von Tierarten in die CITES-Anhänge oder zur Verstärkung des Schutzstatus von Tieren wurden angenommen, gewisse sogar im Konsens (d.h. ohne Notwendigkeit einer Abstimmung). Dies ist aus Tier- und Artenschutzsicht als grosser Erfolg zu werten. So wurde von den Vertragsstaaten beispielsweise beschlossen, Giraffen neu in den Anhang II aufzunehmen und die Tiere damit erstmals unter die Schutzbestimmungen des CITES-Abkommens zu stellen. Somit besteht neu die Möglichkeit, den Handel mit Giraffen zu überwachen. Auch die nachfolgenden Arten fallen neu unter den CITES-Anwendungsbereich oder haben eine Stärkung ihres Schutzstatus erfahren: Asiatische Zwerg- und Glattotter, Makohaie, Geigen- und Gitarrenrochen sowie drei Arten von Seegurken. Leider schaffte es der Antrag von Costa Rica über die Aufnahme von Glasfröschen in den CITES-Anhang II nicht, die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen.
Weiter wurden verschiedene Anträge über den Schutzstatus der Afrikanischen Elefanten behandelt. Zwei Anträge forderten die Lockerung des Schutzstatus, ein Antrag forderte die Stärkung des Schutzes gewisser Populationen Afrikanischer Elefanten. Die Diskussion rund um die Anträge machte die unterschiedlichen Ansichten der Vertragsstaaten hinsichtlich des Ausmasses der Nutzung dieser Tiere sowie hinsichtlich des Handels mit Elfenbein sichtbar.
Andere Anträge wurden ohne Notwendigkeit einer Abstimmung direkt im Konsens beschlossen. So beispielweise die Anträge über den Königsfasan, den Kronenkranich und diverse Reptilienarten (wie verschiedenste Echsen, Schildkröten, Molche sowie eine Schlangen- und eine Leguanart) zur Auflistung im CITES-Anhang I oder II. Auch der Schutz von Invertebraten wie Ornament-Spinnen und zwei Schmetterlingsarten wurde im Konsens beschlossen. Viele dieser Tierarten werden durch den internationalen Heimtierhandel bedroht. Ihr neuer oder strengerer Schutzstatus ist daher von grosser Bedeutung. Durch die neue Zuständigkeit von CITES können nun überhaupt erst verlässliche Handelsdaten der neu geschützten Arten in den Herkunftsländern erhoben und die notwendigen Massnahmen vorgeschlagen werden. Für Arten, die in den Anhang I heraufgestuft wurden, gilt indes ein Verbot des Handels für kommerzielle Zwecke.
Die TIR befasst sich seit Sommer 2015 mit den Themen Wilderei und Handel mit lebenden Tieren, Jagdtrophäen und illegal erstandenen Tierprodukten wie Elfenbein, Nashornpulver etc. Um dem enormen Tier- und Artenschutzproblem entgegenzutreten bedarf es neben juristischem Know-how zwingend auch der Vernetzung und des Informationsaustauschs. Die TIR nahm zum ersten Mal als Beobachterin an der CITES-Vertragsstaatenkonferenz teil und wird die Arbeit der CITES-Organe weiterhin verfolgen. Durch CITES kann der weltweite Handel mit Tieren gefährdeter Arten und ihrer Produkte erheblich eingeschränkt werden. Dafür müssen dessen Bestimmungen jedoch effizient angewendet und konsequent vollzogen werden.
Weitere Informationen:
TIR-Juristin Jeanine Eggler

Sitzungssaal des Komitees I und des Plenums

TIR-Juristin Jeanine Eggler und Kenia-Delegierter Elijah Miano
