TIR erfreut: Parlament ebnet Weg für Importverbot von Robbenprodukten
Seit 2010 wird im Parlament über ein Verbot der Einfuhr von und des Handels mit Robbenprodukten debattiert. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat einem Import- und Handelsverbot von Robbenprodukten zugestimmt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) wertet die Zustimmung beider Kammern als wichtiges Zugeständnis zu einem besseren Schutz von Tieren auch ausserhalb der Landesgrenzen.
25.11.2014
Bereits 2008 forderte Nationalrat Ruedi Aeschbacher (EVP/ZH) mittels einer Motion ein Ende des Imports und des Handels von Robbenprodukten. Dieser und weitere Vorstösse in dieselbe Richtung wurden insbesondere vom Ständerat in der Folge abgelehnt oder sistiert. Demgegenüber handelte die Europäische Union und setzte 2010 ein Einfuhr- und Vermarktungsverbot für Robbenprodukte in Kraft.
Gegen diese Regelung reichten Kanada, Norwegen und weitere Länder Beschwerde bei der World Trade Organisation (WTO) ein, weil sie nach deren Meinung internationales Recht verletze. Die Klage wurde im Mai 2014 vom Appellate Body der WTO letztinstanzlich abgewiesen (siehe Newsmeldung vom 23. Mai 2014).
Der erfreuliche Ausgang des Rechtsmittelverfahrens war für die TIR angesichts ihres eigenen Rechtsgutachtens zur Vereinbarkeit eines Pelzimportverbots mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (siehe Newsmeldung vom 29. April 2009; das Gutachten ist 2011 als Band 4 der TIR-Schriftenreihe "Schriften zum Tier im Recht" erschienen) wenig überraschend. Aus Sicht des Tierschutzes bedeutend ist jedoch auch der Umstand, dass die Welthandelsorganisation keine Ausnahmeregelung zugunsten der Inuit toleriert und somit eine Verschärfung der EU-Regelung anordnete.
Der Ständerat änderte in seiner Beratung vom 16. September 2014 deshalb die von Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS) im Jahr 2011 eingereichte Motion für ein Import- und Handelsverbot mit Robbenprodukten dahingehend ab, dass für die Schweiz die gleichen Regeln gelten müssen, wie sie die EU aufgrund des WTO-Entscheids beschliessen wird.
Mit der Umsetzung soll demnach zugewartet werden, bis die EU eine
WTO-konforme Lösung gefunden hat (siehe Newsmeldung vom 17. September
2014).
Der Nationalrat hat diesem Vorgehen in seiner gestrigen Sitzung
zugestimmt. Auch wenn sich der Import von Robbenprodukten in die Schweiz
bislang in engen Grenzen hielt, ist ein Verbot des Inverkehrbringens
entsprechender Produkte als wichtiger Schritt im Sinne der Verantwortung
der Schweiz gegenüber Tierquälerei im Ausland zu bezeichnen.
Konsequenterweise ist als nächstes ein Importverbot sämtlicher
tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte in Betracht zu ziehen. Für dieses
Ziel setzt sich die TIR hartnäckig und mit grossem Engagement auf
politischer Ebene ein.
- Reports of the Appellate Body: European Communities – Measures prohibiting the importation and marketing of seal products
- Stohner Nils / Bolliger Gieri, GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Schriften zum Tier im Recht, Band 4, Zürich/Basel/Genf 2011
- Stohner Nils / Bolliger Gieri, Zulässigkeit von Schweizer Einfuhrverboten für tierquälerisch hergestellte Produkte, enthalten in: Michel Margot/Kühne Daniela/Hänni Julia (Hrsg.), Animal Law – Tier und Recht, Developments and Perspectives in the 21st Century – Entwicklungen und Perspektiven im 21. Jahrhundert, Zürich/St. Gallen 2012, S. 205-237