Tierschutzfall Hefenhofen: Pferdeversteigerung vom 17. August 2017
Gestern hat auf dem Militärgelände Sand in Schönbühl der Verkauf der Pferde aus dem Fall Hefenhofen stattgefunden. Sämtliche Tiere fanden einen neuen Besitzer. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hofft, dass nun alle Pferde und Ponys einen guten Lebensplatz erhalten haben. Dennoch kritisiert sie das Vorgehen der Thurgauer Behörden.
18.08.2017
Die Versteigerung hatte bereits im Vorfeld zu Kritik geführt. Die TIR erachtet insbesondere die kurzfristige Ansetzung der Versteigerung durch die Thurgauer Behörden als problematisch. Diese führte dazu, dass interessierte Personen kaum Zeit hatten, um sich den Erwerb eines Pferdes zu überlegen und die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Der Vorteil einer solch kurzfristig angesetzten Versteigerung liegt klar auf Seiten der Händler, die für entsprechende Käufe ausgerüstet sind. Die TIR befürchtet, dass aufgrund des Zeitdrucks – und der Besorgnis in der Bevölkerung, dass jene Pferde, die nicht verkauft werden können, geschlachtet würden – einige Tiere übereilt erworben wurden. Aus Sicht des Tierwohls wäre daher ein späterer Versteigerungstermin mit frühzeitiger Ankündigung wünschenswert gewesen. Insbesondere hätte dies dazu geführt, dass sich die Tiere auf dem Militärgelände ausreichend von den Strapazen der vergangenen Tage hätten erholen können.
Weiter kritisiert die TIR den Umstand, dass im Rahmen der Versteigerung schlussendlich nicht das Tierwohl, sondern das Los über den neuen Eigentümer der Pferde bestimmte. Aus Sicht der TIR wurde hier von Seiten der Behörden die Chance verpasst, geeignete Lebensplätze für die Tiere zu gewährleisten. Dies stösst umso mehr auf Unverständnis als im Vorfeld der Versteigerung eine Vielzahl von Privaten und Tierschutzorganisationen ihre Hilfe für die Findung artgerechter Lebensplätze angeboten hatten.
Die TIR erachtet es überdies als dringend angezeigt, auch jene Tierhalter zu überprüfen, die einen Eigentumsanspruch an 13 Pferden geltend gemacht haben. Dies insbesondere, weil jene Pferdehalter es unterlassen haben, die Bedingungen zu prüfen, unter denen ihre Tiere auf dem Hof des U.K. leben mussten oder diese Zustände stillschweigend tolerierten. Dieser Umstand zeugt von wenig Sorgfalt hinsichtlich einer pferdegerechten Unterbringung für die in ihrer Verantwortung stehenden Tiere.
Zu denken ist im Weiteren an die übrigen Tiere aus dem Bestand von U.K. Auch diesen Tieren steht – soweit sie nicht bereits der Schlachtung zugeführt worden sind – eine artgerechte Unterbringung zu. Über ihren Verbleib ist kaum etwas bekannt.
Gesamthaft betrachtet haben es die Thurgauer Behörden verpasst, den von ihnen in den letzten Tagen hochgehaltenen Grundsatz des Tierwohls im Rahmen der Neuplatzierung der Pferde zu priorisieren und umzusetzen. Die TIR appelliert deshalb an die Verantwortung der neuen Besitzer und hofft, dass nun allen Pferden ein artgerechter Lebensplatz geboten wird.