Illegaler Handel mit bedrohten Tierarten - Für härtere Strafen
Der illegale Handel mit wildlebenden Tierarten hat in den letzten Jahren
ein dramatisches Ausmass erreicht und stellt eine Bedrohung für das
Überleben vieler Arten dar. Im März dieses Jahres sprach sich der
Nationalrat durch Annahme einer Motion von Guillaume Barazzone (CVP/GE)
für schärfere strafrechtliche Sanktionen gegen den illegalen Handel mit
bedrohten Arten aus. Tier im Recht (TIR) hofft, dass nun auch der
Ständerat am 13. Dezember seine Zustimmung erteilt und die Schweiz damit
eine Vorreiterrolle bei der internationalen Bekämpfung des illegalen
Handels übernimmt
07.12.2016
So war 2015 ein Rekordjahr für die Nashornwilderei. In sieben afrikanischen Ländern wurden insgesamt 1'342 Tiere wegen ihres Horns gewildert, das in Asien als Allheilmittel auf dem Schwarzmarkt für bis zu 60'000 Dollar pro Kilogramm gehandelt wird. Zum Vergleich: In frühen Stadien der Krise, etwa im Jahr 2008, waren es deren 262. Dramatisch ist die Situation auch für die Elefanten. Im Zeitraum von 2010 bis 2012 wurden in Afrika gemäss einer Studie schätzungsweise 100'000 Elefanten von Wilderern getötet. Geschmuggelt werden ausserdem nicht nur Bestandteile von getöteten Tieren, sondern auch lebende Tiere, darunter Vögel, Reptilien, Fische, Menschenaffen und zahlreiche andere Säugetierarten.
Auch der Schweizer Zoll beschlagnahmt jährlich exotische Tiere und Tierprodukte, die in die Schweiz gebracht oder durch europäische Länder durchgeführt werden sollen. Im Jahr 2015 sorgte der bis dato grösste Elfenbeinfund am Zürcher Flughafen mit 262 Kilogramm für Schlagzeilen. Beschlagnahmt wurden in den letzten fünf Jahren zudem auffällig viele Shahtoosh Schals aus der Wolle der selten gewordenen Tibetantilope, für den bis zu fünf Tiere auf grausame Weise getötet werden. Beliebte Schmuggelware sind aber auch Reptilien und bestimmte Vogelarten.
Die Entwicklung des illegalen Wildtierhandels zu einem bedeutenden Teil der organisierten Kriminalität muss endlich auch auf strafrechtlicher Ebene berücksichtigt werden. Je nach Art und Menge der Schmuggelware sind lediglich Freiheitsstrafen bis zu maximal drei Jahren, Geldstrafen oder sogar nur Bussen möglich. Diese geringen Strafen, die im Übrigen auch nicht annähernd ausgeschöpft werden, erzielen keinerlei abschreckende Wirkung und setzen falsche Signale an Wilderer, Schmuggler und Abnehmer. Im internationalen Vergleich sind die Höchststrafen in der Schweiz zudem als niedrig einzustufen. Kriminelle Banden können solche Situationen leicht ausnutzen und die Handelsrouten anpassen.
TIR ist erfreut, dass der Bundesrat für schärfere Massnahmen bereit ist, beantragte er doch die Annahme der Motion. Er prüft zudem gegenwärtig Verbesserungen des Umweltstrafrechts unter Einbezug der Strafbestimmungen des BG-CITES. TIR hofft auf ein klares Signal gegen den illegalen Artenhandel. Die Schweiz hat heute die Chance, eine Vorreiterrolle bei der internationalen Bekämpfung des illegalen Handels zu übernehmen.