Tierschutzfall Ramiswil SO: Untersuchungsbericht wirft nach Ansicht der TIR grundlegende Fragen zum Tierschutzvollzug auf
Vergangenen Freitag hat der Kanton Solothurn den externen Untersuchungsbericht zum Tierschutzfall Ramiswil veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Eskalation am 6. November, die in die Tötung von 122 Hunden mündete, vermeidbar gewesen wäre. Zu kritisieren sind insbesondere der Mangel an Transparenz und Ressourcen, die fehlende Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen sowie die ungenügende Priorisierung des Tierwohls.
08.07.2026
Auf einem Hof im solothurnischen Ramiswil wurden im November des vergangenen Jahres 122 Hunde, 43 Pferde und zwei Ziegen aufgrund der im Rahmen einer behördlichen Kontrolle vorgefundenen Zustände vorsorglich beschlagnahmt. Während die Pferde und Ziegen weitervermittelt werden konnten, wurden sämtliche 122 Hunde vor Ort getötet. Nach Angaben der Behörden waren die Tiere in einer desolaten Verfassung.
Der Untersuchungsbericht wurde am vergangenen Freitag der Öffentlichkeit vorgestellt. Einleitend hält er das grosse Engagement der Veterinärbehörde im Sinne des Tierwohls sowie deren professionelles Vorgehen fest. Im weiteren Berichtsverlauf äussern sich die Autoren jedoch durchaus kritisch und bemängeln etwa das blinde behördliche Vertrauen in die Auskünfte der Tierhalterin stellenweise sehr deutlich.
Stark hervorgehoben wird der offensichtlich klar unzureichende Personalbestand der kantonalen Fachstelle Tierschutz, der trotz massiv zunehmender Geschäftslast seit 2017 im Wesentlichen unverändert geblieben sei. Aus diesem Grund wurde gemäss Untersuchungsbericht mehrfach auf Kontrollen vor Ort oder weiterführende Abklärungen verzichtet – was der Tierhalterin in die Hände spielte. Zu betonen ist, dass der Kanton Solothurn und seine Vollzugsbehörden per Gesetz verpflichtet sind, im Falle von Tierschutzverstössen einzuschreiten, das Tierwohl wiederherzustellen und absehbare künftige Verstösse zu verhindern. Um dies zu gewährleisten, müssen zwingend hinreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Der Bericht kritisiert im Weiteren die «mindestens unvollständige Erklärung», weshalb die 122 Hunde getötet wurden. Nach Ansicht der TIR war diese nicht nur unvollständig, sondern irreführend. Sie betont an dieser Stelle erneut die gemeinsam mit 79 weiteren Organisationen in einem offenen Brief geforderte Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Denn wie der Untersuchungsbericht aufzeigt, war der Gesundheitszustand nur bei einem sehr kleinen Teil der Hunde ursächlich für die Tötung. Entscheidend war vielmehr die Tatsache, dass die Veterinärbehörde ohne Einzelprüfung des Verhaltens und Charakters der 122 Hunde zum Schluss kam, dass diese aufgrund ihrer Rasse und der fehlenden Sozialisierung nicht vermittelbar wären. Tierschutzorganisationen, die bei der Unterbringung der Tiere hätten helfen können, wurden – soweit dem Bericht zu entnehmen ist – nicht kontaktiert.
Auch nach eingehender Analyse des Untersuchungsberichts wirft das behördliche Vorgehen bei der TIR weiterhin zahlreiche Fragen auf. Diese Fragen sollen im direkten Dialog mit den Behörden geklärt werden. Ziel der Bemühungen ist die konsequente Anwendung der Tierschutzbestimmungen, deren Aufgabe es ist, Tiere wirksam und präventiv zu schützen.
Im Weiteren strebt die TIR die explizite Verankerung des gesetzlichen Lebensschutzes von Tieren an. Aktuell gilt nach Auffassung zahlreicher Behörden, dass Tiere ohne eigentliche Rechtfertigung getötet werden dürfen. Dies steht im Widerspruch zur Anerkennung der Tierwürde und ist nach Ansicht der TIR bereits unter geltender Gesetzgebung unzutreffend, soll jedoch mittels einer gesetzlichen Anpassung verdeutlicht werden. Damit soll das Eigeninteresse eines Tieres an seinem Leben im Rahmen der behördlichen Entscheidungen gestärkt und dem Interesse, einen Tierschutzfall möglichst ressourcenschonend zu beenden, gegenübergestellt werden.