TIR enttäuscht: Nationalrat beschliesst Abschaffung der obligatorischen Ausbildungskurse für Hundehaltende
20.09.2016
Die TIR bedauert die Entscheidung des Parlaments. Jeder Halter sollte die Bedürfnisse seines Hundes kennen. Nur so kann er seiner Verantwortung sowohl gegenüber dem Tier selbst als auch gegenüber der Gesellschaft und deren berechtigtem Interesse an Sicherheit gerecht werden. Der SKN verpflichtet jeden Halter, sich mit seinem Hund auseinanderzusetzen und zumindest die Grundzüge für einen korrekten Umgang mit diesem zu erlernen.
Auch die angesprochene Evaluation der SKN-Kurse stellt den Lehrgängen ein insgesamt gutes Zeugnis aus. So zeigt sie auf, dass die Kursabsolventen wie auch die Hundetrainer die Gestaltung, Nützlichkeit und Qualität der SKN-Ausbildung mehrheitlich als gut bewerten. Auch rund drei Viertel der befragten kantonalen Veterinärdienste beurteilten den SKN-Lehrgang in Bezug auf das sichere Führen des Hundes sowie im Hinblick auf eine tiergerechte Haltung als "sehr nützlich" oder "eher nützlich". Rund zwei Drittel der Kursteilnehmer geben an, dass sich ihr Verhalten dem Hund gegenüber aufgrund der SKN-Ausbildung positiv verändert hat.
Die TIR wird sich auch weiterhin für eine Förderung der Ausbildung von Hundehaltenden – sowie auch von anderen Tierhaltenden – stark machen. Denkbar wäre beispielsweise eine Reduktion der Hundesteuer für Halter, die eine Ausbildung absolviert haben. Zudem steht es den Kantonen nach wie vor frei, für in ihrem Kantonsgebiet wohnhafte Hundehaltende ein Ausbildungsobligatorium vorzusehen.
Anzumerken ist, dass die SKN-Pflicht bis zur entsprechenden Anpassung der Tierschutzverordnung durch den Bundesrat in Kraft bleibt. Bis diese vorgenommen wird, müssen Hundehaltende also weiterhin die obligatorischen Kurse besuchen.