TIR erfreut: Schweiz verbietet Import von Robbenprodukten
Ab dem 1. April 2017 dürfen keine Robbenprodukte mehr in die Schweiz eingeführt werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. März 2017 entschieden, womit er einen Parlamentsentscheid aus dem Jahr 2014 zur Motion "Importverbot für Robbenprodukte" des ehemaligen Nationalrats Oskar Freysinger (SVP/VS) umsetzt. Die Verordnungsänderung lässt allerdings bestimmte Ausnahmen zu.
03.03.2017
In der Europäischen
Union besteht seit 2010 ein Einfuhr- und Vermarktungsverbot für
Robbenprodukte. Gegen diese Regelungen hatten Kanada und Norwegen
Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) eingereicht, weil sie
nach Meinung der beiden Staaten internationales Recht verletze. Die
Klage wurde im Mai 2014 vom Appellate Body der WTO letztinstanzlich
abgewiesen (siehe Newsmeldung vom 23. Mai 2014). Damit bestätigte das oberste Streitschlichtungsgremium der WTO wesentliche Punkte der von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bereits 2009 in einem Rechtsgutachten dargelegten Argumentation zur Vereinbarkeit eines Pelzimportverbots mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (das Gutachten ist 2011 als Band 4 der TIR-Schriftenreihe "Schriften zum Tier im Recht" erschienen).
Der Ständerat änderte in seiner Beratung vom 16. September 2014 deshalb
die durch den damaligen Nationalrat Oskar Freysinger im Jahr 2011
eingereichte Motion für ein Import- und Handelsverbot mit
Robbenprodukten dahingehend ab, dass für die Schweiz die gleichen Regeln
gelten sollten, wie sie die EU aufgrund des WTO-Entscheids beschliessen
würde (siehe Newsmeldung vom 25. November 2014).
Konsequenterweise ist ein Importverbot sämtlicher tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte in Betracht zu ziehen. Für dieses Ziel setzt sich die TIR seit Jahren hartnäckig und mit grossem Engagement auf politischer Ebene ein.