Skandalöser Fall von Vollzugsmangel im Kanton Thurgau
Die tragischen Vorfälle rund um die Pferdehaltung von U. K. im thurgauischen Hefenhofen sind Ausdruck der gravierenden Mängel im Tierschutzvollzug, die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit Jahren bemängelt werden. Zahlreich bei der TIR und anderen Organisationen eingehende Anfragen zeigen die grosse Betroffenheit in der Bevölkerung.
04.08.2017
Die TIR hat mit den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen, um die aktuelle Sachlage abzuklären. Im Fokus steht dabei die Frage, wieso sich die Tiere noch immer in der Obhut von U. K. befinden. Das Tierschutzgesetz sieht in Art. 24 Abs. 1 vor, dass das dem Regierungsrat unterstellte Veterinäramt unverzüglich einschreiten muss, wenn festgestellt wird, dass Tiere vernachlässigt oder unter völlig ungeeigneten Bedingungen gehalten werden.
Ebenso ist die unverzügliche medizinische Versorgung und Betreuung der Tiere nach wie vor nicht gewährleistet. Aus diesem Grund wird die Bevölkerung gebeten, sich mittels eines offenen Briefes an die verantwortlichen Behörden zu wenden, um deutlich zu machen, dass die klaren Vorgaben des Tierschutzgesetzes ernst zu nehmen sind.